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Darf mein Nachbar das...?!? [92839]

Frage von bushidomky bushidomky

Wir wohnen zsm. mit meiner Freundin in einem Zweifamilienhaus, im oberen Stockwerk. Unser Nachbar hat unter unserem Balkon eine etwas größe Terasse und trennt sie nach außen durch Bäume. Diese sind inzwischen so groß, dass sie fast die gesammte Sicht aus unserem Balkon verdecken, was ich schon etwas schade finde.

Habe schon versuchst mit ihnen zu reden, die aber sind mir schnell ausgewichen mit der Behauptung es wäre zu schwer die an die Spitze dieser großen Bäume zu gelangen.

Meine Frage ist inwiefern meine Nachbarn gesetzlich dazu berechtigt sind meine "Sichtweise" und damit auch den Lichteinfall in unser Schlafzimmer (So dumm sich das auch anhört) einzuschränken, gibt es da etwas?

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Antworten (9)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von mishiko mishiko

    lieber bushidomky! es gibt keinen gesetz, dass erlauben wird, dass dir jemand deine terassen sicht und was noch schlimmer ist, verhindert, dass die sonnenstrahlen in deine wohnräume gelangen könnten! HAST DU SCHON DARÜBER NACHGEDACHT , WARUM DEINE NACHBARN, AUF ALL DIESE DEINE FRAGEN SO SCHNELL AUSWEICHEN??? ganz genau!! WEIL SIE WISSEN, DASS SIE GEGEN DAS GESETZ HANDELN UND SOMIT DEINEM WUNSCH NACHKOMMEN MÜSSEN!!!! ich würde an deiner stelle zuerst mit einem reschen brief eines rechtsanwaltes, deine "lieben" nachbarn, darauf aufmerksam machen, dass du wieder deine "freiheiten",was der ausblick und das helle licht des tages wieder in deine räume eindringen kann, kriegst. und das geht nur, wenn er seine zu hoch gewachsenen und dich störenden bäume so weit abschneidet, um d.gesetz genüge zu tun! wirst sehen, mit einer klage in richtung gericht, wirst du auch sehr bald wieder einen herrlichen ausblick von deiner terasse, haben. und obwohl mir die spitzen der bäume,die abgeschnitten werden müssen, um des baumes willen, sehr leid tun, geht es diesmal doch um viel mehr! sich wieder wohl fühlen in eigenen räumen und damit auch d.lebensqual. nicht verlieren zu müssen! versuch's, mal! wünsche dir viel erfolg! hezliche grüße aus wien, mishiko

    Kommentar von mishiko mishikomishiko

    sorry, ich meinte mit der ANDROHUNG EINER GERICHTS-KLAGE...!!

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    Antwort von Seeteufel Seeteufel

    Wenn du es genau wissen willst, frag beim Ordnungsamt oder dem Mieterverein nach.

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    Antwort von mishiko mishiko

    lieber, bushidomky! HERZLICHSTEN DANK für den stern, den du mir verliehen hast! fühle mich sehr geehrt! LIEBE GRÜßE aus wien, von mishiko!

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    Antwort von looooooser looooooser

    ein baum der höher ist als 5meter muss 3 meter von der grenze zu euch weg sein (jedes grundstück hat eine grenzvermessungslienie davon muss der baum 3 meter weg gepflanzt sein wenn das nicht der fall ist muss er ihn noch fällen was allerdings nur von okt bis feb geht auser sondergenemigung der gemeinde
    mfg Gartenservice Fronmaier

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    Antwort von carina007 carina007

    oha das erinnert mich eben an meiner Mutter ihre Nachbarn.Diese haben dafür Sorge getragen...das ein riesen und wunderschöner alter Ahorn-Baum gefällt werden musste, weil es dem Nachbarn zu dunkel war in der Küche.

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    Antwort von ToffeCaramel ToffeCaramel

    Stellle diese Frage mal in einem Juraforum.

    Z.B. http://forum.jurathek.de/

  • 0
    Antwort von saharastrom saharastrom

    Wenn er nicht mit Euch reden will bzw. ausweicht, schreibt einen Brief und erwähnt darin, dass die Sicht versperrt wird und auch der Lichteinfall gering ist. Er möchte dieses bitte abstellen. Bei der Verbraucherzentrale oder dem Mieterverein nachfragen.

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    Antwort von johnnymcmuff johnnymcmuff

    Meine Frage ist inwiefern meine Nachbarn gesetzlich dazu berechtigt sind meine "Sichtweise" und damit auch den Lichteinfall in unser Schlafzimmer (So dumm sich das auch anhört) einzuschränken, gibt es da etwas?

    In Schrebergärten gibt es Verordnungen über die Höhe von Bäumen.

    Im Privatbereich gibt es zumindest Gesetze über die Sicherheitsbestimmungen.

    Ich würde da mal bei der Stadt nachfragen!

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    Antwort von danitom danitom

    Das ist eigentlich Sache von Euerem Vermieter, der hat sich darum zu kümmern.

    Kommentar von bushidomky bushidomky

    Es gibt keinen Vermieter, das obere stockwerk gehört uns, das untere ihnen.

    Kommentar von danitom danitomdanitom

    **Bericht aus immowelt:****

    Bäume vor Balkon: Nicht immer Beseitigungsanspruch

    Verdunkeln große Bäume vor dem Balkon die Wohnung, so haben die betroffenen Bewohner nicht immer einen Beseitigungsanspruch.

    Kein Baum versperrt hier die Sicht. Doch in manchen Fällen müssen Bäume vor dem Balkon hingenommen werden. Foto: CMA

    Sichtbehinderungen durch Bäume vor dem Balkon müssen betroffene Bewohner manchmal hinnehmen: Wer jahrelang nichts gegen groß gewachsene Nadelbäume einwendet, kann später nicht fordern, dass das Gewächs beseitigt wird. Dies berichtet der Anwalt-Suchservice, der sich auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Köln beruft (Az.: 16 Wx 35/06).

    Im verhandelten Fall lebte ein Ehepaar bereits seit Jahrzehnten in einer im ersten Stock eines Wohnhauses gelegenen Eigentumswohnung. Während dieser Zeit wuchsen mehrere Nadelbäume im Garten zu beachtlicher Größe heran. Eines Tages verlangte das Paar die Beseitigung der Bäume, da ihnen Sicht und Licht genommen werde.

    Doch die Richter entschieden: die Bäume dürfen bleiben. Denn die Eigentümer hätten das Wachstum der Bäume bereits seit über 30 Jahren beobachten können. Laut der Richter könne davon ausgegangen werden, dass die Bäume bereits vor zehn Jahren Fenster und Balkon des Paares überragt und Aussicht sowie Lichteinfall beeinträchtigt hätten. Weil das Paar diese Beeinträchtigung schon viele Jahre ohne Beanstandung hingenommen hätte, könne es jetzt nicht mehr die Beseitigung der Bäume fordern - der Anspruch sei verwirkt.

    ****Es gibt noch andere Berichte, gib unter Google ein "sichtbehinderung durch bäume am balkon".****

    **Wenn diese lange Zeit bei Euch nicht zutrifft, dann könnt Ihr handeln.**********

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