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Darf mein Nachbar rechtlich meine Hecke schneiden wenn sie ein paar cm auf seinem Grund ist?

gefragt von larom41 am 28.08.2008 um 12:46 Uhr

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anonym
beantwortet von tobine am 28. August 2008 19:29
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Sei doch froh das er es macht oder suchst Du Streit?


Felix820
beantwortet von Felix820 am 28. August 2008 12:47
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muss dir eine frist setzen und danach könnte er sie schneiden lassen auf deine kosten hab ich mal gelesen

aber nicht einfach so


Tremor
beantwortet von Tremor am 28. August 2008 12:51
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Entfernen überhängender Zweige und Laubfall Vielleicht der klassischste Zankapfel bei Nachbarstreitigkeiten: Die überhängenden Zweige. Das Oberlandesgericht Nürnberg entschied (Az. 12 U 2174/00), dass der Eigentümer eines Grundstücks vom Besitzer des Nachbargrundstücks verlangen kann, überhängende Zweige von Bäumen oder Sträuchern zu entfernen. Beseitigt der Nachbar diese Zweige trotz Aufforderung nicht, kann der Eigentümer des beeinträchtigten Grundstücks die Zweige selber abschneiden, und zwar auf Kosten des Nachbarn. Selbst wenn ein Garten-Fachbetrieb mit dem Rückschnitt der herüberhängenden Zweige beauftragt wird, hat der Nachbar die Kosten hierfür in voller Höhe zu tragen.

Voraussetzung für ein entsprechendes Selbstbeseitigungsrecht ist jedoch zum einen, dass Sie dem Besitzer des Nachbargrundstücks eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen und die Beseitigung nicht innerhalb dieser Frist erfolgt. Zum anderen muss durch den Überhang die Benutzung Ihres Grundstücks tatsächlich beeinträchtigt sein, was schon dann der Fall ist, wenn eine eigene Bepflanzung durch die herüberhängenden Zweige unmöglich gemacht wird. Allerdings muss diese Bepflanzung tatsächlich geplant sein, sie darf nicht nur vorgespielt werden. Quelle www.123recht.net


sole83
beantwortet von sole83 am 28. August 2008 12:52
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ist doch nett wenn er deine hecke schneidet.

Kommentar von 42bf063a1bdde958817f28c8ac20342esmallLeoMama am 28. August 2008 12:59

LOL

Kommentar von Simple_avatar6smallsole83 am 28. August 2008 13:16

ich mein das ernst finde das wirklich nett.

Kommentar von 863e597d08b0699f94297a7a625ea0c1smallJoeWied am 6. Dezember 2008 06:44

denkst wohl auch nur als Schmarotzer


Mismid
beantwortet von Mismid am 28. August 2008 13:15
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nein, nur wenn er dir eine Frist setzt bis zu der du sie schneiden sollst. Ungefagt auf keinen Fall. Wenn die Frist abgelaufen ist und du nichts gemacht hast, kann er sie selbst schneiden


Kommentar von Dd632432270339099daa2ce7bdf2ecafsmalldoddo am 28. August 2008 13:30

so ist es , er kann sogar einen Gärtner mit dem Schneiden beauftragen und Dir die Kosten in Rechnung stellen. (nachdem trotz Aufforderung nichts passiert)


anonym
beantwortet von rylee am 28. August 2008 12:48
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Ja! er darf aber wirklich nur das abschneiden, was auch rüberrackt! hatten den gleichen Fall und uns beim Bürgeramt erkundigt.

Kommentar von 863e597d08b0699f94297a7a625ea0c1smallJoeWied am 6. Dezember 2008 06:41

Wer ist schon das Bürgeramt...

Nein, man darf ohne vorhergehende Fristsetzung überhaupt nichts abschneiden.


LeoMama
beantwortet von LeoMama am 28. August 2008 12:48
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Soviel ich weiß, JA, was auf seinem Grundstück ist, darf er schneiden.

Kommentar von 863e597d08b0699f94297a7a625ea0c1smallJoeWied am 6. Dezember 2008 06:43

Nein, ohne Fristsetzung ist das nicht erlaubt, respektive du musst mit einer Verzeigung wegen Sachbeschädigung rechnen. Anderst sieht es mit den Früchten aus, die darf man ernten, wenn Sie auf dem eigenen Grundstück sind.


HelmutRn
beantwortet von HelmutRn am 28. August 2008 12:48
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Ich habe das mal gemacht, der Nachbar, ein Stadtrat, hätte mich fast masakriert. In Bayern ist das wohl nicht erlaubt, da muß man den Nachbarn bitten, das zu tun. Wie es in anderen Bundesländert ist, muß Du bei der Gemeinde erfragen!!!


CFRAHM
beantwortet von CFRAHM am 28. August 2008 13:38
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Lass ihn doch, so sparst Du die Arbeit...

Kommentar von 863e597d08b0699f94297a7a625ea0c1smallJoeWied am 6. Dezember 2008 06:43

Nur dumm, wenn er dafür dann Rechnung stellt...


anonym
beantwortet von greigri am 5. Januar 2009 16:38
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Ich habe das Glück, dass meine Nachbarn selber kommen, und Ihre Hecken schneiden, wenn sie auf mein Grundstück rüberragen. Ich finde, das ist Ehrensache, es so zu machen.

Rechtlich müssten sie meines Wissens nicht machen, ich wäre aber berechtigt, diese selbst zu entfernen.

Bin der Meinung, dass ich in Österreich die Kosten nicht an die Nachbarn weiterverrechnen darf.

Wenn man den Faden weiterspinnt, parkst nächstes Mal dein Auto auf Nachbars Grund, und er darf nichts dagegen unternehmen...

Gruß, Grei!


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