Ich habe meine Neffe bei mir aufgenommen. Habe ihn zu Februar bei mir angemeldet und wurde Leider ende Februar entlassen.Bei meinem Vermieterin habe ich einen Aufnahme eines Familienmitgliedes als Untermieter angefordert, wobei ich es schon Monate vorher die Zusage bekam, verweigert sie es jetzt, Schriftlich zu machen.Sie ist mittlerweile über 98 Jahre und wird immer vergesslicher. Ich habe beim ARGE erneut Antrag gestellt, und habe seit März kein Einkommen.Bei meinem Neffen läuft der Antrag auch. Da wir die Miete teilen wollten, und die Vermieterin sich weigert, ihn als Untermieter einzutragen habe ich heute bei ARGE unterschrieben, dass er kostenlos bei mir schlafen darf.Wa
4
Darf mein Neffe bei mir Wohnen?
Frage von
Eckzahn
Antworten (1)
-
1Antwort von
xyungeloestxyungeloest
zur aufnahme von familienangehörigen bedarf es nicht der zustimmung durch den vermieter.
das ist nur erforderlich bei fremden personen.
Diese Frage
Diese Frage teilen