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Darf mein Nachbar für die Schutzzone B seines Gastanks mein Grundstück nutzen

Frage von dietertrienes dietertrienes

Mein Nachbar hat vor einigen Jahren seinen Gastank direkt an die Grundstücksgrenze gesetzt. Ich habe vor einigen Monten auf meinem Grundstück ein genehmigungsfreies Gartenhaus gebaut. Bei der Prüfung des Tanks hat der Sachverständige festgestellt, dass das Gatenhaus in der Schutzzone des Gastanks steht. Mein Nachbar fordert den Abriss des Gartenhauses. Ist das zulässig, obwohl der Gastank nicht auf meinem Grundstück liegt.

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Antworten (9)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von firstguardian firstguardian

    Er hätte für die Errichtung innerhalb der Schutzzone seinerzeit mit Ihrer Zustimmung eine Baulast eintragen können. Ohne diese Baulast stellt die Installation eines solchen Gastanks unmittelbar an der Nachbargrenze eine Verletzung der nachbarrechtlichen Ansprüche dar. Baut er den Tank nicht zurück, würde ich darauf klagen.

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    Antwort von Gingryu Gingryu

    Es ist Dein Grundstück. Wenn die Schutzzone im Bereich Deines Grundstückes ist, so muss das notarisch bei Deinem Grundstück vermerkt sein. Wenn das nicht vermerkt ist, hat der Tank da nichts zu suchen. Aber ich würde mal mit dem Nachbarn reden, Ihm die rechtliche Lage schildern und nebenbei sagen, dass es durchaus dämlich wäre, den Tank zu verschieben, da das ein größerer Aufwand wäre und mal gemeinsam darüber nachdenken, wie man die Sache am besten regeln könnte.

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    Antwort von luggy333 luggy333

    Du kannst ihn auffordern, den Gastank soweit zurückzusetzten, dass dein Grundstück aus der Schutzzone fällt. Ansonsten müßte dein Nachbar eine Grunddienstbarkeit auf deinem Grundstück eintragen lassen, was wiederum nur mit deiner Einwilligung, oder mit Enteignung gemacht werden kann

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    Antwort von GhastlyGherkinG GhastlyGherkinG

    Schutzzone B sind 3m ab Befüllung, wie weit müsste es denn versetzt werden? Denke dran, dass dein Nachbar dir länger erhalten bleibt und vielleicht hilft er dir beim Umsetzen des Hauses und ihr macht danach zusammen eine Einweihungsfeier des Gartenhauses?

    Ich würde erstmal versuchen es nett und friedlich zu klären :-)

    Wünsche euch eine gute Nachbarschaft, wer weiß wann man die mal braucht :-)

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    Antwort von tourero tourero

    Solange Du dich dan die Abstandsregeln gehalten hast, und nicht früher irgendeine Einverständniserklärung bzgl. des Gastanks unterschrieben hast, kann er das nicht verlangen. Ich wundere mich nur, daß der Gastank überhaupt so genehmigt wurde, denn auch da gibt es Vorschriften bzgl. des Abstands zum Nachbargrundstück!

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    Antwort von GhastlyGherkinG GhastlyGherkinG

    Nö, darf er nicht, da es nicht sein Grundstück ist. Er kann den Abriss nicht verlangen.

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    Antwort von Fifarinho Fifarinho

    Es geht zunächst einmal nicht um das Recht, sondern dass man mal bei einer Tasse Bier miteinander redet. Fühlst Du Dich bedroht, so wird der Nachbar möglicherweise bereits im Vorfeld einlenken ...

    Kommentar von firstguardian firstguardianfirstguardian

    So einfach ist die Schutzzone nicht zu beseitigen! Sie stellt eine klare Einschränkung in der baurechtlichen Nutzung des von der Schutzzone betroffenen Grundstückes dar, die eine spätere Bebuung in jeder Hinsicht behindert! Von daher muß der Gastank tiefer in das Grundstück des Betreibers der Anlage in ausreichender Entfernung zur Nachargrenze versetzt werden.

    - Pfui Teufel! - Bier aus Tassen!!!
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    Antwort von DanielLiedtke DanielLiedtke

    nein dein Grundstück ist deins egal warum er es benutzt

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    Antwort von Mariposa68 Mariposa68

    Ja, ist es.
    Du musst doch sowieso 1 m von der grundstücksgrenze wegbleiben

    Kommentar von GhastlyGherkinG GhastlyGherkinGGhastlyGherkinG

    Das ist Gemeindeabhängig, bei uns sind es 60cm :-)

    Kommentar von Mariposa68 Mariposa68Mariposa68

    bei nem Gartenhaus?

    Kommentar von GhastlyGherkinG GhastlyGherkinGGhastlyGherkinG

    Jepp, bei allen nicht genehmigungspflichtigen Bauten, Hecken sogar nur 25 cm

    wenn der Tank direkt an der Grenze steht nutzt der eine Meter eh nichts weil schutzzone B 3 Meter ab befüllung sind

    Kommentar von Mariposa68 Mariposa68Mariposa68

    bei uns nicht :-)

    Kommentar von firstguardian firstguardianfirstguardian

    Gartenhäuser und Garagen dürfen in der Regel auf einer Länge von bis zu 9 m an der Nachbargrenze errichtet werden. Tankanlage für Flüssiggastanks oder wohnwirtschaftlich genutzte Räume (außer bei zulässiger Grenzbebauung DHH oder Reihenhäuser) hingegen nicht. - Der Gastank muß versetzt werden - nicht das Gartenhaus!

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