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Darf mein Mann wenn er seit 1 JAhr polizeilich abgemeldet ist noch in die Wohnung?

Frage von MissDelia MissDelia

er ist seit einem jahr ausgezogen und hat einen eigenen Wohnung

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Antworten (9)

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    Antwort von pippi60 pippi60

    Er darf nur dann in Deine Wohnung, wenn Du es ihm erlaubst. Oder steht er im Mietvertrag und zahlt noch Miete?

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    Antwort von TillWollheim TillWollheim

    Hallo Fragesteller,

    es ist überhaupt nicht klar, in welche Richtung deine Frage zielt. Wenn Du den Mietvertrag meinst, so darf er jederzeit wieder rein, wenn er auch Mieter ist. Wenn Du das Melderecht meinst, darf er nicht länger als eine Woche rein, ohne sich erneut anzumelden,

    wenn Du den inneren familiären Vertrag meinst, kommt es darauf an, was vereinbart wurde. Wurde zB nichts vereinbart, gilt wohl das oben vom BGH zitierte.

    tschüß Till

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    Antwort von eliag eliag

    Wenn er ausgezogen ist und keine Miete mehr zahlt, darf er nicht ohne weiteres in die alte Wohnung. Hat er noch einen Schlüsel, erlauben Sie ihm damit den Zutritt. Zahlt er Miete und ist im Mietvertrag als Mieter angegeben, lebt aber zur Zeit woanders, kann er auch in die Wohnung. Wenn er keine Erlaubnis hat und trotz Ihrer Aufforderung zur Unterlassung, bzw. Schlüsselaushändigung in die Wohnung will, kann man per Gericht eine einstweilige Verfügung gegen ihn veranlassen. Oder wenn er vor der Tür steht, Klingelsturm betreibt o.ä.

    Kommentar von Scramjet ScramjetScramjet

    Genau so ist es. Solltet Und solltet Ihr beim Gericht schon als getrennt lebend gemeldet sein, darf er auf sowieso nicht mehr ohne Deine Zustimmung in die Wohnung.

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    Antwort von blacklouise blacklouise

    Wenn ich die Frage richtig verstanden habe, möchtest Du dies nicht. Wenn er nicht als Mieter im Mietvertrag steht, kannst Du ihm den Zutritt jederzeit verweigern.

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    Antwort von Hosenknopf Hosenknopf

    Steht er noch im Mietvertrag? Dann ist und bleibt es auch seine Wohnung und er darf rein. Wo sein Erstwohnsitz ist, ist unerheblich.

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    das ist so nicht ganz richtig; wenn er ausgezogen ist hat er seine Ansprüche aus den Rechten aus dem Mietvertrag (stillschweigend) aufgegeben auch wenn er noch im Mietvertrag steht und dann auch noch für die offenen Mieten und Kosten haftet; trotzdem ist es dann mit dem Recht auf Zutritt zur Wohnung vorbei.

    Kommentar von Hosenknopf Hosenknopf

    Da staun ich aber. Wo finde ich das denn?

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    Guten Morgen Hosenknopf; ich seh das so: wenn éin Ehepartner vorübergehend mal auszieht, um Abstand zu gewinnen besteht meines Erachtens sein Recht weiterhin, dass er (nach angemessener Zeit) wieder in die Wohnung zurückkehrt; wenn er sich aber polizeilich abmeldet - so wie die Fragestellerin mitteilt - und nun schon über ein Jahr weg ist, hat er meines Erachtens auf die Rechte aus dem Mietvertrag verzichtet; kündigen kann er ja falls beide Partner den Mietvertrag abgeschlossen haben, nicht einseitig; stell Dir mal folgende Konstellatíon vor: der Partner zieht aus, läßt nichts mehr von sich hören, meldet sich ab; der andere Partner geht nun eine neue Lebenspartnerschaft ein und plötzlich, evtl. nach ´Jahren, steht der vormalige Partner wieder vor der Tür und sagt: da bin ich wieder. Schönen Tag noch und nicht zuviel juristische Spitzfíndigkeiten wünscht Guppy

    Kommentar von Hosenknopf Hosenknopf

    Schön, wenn Du das so siehst. Die entscheidende Frage ist hier aber doch, ob und wo das so im Gesetz steht. Richter haben es ja nicht so mit der Logik und der Gerechtigkeit, nur mit dem Recht und den entsprechenden §§.

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    bin ja auch kein Richter, Rechtsanwalt, Staatsanwalt, Assessor :-)

    Kommentar von Hosenknopf Hosenknopf

    Also keine Quelle, die die Richtigkeit Deiner Aussage stützt? Schade, hätte gerne was dazu gelernt. Dann wäre ich aber vorsichtiger, die eigene Gefühlslage als Tatsache zu verkünden.

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    @Hosenknopf: hierzu (meine Meinung stützend) eine Entscheidung des BGH 43,292): "ein Recht ist verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit hindurch nicht geltend gemacht hat und der Verpflichtete sich darauf eingerichtet hat und sich nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten auch darauf einrichten durfte, dass dieser das Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde);

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    Antwort von Padri Padri

    Die Antwort von Hosenknopf ist richtig. Wenn er den Mietvertrag mit unterschrieben hat und dort noch steht und nichts geändert wurde, bleibt er Mieter dieser Wohnung und hat auch ein Zutrittsrecht. Wurde der Vermieter informiert und hat er noch einen Schlüssel?

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    Antwort von panzer0170 panzer0170

    Nein! Er darf Deine Wohnung ohne Deine Einwilligung nicht mehr Betreten! Annsonsten kannst Du ihn wegen Hausfriedensbruch Anzeigen! Viel Glück!

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    Antwort von almmichel almmichel

    Du kannst Ihm den Zutritt verweigern. Sonst Hausfriedensbruch. Wehre dich. Wir leben nicht in einer Bananenrepublick.

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    Satz 1,2,3 ok; Satz 4: Bist Du Dir da ganz sicher?

    Kommentar von almmichel almmichelalmmichel

    Manchmal nicht.

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    Antwort von FaulesTier FaulesTier

    naja den sachbehalt etwas genau zu beschreiben würde es einfacher machen die frage zu beantworten..
    so würde ich sagen.. ausgezogen is ausgezogen.

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