14kim14 am 13.04.2009 um 18:01 Uhr
also das war so, mein nachbar hat seine hündin (die hat ihre hitze) frei rumlaufen lassen. die hündin rannte zu meinem und die beschnupperten sich. bis der nachbar kam. er schlug seinen auf dem kopf und meinem auf die schnauze. danach versteckte sich die hündin hinter mir und er ging auf sie drauf los. sie zog ihren schwanz ein und er trat nach ihr. danach packte er die hündin hinten am genick und sie schrie auf. da ich 16 bin kann ich ihn nicht anpöppeln, dann heißt es ich hätte kein respekt vor erwachsenen. von mehreren wanderern habe ich gehört dass er sie auch ihm wald richtig schlägt.

Rufe beim Tierschutz an - er darf weder Deinen noch seinen so schlagen. So einem gehört jedes Tier abgenommen. Dieses Mistschw..........

Wenn mein Nachbar meinen Hund schlagen würde, würde er sein blaues Wuner erleben.
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Also, nein auf keinen Fall.
Ich würde eine Anzeige in betracht ziehen.
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Und vor solchen Erwachsenen brauchst Du kein Respekt zu haben.
Respekt muß man sich verdienen, das hat er definitiv nicht.
Denise180685 am 13. April 2009 18:04 juristisch gilt aber ein hund als sache, wäre also sachbeschädigung im geringen maße, da macht der richter mal dudu und das wars. besser ist da den tierschutz einzuschalten.
Das Problem ist sicherlich vielmehr, dass Aussage gegen Aussage steht. Und nein, Tiere sind nicht mehr = Sache. Falls er schonmal wegen Tierquälerei verurteilt wurde, kann ihre Anzeige was bewirken.

das darf erstmal ohne zwingenden Grund gar nicht...
und wenn das stimmt, würde ich mal den Tierschutz informieren und dem Hernn Nachbar ein freundliches Schreiben zukommen lassen,und ihn darüber informieren, dass beim nächsten Schlagen eine Anzeige fällig ist..
Wolpertinger am 13. April 2009 18:04 beim nächsten...?
Beim nächsten Schlag, würde ich über den Zaun fliegen, da ist nichts mehr mit Anzeige, Andreas.
andreas48 am 13. April 2009 18:21 :-)) ein Wolpertinger mit Flügeln..aber ich weiss, wie du das meinst..allerdings hast du dann das Problem, ne Anzeige wegen Körperverletzung abzufassen...
Wende dich wegen seiner Hündin an einen Tierschutzverein bei dir in der Gegend. Alle anderen Stellen werden meist nur dann aktiv, wenn die Misshandlungen sehr heftig sind. Die Tierschützer können ihn immerhin nerven. Auch solltest du ihn anzeigen wegen deinem Hund. Wahrscheinlich wird die Anzeige zwar im Sande verlaufen, weil Aussage gegen Aussage steht, aber wenn sich die Anzeigen häufen sollten, wird vielleicht doch mal was gegen ihn unternommen werden. Toll, dass du was unternehmen willst. Bleib dran.
maspick am 13. April 2009 18:05 DH !

Na, das hätte er mit meinem Hund machen sollen: 1. Hätte der sich gewehrt und was ich mit dem gemacht hätte (resp. mein Partner) darf ich hier leider nicht sagen.
Der damals neu eingefügte § 90a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) bestimmt, dass Tiere keine Sachen sind und durch besondere Gesetze geschützt werden. Allerdings haben sie auch in Deutschland keine dem Menschen vergleichbare Rechtsstellung; vielmehr sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nichts anderes bestimmt ist. Im Haftpflichtrecht gilt nach § 251 Abs. 2 Satz 2 BGB, dass die Heilungskosten für ein verletztes Tier auch dann ersatzfähig sind, wenn sie seinen Wert erheblich übersteigen. Auch die deutsche Zivilprozessordnung (ZPO) trägt dem Tier als empfindungsfähigem Mitgeschöpf in verschiedener Hinsicht Rechnung. So haben Gerichte die Verantwortung des Menschen für das Tier zu berücksichtigen, wenn dieses Gegenstand einer Zwangsvollstreckung ist (§ 765a Abs. 1 Satz 2 ZPO). Nach § 811c ZPO können im häuslichen Bereich und nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Tiere ausserdem nicht gepfändet werden. Auf Antrag lässt das Vollstreckungsgericht die Pfändung eines Tieres wegen dessen hohen Werts jedoch zu, wenn ein Verzicht darauf für den Gläubiger eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung tierschützerischer und der berechtigten Interessen des Schuldners nicht zu rechtfertigen ist. Keine «tierfreundlichen» Änderungen haben 1990 hingegen bspw. das Fundrecht oder die gesetzliche Zuteilung von Tieren erfahren.
Kannst also damit vergleichen, als würde er dir .. hmm.. ne scheibe einwerfen?
Yanni am 13. April 2009 20:45 Anwalt/Richter? :)

Der darf noch nicht einmal SEINEN Hund schlagen.

Also deinen nicht und auch den seinigen nicht, wofür gibt es Tierschutz. Nicht nur das Schlagen und Quälen von Menschen ist illegal auch Tierquälerei kann bestraft werden. Vielleicht solltest du ihn trotz deines jüngerem Alters darauf aufmerksam machen.

gut für dich das du dich nicht eingemischt hast, aber schlecht für die hündin. tierschutz einschalten wäre auf jedem fall angebracht.
was ist das für ein tiergwäler ich würde rechtliche schritte einleiten

Gehe zur Polizei und zeig ihn an.
sag es deinen Eltern,die sollen das regeln, geht gar nicht,...was der gemacht hat...
14kim14 am 13. April 2009 18:07 der war betrunken und ein russe
DatNordlicht am 13. April 2009 18:08 Na und?
Panikgirl am 13. April 2009 18:10 Dann erst recht. Da bekäme ich nicht schlecht Lust, den mit ner ganzen Horde windelweich zu schlagen, bis er um Gnade winselt - so ein blöder Kerl

Was heist hier Respekt? Bei sowas brauchst du keinen Respekt mehr zeigen.

er hat kein recht dazu deinen hund zu schlagen! mir müsste dieser drecks kerl nicht unter die augen kommen!

Den würde ich sofort Anzeigen ohne wenn und aber !
Grundsätzlich darf er kein Tier schlagen und schon garnicht das Tier anderer Leute. Aber wie gesagt: Niemand darf ein Tier schlagen. Du kannst den Tierschutz anrufen.
Guck,daß Du ein Tierschutz findest.Da kannst und mußt Du es unbedingt mitteilen.Er darf auf jeden Fall Deinen Hund nicht schlagen.Was er mit seinem Hund macht,zählt schon zur Misshandlung.

Sowas darf dein Nachbar nicht machen!!! Zeige ihn bei der Polizei an. Das ist Tierquälerei.
Sag mal brauchst du eine Extra-Einladung? Ab zum TIERSCHUTZ!!! Worauf wartest du??? Wer weiß, wie langer der überhaupt noch so "zurückhaltend" ist?

Naja deinen darf er nicht schlagen. Hunde muss man erziehen, ob er es übertrieben hat, kann ich nicht einschätzen, klingt aber eher nach einem "schlechten" Hundehalter.
grada13 am 13. April 2009 18:05 mocca, so eine erziehung von hund ist auch nicht mit gewalt zu bewältigen. es ist nicht erlaubt..
moccajoghurt am 13. April 2009 18:09 War nie an einer Hundschule, kann es daher nicht beurteilen. Habe nur einen Förster beobachten können, die ja bekanntlich sehr viel mit ihren Hunden unternehmen. Er hat erklärt, dass der Hund seine Rangordnung kennen muss. Ich weiß nicht ob er ihn jemals geschlagen hat, glaube aber nicht.

er hat kein recht dazu deinen hund zu schlagen! mir müsste dieser drecks kerl nicht unter die augen kommen!
gibt es irgendwo in deiner nähe einen tierschutz.. das ist doch arg...

wer Tiere schlägt, mag auch keine Menschen.Schrecklich so einen Nachbarn zu haben. Anzeigen !
also dein nachbar darf keinen hund schlagen nicht deinen, seinen oder einen anderen !!! wir haben in unserer straße auch so einen mann der seine hunde schlägt. meine mutter hat ihn mal im auto angehalten und ihn so angeschnauzt und gesagt wenn wir das noch mal sehen ruft sie die polizei... er hat es nicht mehr gemacht jetzt. aslo sag es deinen eltern die solln mal mit ihm sprechen und wenn das nixxx hilft droht ihm mit der polizei denn es ist verboten hunde zu schlagen ...

Omg...der arme Hund:(... melde das beim tierschutzverein... wer weiß was er noch alles macht...
also dein nachbar darf keinen hund schlagen nicht deinen, seinen oder einen anderen !!! wir haben in unserer straße auch so einen mann der seine hunde schlägt. meine mutter hat ihn mal im auto angehalten und ihn so angeschnauzt und gesagt wenn wir das noch mal sehen ruft sie die polizei... er hat es nicht mehr gemacht jetzt. aslo sag es deinen eltern die solln mal mit ihm sprechen und wenn das nixxx hilft droht ihm mit der polizei denn es ist verboten hunde zu schlagen ...
Dein Nachbar darf deinen Hund nicht schlagen und was er mir seiner Hündin macht, ist Tierquälerei. Rede mal mit deinen Eltern oder/und wende sich an den Tierschutz. Und was den Respekt angeht: er hat ja absolut kein Respekt vor Lebewesen. Daher würde hat er auch Null Respekt verdient.

Naja-so wie ich es verstehe schlägt er doch seinen Hund(die Hündin in der Geschichte), und ich glaube das darf er-wobei ich persönlich den Tierschutzverein rufen würde, wenn ich sehen würde, dass er sich an seinem Tier auslässt!
Auf den Kopf oder die Schnauze darf man einen Hund eh nie Schlagen! Da sie da besonders empfindlich sind.
nen pitbull kaufen...dann siehts mit dem schlagen anders aus^^lol