also das war so, mein nachbar hat seine hündin (die hat ihre hitze) frei rumlaufen lassen. die hündin rannte zu meinem und die beschnupperten sich. bis der nachbar kam. er schlug seinen auf dem kopf und meinem auf die schnauze. danach versteckte sich die hündin hinter mir und er ging auf sie drauf los. sie zog ihren schwanz ein und er trat nach ihr. danach packte er die hündin hinten am genick und sie schrie auf. da ich 16 bin kann ich ihn nicht anpöppeln, dann heißt es ich hätte kein respekt vor erwachsenen. von mehreren wanderern habe ich gehört dass er sie auch ihm wald richtig schlägt.
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19Antwort von
WolpertingerWolpertinger
Wenn mein Nachbar meinen Hund schlagen würde, würde er sein blaues Wuner erleben.
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Also, nein auf keinen Fall.
Ich würde eine Anzeige in betracht ziehen.
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Und vor solchen Erwachsenen brauchst Du kein Respekt zu haben.
Respekt muß man sich verdienen, das hat er definitiv nicht.
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10Antwort von
HimbaerliHimbaerli
Wende dich wegen seiner Hündin an einen Tierschutzverein bei dir in der Gegend. Alle anderen Stellen werden meist nur dann aktiv, wenn die Misshandlungen sehr heftig sind. Die Tierschützer können ihn immerhin nerven. Auch solltest du ihn anzeigen wegen deinem Hund. Wahrscheinlich wird die Anzeige zwar im Sande verlaufen, weil Aussage gegen Aussage steht, aber wenn sich die Anzeigen häufen sollten, wird vielleicht doch mal was gegen ihn unternommen werden. Toll, dass du was unternehmen willst. Bleib dran.
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maspickmaspick DH !
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10Antwort von
andreas48andreas48
das darf erstmal ohne zwingenden Grund gar nicht...
und wenn das stimmt, würde ich mal den Tierschutz informieren und dem Hernn Nachbar ein freundliches Schreiben zukommen lassen,und ihn darüber informieren, dass beim nächsten Schlagen eine Anzeige fällig ist..
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WolpertingerWolpertinger beim nächsten...?
Beim nächsten Schlag, würde ich über den Zaun fliegen, da ist nichts mehr mit Anzeige, Andreas.
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andreas48andreas48 :-)) ein Wolpertinger mit Flügeln..aber ich weiss, wie du das meinst..allerdings hast du dann das Problem, ne Anzeige wegen Körperverletzung abzufassen...
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7Antwort von
czuKKiczuKKi
Der damals neu eingefügte § 90a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) bestimmt, dass Tiere keine Sachen sind und durch besondere Gesetze geschützt werden. Allerdings haben sie auch in Deutschland keine dem Menschen vergleichbare Rechtsstellung; vielmehr sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nichts anderes bestimmt ist. Im Haftpflichtrecht gilt nach § 251 Abs. 2 Satz 2 BGB, dass die Heilungskosten für ein verletztes Tier auch dann ersatzfähig sind, wenn sie seinen Wert erheblich übersteigen. Auch die deutsche Zivilprozessordnung (ZPO) trägt dem Tier als empfindungsfähigem Mitgeschöpf in verschiedener Hinsicht Rechnung. So haben Gerichte die Verantwortung des Menschen für das Tier zu berücksichtigen, wenn dieses Gegenstand einer Zwangsvollstreckung ist (§ 765a Abs. 1 Satz 2 ZPO). Nach § 811c ZPO können im häuslichen Bereich und nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Tiere ausserdem nicht gepfändet werden. Auf Antrag lässt das Vollstreckungsgericht die Pfändung eines Tieres wegen dessen hohen Werts jedoch zu, wenn ein Verzicht darauf für den Gläubiger eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung tierschützerischer und der berechtigten Interessen des Schuldners nicht zu rechtfertigen ist. Keine «tierfreundlichen» Änderungen haben 1990 hingegen bspw. das Fundrecht oder die gesetzliche Zuteilung von Tieren erfahren.
Kannst also damit vergleichen, als würde er dir .. hmm.. ne scheibe einwerfen?
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YanniYanni Anwalt/Richter? :)
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6Antwort von
maspickmaspick
Na, das hätte er mit meinem Hund machen sollen: 1. Hätte der sich gewehrt und was ich mit dem gemacht hätte (resp. mein Partner) darf ich hier leider nicht sagen.
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5Antwort von
england7 Also deinen nicht und auch den seinigen nicht, wofür gibt es Tierschutz. Nicht nur das Schlagen und Quälen von Menschen ist illegal auch Tierquälerei kann bestraft werden. Vielleicht solltest du ihn trotz deines jüngerem Alters darauf aufmerksam machen.
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4Antwort von
vflfabianvflfabian
was ist das für ein tiergwäler ich würde rechtliche schritte einleiten
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4Antwort von
grada13grada13
gut für dich das du dich nicht eingemischt hast, aber schlecht für die hündin. tierschutz einschalten wäre auf jedem fall angebracht.
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3Antwort von
rasamrasam
Sag mal brauchst du eine Extra-Einladung? Ab zum TIERSCHUTZ!!! Worauf wartest du??? Wer weiß, wie langer der überhaupt noch so "zurückhaltend" ist?
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3Antwort von
IgittaIgitta
Sowas darf dein Nachbar nicht machen!!! Zeige ihn bei der Polizei an. Das ist Tierquälerei.
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3Antwort von
angie760angie760
Guck,daß Du ein Tierschutz findest.Da kannst und mußt Du es unbedingt mitteilen.Er darf auf jeden Fall Deinen Hund nicht schlagen.Was er mit seinem Hund macht,zählt schon zur Misshandlung.
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3Antwort von
TanteBerthaTanteBertha
Grundsätzlich darf er kein Tier schlagen und schon garnicht das Tier anderer Leute. Aber wie gesagt: Niemand darf ein Tier schlagen. Du kannst den Tierschutz anrufen.
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3Antwort von
rabutz1991rabutz1991
er hat kein recht dazu deinen hund zu schlagen! mir müsste dieser drecks kerl nicht unter die augen kommen!
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3Antwort von
DatNordlichtDatNordlicht
Was heist hier Respekt? Bei sowas brauchst du keinen Respekt mehr zeigen.
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3Antwort von
doris11doris11
sag es deinen Eltern,die sollen das regeln, geht gar nicht,...was der gemacht hat...
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14kim1414kim14 der war betrunken und ein russe
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DatNordlichtDatNordlicht Na und?
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PanikgirlPanikgirl Dann erst recht. Da bekäme ich nicht schlecht Lust, den mit ner ganzen Horde windelweich zu schlagen, bis er um Gnade winselt - so ein blöder Kerl
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2Antwort von
artemis47uartemis47u
gibt es irgendwo in deiner nähe einen tierschutz.. das ist doch arg...
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2Antwort von
rabutz1991rabutz1991
er hat kein recht dazu deinen hund zu schlagen! mir müsste dieser drecks kerl nicht unter die augen kommen!
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2Antwort von
moccajoghurtmoccajoghurt
Naja deinen darf er nicht schlagen. Hunde muss man erziehen, ob er es übertrieben hat, kann ich nicht einschätzen, klingt aber eher nach einem "schlechten" Hundehalter.
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grada13grada13 mocca, so eine erziehung von hund ist auch nicht mit gewalt zu bewältigen. es ist nicht erlaubt..
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moccajoghurtmoccajoghurt War nie an einer Hundschule, kann es daher nicht beurteilen. Habe nur einen Förster beobachten können, die ja bekanntlich sehr viel mit ihren Hunden unternehmen. Er hat erklärt, dass der Hund seine Rangordnung kennen muss. Ich weiß nicht ob er ihn jemals geschlagen hat, glaube aber nicht.
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maspickmaspick Man schlägt überhaupt kein Tier.
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PanikgirlPanikgirl DH
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1Antwort von
Alina131Alina131
Omg...der arme Hund:(... melde das beim tierschutzverein... wer weiß was er noch alles macht...
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1Antwort von
milkas also dein nachbar darf keinen hund schlagen nicht deinen, seinen oder einen anderen !!! wir haben in unserer straße auch so einen mann der seine hunde schlägt. meine mutter hat ihn mal im auto angehalten und ihn so angeschnauzt und gesagt wenn wir das noch mal sehen ruft sie die polizei... er hat es nicht mehr gemacht jetzt. aslo sag es deinen eltern die solln mal mit ihm sprechen und wenn das nixxx hilft droht ihm mit der polizei denn es ist verboten hunde zu schlagen ...
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1Antwort von
LadyM4711LadyM4711
wer Tiere schlägt, mag auch keine Menschen.Schrecklich so einen Nachbarn zu haben. Anzeigen !
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0Antwort von
Moni66123 Nein ! ich würde ihn Anzeigen oder den Tierschutz rufen o: !
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0Antwort von
Andrijan nein
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0Antwort von
Destroyer3000 Rette die Hündin!!!! D=
juristisch gilt aber ein hund als sache, wäre also sachbeschädigung im geringen maße, da macht der richter mal dudu und das wars. besser ist da den tierschutz einzuschalten.
Das Problem ist sicherlich vielmehr, dass Aussage gegen Aussage steht. Und nein, Tiere sind nicht mehr = Sache. Falls er schonmal wegen Tierquälerei verurteilt wurde, kann ihre Anzeige was bewirken.