Es geht darum, mein Anwalt hat zusammen mit mir aufgrund der Vorkommnisse der letzten Wochen beschlossen ein vorläufiges umgangsverbot zu beantragen, leider hat sein Anwalt wahrscheinlich mit Absicht zu spät reagiert nun ist das wochende da und ich habe das schreiben meines Anwaltes aber noch keinen richterlichen Beschluss , nun meine frage : muss ich die Kinder wenn er doch kommt rausgeben? Der grosse will nicht bei dem kleinen weiß ich es nicht genau ob er nicht mitgeht um Ärger zu vermeiden. Laut Anwalt reicht das schreiben erst mal. Wer weiß da mehr und kann mir helfen? Brauche eine schnelle Antwort danke Mary
Darf mein Nochmann die Kinder am besucherwochende einfach abholen ?
Antworten (6)
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6Antwort von
isyasaisyasa
Sorry das ich das schreibe...aber ich finde das immer total schrecklich wenn Kinder in den Problemen der Eltern mit rein gezogen werden. Dein Ex- Mann bzw. Nochmann ist und bleibt der Papa deiner Kinder. Wenn DU Probleme mit ihm hast dann trage das nicht auf den Rücken der Kinder aus.
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Jackie251Jackie251
Logischerweise kann dir dein Anwalt als Experte viel bessere Rat geben als die 99% Laien hier, die nichtmal einschätzen können WAS da vorgefallen sein soll und welche Dokumente du rumgereicht wurden..
Solange ihr beide noch Sorgeberechtigt seid und es keinen richterlicherlichen Beschluss gibt sähe ich keinen Grund warum der Mann davon absehen sollte die Kinder zu nehmen. Wenn sich die Kinder dagegen aussprechen zum Vater zu gehen, ist das (insbesondere ab einem gewissen Alter) ein wichtiger Grund. Aber das sollte von den Kids auch wirklich selber kommen. Wenn du die so aufstachelst das du ihnen Angst vor deinem Ex machst kann das ein böses Nachspiel haben.
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PrinzessinBrainPrinzessinBrain
Hallo Mary, leider schreibst du nicht was es für Vorkommnisse waren. Wenn er sie z.B. geschlagen hat oder sonst irgendeine Kindeswohlgefährdung vorliegt ist es sinnvoll den Umgang auszusetzen. Wenn du der Ansicht bist du kannst ihm die Kinder aufgrund dessen was da vorgefallen ist nicht mehr anvertrauen und das auch schon anwaltlich kundgetan hast kann dir da nichts passieren wenn du ihm die Kinder dieses We nicht mitgibst. Es würde dir sowieso nur eine Strafe drohen wenn er Strafanzeige stellt oder vors Familiengericht geht. Aber selbst dann würde ein Richter dich erstmal anhören und nachfragen warum du ihm die Kinder vorenthalten hast. Und er würde auch die Kinder befragen, wenn der Große sagt es war sein Wunsch das er nicht hingegangen ist passiert dir nichts. So schnell geht das alles nicht und bei einem einmaligen Vorkommen wird auch nicht gleich eine Geldstrafe o.Ä. verhängt. Mach dir mal keine Sorgen und entscheide nach deinem Gewissen.
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ToffeCaramelToffeCaramel
Frag hier nochmal nach
Ich hoffe, du bekommst da schnell Antworten. Musst aber jetzt einstellen!!
Da sind viele, die sich gut auskennen.
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schildischildi
wenn dein Anwalt es sagt sollte es stimmen , du scheinst ja kein Vertrauen zu haben , dann such dir lieber einen neuen Anwalt
DH Jackie251