ad0308 am 25.08.2009 um 14:02 Uhr
Mein Nachbar und ich wohnen in einer Zechensiedlung zur Miete und haben ein gemeinsames Nutzungsrecht für den Hof, welches laut Mietvertrag gibt. Es ist nicht festgelegt, ob man Fahräder auf dem Hof abstellen darf. Mein Nachbar stellt sein Fahrad im Hof, mit Hilfe des am Fahrad montierten Ständers ab und stellt eine Gefähr für meine 20 Monate alten Zwillinge dar, da sowas ja ziemlich wackelig ist. Es gibt kein extra Fahradabstellsystem auf dem Hof. Darf mein Nachbar sein Fahrad trotzdem abstellen?
Na ja, wenn es nicht ausdrücklich verboten ist, dann ja. Aber wenn du Ihn auf diese wackelige Sicherung seines Rades hinweist, dann läßt Er bestimmt mit sich reden, oder nicht?
Grundsätzlich gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Soll Er sein Rad doch an die Hauswand lehnen.

sicher darf er ,Ihr habt ein gemeinsames Nutzungsrecht!
schenk ihm doch einen Fahradständer oder schlag ihm vor das ihr den zusammen kauft. Dann hast was zum Guten Miteinander beigetragen und deiner Kindern brauchen keine Sorge wegen umfallende räder mehr zu haben.
ad0308 am 25. August 2009 15:13 keine schlechte Idee, sowas kostet wohl nicht die Welt.

Ja darf er warum stört es dich? Achte mehr auf deine Kinder anstatt vor der Klotze zu hängen.Muhhhhhhhhhhha typisch Deutsch.
Nikchu am 26. August 2009 21:34 wieso denn typisch Deutsch?

Ich habe ihn drauf hingewissen, daß meine Kinder an sein Fahrad drangehen und es kippen kann. Ihm war es egal, Es gibt ja ein extra Stall für jeden Mieter und ein Gartenhaus hat er auch. In der Nacht stellt er auch darein. P.S.: Bin Türke er ein Deutscher mit Russischen bzw Polnischen Vorfahren.