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Darf mein "Mieter" an den Türen die Schlösser und Türklinken ungefragt wechseln?

Frage von rasenderfalke rasenderfalke

Ich habe ein Haus mit Anbau. In diesem Anbau, der durch eine Tür zu erreichen ist, wohnen meine Eltern, die Wohnrecht auf Lebenszeit haben. Es ist zu Streitigkeiten gekommen, so das meine Eltern, wie oben beschrieben, Klinken und Schlösser (ohne mein Wissen & Erlaubnis) wechseln wollen. Da ich aber der Hausbesitzer bin, müssen sie doch meine Erlaubnis einholen, oder liege ich da falsch? Ich muß doch als Vermieter immer (mit Vorankündigung) Zugang haben?

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Antworten (13)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von LadyD82 LadyD82

    Das ist leider etwas kompliziert und ich würde mich da vom fachmann beraten lassen.

    fakt ist: DU als vermieter hast kein recht einen schlüssel für die vermietete wohung, etc zu haben. Der mieter, in dem fall die eltern, können von dir verlangen alle schlüssel, die zu ihren privaträumen führen, herauszugeben. tust du es nicht, können sie die schlösser austauschen.

    wo sich mir die frage stellt, du sagst sie wollen schlösser ohne dein wissen austauschen. anscheinend weißt du es ja doch ;-)

    schau mal hier: Darf mein Vermieter Schlüssel der Wohnung „für alle Fälle“ behalten?

    Nein, außer Sie erlauben es ihm. Hat der Vermieter dennoch einen Schlüssel und betritt er damit ohne Ihre Erlaubnis die Wohnung, begeht er Hausfriedensbruch. Sie könnten Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Außerdem dürfen Sie Ihre Wohnung dann fristlos kündigen (Landgericht Berlin, Az. 64 S 305/98).

    Selbst wenn Sie dem Vermieter den Besitz eines Schlüssels erlauben, darf er in Ihrer Abwesenheit nur in Notfällen oder mit Ihrer Erlaubnis in die Wohnung.

    Stellen Sie fest, dass der Vermieter noch einen Schlüssel hat und ihn nicht herausgibt, dürfen Sie das Wohnungstürschloss auf seine Kosten auswechseln lassen (Amtsgericht Köln, Az. 217 C 483/93).

    quelle: http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/-Wohnungsschluessel/1512170/1512...

  • 6
    Antwort von diewildeHilde diewildeHilde

    Zugang hast du jederzeit, wenn du einen Termin absprichst. Wenn du einfach so in die vermietete Wohnung "eindringst", ist das Hausfriedensbruch. Auch bei deinem Eigentum. Der Mieter darf eigene Schlösser einbauen.

    Kommentar von Dudy1 Dudy1Dudy1

    Jau!

    Kommentar von diewildeHilde diewildeHildediewildeHilde

    Ich bin mir grade gar nicht sicher, ob Hausfriedensbruch überhaupt ausreichend richtig ist: wäre das nicht sogar Einbruch?

    Kommentar von RuleBritannia RuleBritanniaRuleBritannia

    Nein, es bleibt bei Hausfriedensbruch. Für einen Einbruch müsste ein "Hindernis überwunden", also z.B. ein Schloss aufgebrochen werden.

    Kommentar von diewildeHilde diewildeHildediewildeHilde

    Echt? Auch wenn einer ohne mein Wissen und Einverständnis in meine Räumlichkeiten geht? Wenn ich z.B. vergesse, meine Türe zu schließen und die steht offen und einer geht einfach so in mein Haus und klaut was (davon ab, daß die Versicherung bei Blödheit natürlich nicht zahlt) oder fasst alles an: das ist doch dann auch Einbruch oder nicht?

    Kommentar von RuleBritannia RuleBritanniaRuleBritannia

    In diesem Fall ist es nur ein Diebstahl, aber kein Einbruch, denn die Tür stand ja offen. Kompliziert...

  • 6
    Antwort von RuleBritannia RuleBritannia

    Falsch! Deine Eltern können als Mieter die Türschlösser austauschen, wie sie lustig sind. Und der Hauseigentümer hat entgegen landläufiger Meinung keinerlei Anspruch auf einen Wohnungsschlüssel!

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    Entgegen landläufiger Meinung: Es sei denn, im Mietvertrag ist vereinbart, dass der Vermieter einen Wohnungsschlüssel behält. Dann darf er das durchaus, er darf es nur nicht ohne Wissen und Erlaubnis des Mieters.

    Kommentar von RuleBritannia RuleBritanniaRuleBritannia

    Klar, wenn es ausdrücklich vereinbart ist. Aber nicht grundsätzlich...

  • 5
    Antwort von Baiana Baiana

    lach So weit kommts noch!

    Sobald ich irgendwo einziehe werden selbstverständlich die Schlösser ausgetauscht! Mein Vermieter darf gerne in meine Wohnung - mit Vorankündigung und wenn ich daheim bin. Alles andere ist nicht gestattet und das sieht auch das Mietrecht so.

  • 4
    Antwort von luckytess luckytess

    Ich denke, dass die Eltern Angst vor dir und eventuellen Schnüffeleien während ihrer Abwesenheit haben. Das Wechseln der Türschlösser ist legal.

    Kommentar von diewildeHilde diewildeHildediewildeHilde

    und möglicherweise berechtigt....

  • 3
    Antwort von Uwe29104 Uwe29104

    sie dürfen schlösser und klinken wechseln,du darfst gar keinen schlüssel als vermieter für die wohnung haben

  • 1
    Antwort von Dudy1 Dudy1

    Tja, ich würde mal mit meinen Eltern ganz friedlich sein. Wahrscheinlich steckt da ein Schenkungsvertrag hinter und der kann bei grobem Undank und anderen Lieblichkeiten rückgängig gemacht werden!!!

    Und das würde ich auch so machen, wenn Du mein Sohn wärst und Dich dann auch noch enterben!!!

  • 1
    Antwort von Saarland60 Saarland60

    In der Theorie ja, in der Praxis: LASS SIE EINFACH! Streitigkeiten hin oder her, es sind Deine Eltern, und man muss nicht in jedem Fall auf sein Recht bestehen. Manchmal ist es im Leben klüger, auf ein Recht zu verzichten.

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    Antwort von MarkusReinartz MarkusReinartz

    Wohnrecht und Zugangberechtigung sowie Mieter und Vermieter und dessen Zugangsberechtigung hier in diesem Forum zu klären würde wohl den Rahmen dieses Forums sprengen.

    Aber da Ihre Eltern das Wohnrecht haben, dürfen sie natürlich die Schlösser auswechseln.

    Mit freundlichem Gruss

    ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt)


    Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen immer und lediglich nur unsere Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Gewährleistung und keinerlei Haftung übernommen werden.

  • 0
    Antwort von Dudy1 Dudy1

    http://de.wikipedia.org/wiki/Wohnungsrecht

    "Wohnungsrecht ist in Deutschland das subjektive Recht, ein Gebäude oder einen Teil eines Gebäudes unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu benutzen....(...)"

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    Antwort von wurzeldackel wurzeldackel

    nee,da zu hat der vermieter kein recht.der mieter kann sich neue schlösser und klinken einbauen ohne zustimmung des vermieters.der vermieter hat eben kein zugang in die wohnung der mieter, dat wird ja noch schöner,erkundige dich mal nach den richtlinien eines vermieters,zum beispiel beim mieterverein..-)

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    Antwort von amdros amdros

    Auch wenn es Deine Eltern sind, dürfen sie es nicht. Trotzdem traurig, wenn man zu solchen Mitteln greift ohne sich darüber auseinander zu setzen.

    Kommentar von macwassermann macwassermannmacwassermann

    Natürlich dürfen sie in der gemieteten Wohnung nach Lust und Laune die Schlösser wechseln.

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    Antwort von TwoSteps4Ward TwoSteps4Ward

    Ohne dein Einverständnis dürften sie das nicht,zumindest nicht aus den Gründen die du geschildert hast!!! Wenn das Schloss gewechselt werden muss weil man als Mieter ins seine Wohnung nicht mehr kommt weil man sich ausgesperrt hat oder der Schlüssel abgebrochen ist,kann man schon wechseln!

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