Hallo, Wir besitzen ein EFH auf einem ländlichen Grundstück welches auf der Südseite (lange Seite) von einem Hohlweg mit Großbaumbestand begrenzt wird (Laubbäume, Weiden, Große Gehölze usw.) Der Hohlweg gehört der Gemeinde. Meinen Nachbarn auf der gegenüberliegenden Seite (nördliche Grundstücksgrenze) stören die Bäume wegen der Verschattung seines Grundstücks. Mein Nachbar ist heute morgen ohne mich überhaupt zu fragen oder irgendetwas zur Gemeinde gegangen und hat um Erlaubnis gebeten, die Bäume fällen zu dürfen, wenn er dafür das Holz bekommt. Die Erlaubnis wurde ihm mündlich erteilt (Der Gemeinde ist egal, ob hier Bäume stehen) Die Bäume und Gehölze stehen zum Teil praktisch auf oder knapp neben der Grenze (Grenzsteine sind nicht sichtbar), der Charakter des Grundstücks würde sich logischerweise vollkommen ändern.. Kann ich da irgendetwas machen? Ich wäre total dankbar für Tipps! Viele Grüße aus Oberfranken
Darf mein Nachbar Bäume an der Grundstücksgrenze einfach abholzen
Antworten (7)
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1Hilfreichste & RatgeberHelden AntwortAntwort von
mikewolfmikewolf
Mündlich geht rein gar nichts, denn dann kann sogar die Gemeinde dafür haftbar gemacht werden, wenn der Nachbar mit seiner Aussage es Schriftlich bezeugt, daß Herr Mustermann vom Ordungsamt ihn die mündliche Erlaubnis gab.
Es gibt ein Baumschutzgesetz, das aber nur dann greift, wenn die Stadt ihren Baumbestand schriftlich erfasst hat. Leider ist das aber wieder Länder und Landkreissache.
Stehen deine Bäume außerhalb deines Zaunes, oder Innerhalb? Wie ich es lese wohl ohne Zaun. ? Gehe auf die Gemeinde und dort auf das Katasteramt. Ja das nennt sich so, denn dort sind alle Grundstücksgrenzen und Grenzsteine vermerkt. Sind es Grenzsteine die der Gemeinde gehören, kannst du ohne Kosten sogenannte **Feldgeschworene**** durch die Gemeinde beauftragen lassen. Diese ermitteln die Grenzsteine und finden die Grundstücksgrenzen. Sollten die Kosten auf dich übertragen werden, kannst du dies auch über dein Rathaus erfragen.
4,. Habe dein Gruß erst jetzt gesehen. In Oberfranken ist mir bis jetzt keine Stadt bekannt die einen richtigen Bestandschutz durchgeführt hat. In Kulmbach habe ich aber folgendes gefunden. Baumschutzverordnung. Hier anbei der Link. Kannst ja mal suchen ob unter der Bezeichnung Baumschutzv. bei dir was zu finden ist. Wenn es nicht der Fall ist, wende dich doch mal an den Naturschutz in deiner Gegend.
http://www.kulmbach.de/xist4c/web/Baumschutzverordnungid3461_.htm
Gruß Wolfi aus Oberfranken
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8Antwort von
LuiseLuise
Wenn sie an Deiner Grenze stehen, wirkliche Grenzbäume sind, dann gehören sie zur Hälfte Dir und Du solltest Dich schnellstmöglich an die Gemeinde wenden. Die Bäume, die nur knapp an der Grenze stehen, die kannst du nicht so schützen, dazu wären andere Aktionen nötig.
Wenn Weiden dabei sind, muss Dir klar sein, dass davon gerne auch größere Äste abbrechen, das evtl. Leute auf dem Weg gefährden könnte.
Oft drücken sich kleine Gemeinden davor, eine Baumschutzverordnung zu erlassen, weil sie dann ggf. auch in Haftungsfragen verwickelt werden, wenn etwas passieren sollte. Weil dann Anlieger sagen würden, sie hätten die Bäume ja schon lange umgeschnitten, aber wegen der Satzung ging das nicht...
Viel Glück und ich wünsch Euch eine verträgliche Lösung, und auch, dass die schönen alten Bäume erhalten bleiben können.
Kommentar von
BlubiusBlubius an oder auf ????
Kommentar von
LuiseLuise auf. Guter Hinweis. Danke.
Kommentar von
BlubiusBlubius war kein hinweis. hätte durchaus sein können das es eine regelung gibt die ich nicht kenne
bin leider noch nicht allwissend und muß manchmal nachfragen
aber ich arbeite daran ; )
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2Antwort von
8rosinchen8rosinchen
hallööchen,
ich kann dir dazu nur folgendes sagen...
ich wünsche dir viel glück zum erhalt der bäume
alles gute
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2Antwort von
strandpartystrandparty
Sieh das doch mal aus der Sicht deines Nachbarn. Würdest du da nicht auch die Bäume gerne weghaben? Sprich mit deinem Nachbarn und versucht euch darauf zu einigen, dass auch einige Bäume stehen bleiben.
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0Antwort von
master01master01
hm ich weiss das man bei richtig dicken oder alten Bäumen gucken muss wegen naturschutz, ich weiss alerdings nicht ob man das auf dem amt einfach so regeln kann..
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0Antwort von
BlubiusBlubius
ihr könnt beschwerde einlegen. aber es steht nicht auf eurem grundstück und der nachbar hat erhebliche nachteile dadurch. gehe nicht davon aus das es was bringt
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Oana oas Kulmboch sogd hia amol rechd schen Dang fia des Sderndl.