Dein Neffe darf vorne mit einem Kindersitz befördert werden, dabei braucht der Airbag nicht abgeschaltet zu werden.
Das Kind in der Mitte der Rückbank darf auch ohne Kindersitz befördert werden, wenn dort kein Kindersitz befestigt werden kann, weil schon zwei andere Kinder dort in Kindersitzen befördert werden. Das Kind ist dann mit den vorgeschriebenen Sicherheitsgurten zu sichern.
Dazu aus der StVO:
§21 Personenbeförderung
(1a) Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden (...). Abweichend von Satz 1 (...) dürfen Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr auf Rücksitzen mit den vorgeschriebenen Sicherheitsgurten gesichert werden, soweit wegen der Sicherung anderer Kinder mit Kinderrückhalteeinrichtungen für die Befestigung weiterer Rückhalteeinrichtungen für Kinder keine Möglichkeit besteht,
Fahre aber bitte äußerst vorsichtig, denn trotz der rechtlichen Zulässigkeit einer solchen Beförderung kann sich das Kind im Falle eines Unfalles schwer verletzen!
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