Sei doch froh das er es macht oder suchst Du Streit?

muss dir eine frist setzen und danach könnte er sie schneiden lassen auf deine kosten hab ich mal gelesen
aber nicht einfach so

Entfernen überhängender Zweige und Laubfall Vielleicht der klassischste Zankapfel bei Nachbarstreitigkeiten: Die überhängenden Zweige. Das Oberlandesgericht Nürnberg entschied (Az. 12 U 2174/00), dass der Eigentümer eines Grundstücks vom Besitzer des Nachbargrundstücks verlangen kann, überhängende Zweige von Bäumen oder Sträuchern zu entfernen. Beseitigt der Nachbar diese Zweige trotz Aufforderung nicht, kann der Eigentümer des beeinträchtigten Grundstücks die Zweige selber abschneiden, und zwar auf Kosten des Nachbarn. Selbst wenn ein Garten-Fachbetrieb mit dem Rückschnitt der herüberhängenden Zweige beauftragt wird, hat der Nachbar die Kosten hierfür in voller Höhe zu tragen.
Voraussetzung für ein entsprechendes Selbstbeseitigungsrecht ist jedoch zum einen, dass Sie dem Besitzer des Nachbargrundstücks eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen und die Beseitigung nicht innerhalb dieser Frist erfolgt. Zum anderen muss durch den Überhang die Benutzung Ihres Grundstücks tatsächlich beeinträchtigt sein, was schon dann der Fall ist, wenn eine eigene Bepflanzung durch die herüberhängenden Zweige unmöglich gemacht wird. Allerdings muss diese Bepflanzung tatsächlich geplant sein, sie darf nicht nur vorgespielt werden. Quelle www.123recht.net
nein, nur wenn er dir eine Frist setzt bis zu der du sie schneiden sollst. Ungefagt auf keinen Fall. Wenn die Frist abgelaufen ist und du nichts gemacht hast, kann er sie selbst schneiden
doddo am 28. August 2008 13:30 so ist es , er kann sogar einen Gärtner mit dem Schneiden beauftragen und Dir die Kosten in Rechnung stellen. (nachdem trotz Aufforderung nichts passiert)
Ja! er darf aber wirklich nur das abschneiden, was auch rüberrackt! hatten den gleichen Fall und uns beim Bürgeramt erkundigt.
JoeWied am 6. Dezember 2008 06:41 Wer ist schon das Bürgeramt...
Nein, man darf ohne vorhergehende Fristsetzung überhaupt nichts abschneiden.

Soviel ich weiß, JA, was auf seinem Grundstück ist, darf er schneiden.
JoeWied am 6. Dezember 2008 06:43 Nein, ohne Fristsetzung ist das nicht erlaubt, respektive du musst mit einer Verzeigung wegen Sachbeschädigung rechnen. Anderst sieht es mit den Früchten aus, die darf man ernten, wenn Sie auf dem eigenen Grundstück sind.

Ich habe das mal gemacht, der Nachbar, ein Stadtrat, hätte mich fast masakriert. In Bayern ist das wohl nicht erlaubt, da muß man den Nachbarn bitten, das zu tun. Wie es in anderen Bundesländert ist, muß Du bei der Gemeinde erfragen!!!
Lass ihn doch, so sparst Du die Arbeit...
JoeWied am 6. Dezember 2008 06:43 Nur dumm, wenn er dafür dann Rechnung stellt...
Ich habe das Glück, dass meine Nachbarn selber kommen, und Ihre Hecken schneiden, wenn sie auf mein Grundstück rüberragen. Ich finde, das ist Ehrensache, es so zu machen.
Rechtlich müssten sie meines Wissens nicht machen, ich wäre aber berechtigt, diese selbst zu entfernen.
Bin der Meinung, dass ich in Österreich die Kosten nicht an die Nachbarn weiterverrechnen darf.
Wenn man den Faden weiterspinnt, parkst nächstes Mal dein Auto auf Nachbars Grund, und er darf nichts dagegen unternehmen...
Gruß, Grei!