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darf mein konto gepfändet obwohl ich hartz vier empfänger bin? was soll ich jetzt tun?

Frage von sascha79 sascha79

mein konto wurde gepfändet obwohl ich hartz vier empfänger bin.Ich habe noch 2 kinder und kann sie dadurch nicht mehr ernähren.wie komme ich daraus? da ich in der warteschleife von einer privatinsolvenz bin,darf ich auch keine Ratenzahlungen tätigen.

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Antworten (11)

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    Antwort von SandraBerlin SandraBerlin

    Darf es. Dann must du zum Gericht gehen und eine Kontofreigabe holen.

    Kommentar von Indy72 Indy72Indy72

    DH!

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    Antwort von pegolina pegolina

    In den ersten 7 Tagen des Monats kannst du dir dein Geld zurückholen. Die steht dein Pfandungsfreier Betrag auf jeden Fall zu. Das Konto muß weider frei gegeben werden. Spreche mit deinem Insolvenzberater.

    Kommentar von SandraBerlin SandraBerlinSandraBerlin

    Aber erst wenn es gerade Eingegangenes Geld ist... wenn es schon länger drauf ist glaube dann gilt auch die 7 Tage Frist nicht mehr.

    Kommentar von Indy72 Indy72Indy72

    Korrekt!

  • 2
    Antwort von franzeule franzeule

    die arge-leistungen sind 7 tage nach erhalt deins, darf die bank also nicht an den gläubiger abführen. stelle beim amtsgerivht eine antrag, dass die pfändung unwirksam wird, da du nur das geld von der arge bekommst und du wahrscheinlich kein grösseres guthaben auf dem konto hast.

    Kommentar von Indy72 Indy72Indy72

    yep!

  • 2
    Antwort von maiki01 maiki01

    wende dich an das zuständige amtsgericht. spreche dort mit einem rechtspfleger, die können helfe. nehmeaber einen aktuellen kontoauszug und die hartzunterlagen mit

    Kommentar von Indy72 Indy72Indy72

    DH!

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    Antwort von Indy72 Indy72

    Wenn eine Kontopfändung beschlossen wird, wird nicht geprüft, ob Geld drauf ist und woher es stammt, sondern dass es dem Beschuldigten gehört. Du solltest dich schnellstens an den zuständigen Richter mit einer Beschwerde wenden.

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    Antwort von DasGute DasGute

    Sozialleistungen (einschl. KiGe) sind IMMER, egal bei welchem Kontotyp, für die Dauer von 14 Tagen seit ihrer Gutschrift vor einer Pfändung geschützt (entweder nach § 55 SGB I oder § 850k Abs. 6 ZPO).

    Pfändungsschutz für Sozialleistungen (einschl. KiGe) nach § 55 SGB I = das Guthaben aus Erwerbseinkommen darf sofort voll gepfändet werden, = Sozialleistungen sind für die Dauer von 14 Tagen unpfändbar, danach darf auch das Guthaben aus Sozialleistungen voll gepfändet werden.

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    Antwort von texrex texrex

    Auch bei einer Kontopfändung müssen die Pfandfreigrenzen eingehalten werden, zu empfehlen ist auch der Nachweis der unterhaltspflichtigen Personen hier die Kinder auch an das Kindergeld darf der Gläubiger nicht gehen, am besten den Kindergeldbescheid der ABnk vorlegen; ein Pfändbarer Betrag lt Tabelle kommt erst ab einem Einkommen von € 1369,99 bei 2 Unterhaltspflichtigen zum Zuge; dann müßten € 2,05 eingehalten werden, aber sowiel wird wohl nicht da sien, also auch nicht zupfänden.

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    Antwort von sandrulitza sandrulitza

    natürlich dürfen auch diese konten gepfändet werden allerdings das geld nicht solange es sich um sozialhilfe oder harzt4 handelt das sieht deine bank aber woher das geld kommt und die kriegst es ohne probleme ausgezahlt am besten du nimmst noch deinen bescheid mit sollte dir allerdings ne bekannte oder vielleicht geld aus einem verkauf überwiesen werden wird dieses geld automatisch gepfändet! und du musst dein geld spätestens nach 4tagen nach eingang der zahlung abholen ansonsten wird es auch gepfändet egal ob es sozialhilfe oder harzt4 ist

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    Antwort von wim50 wim50

    Wie oben, aber es gibt noch ein weiteres Problem. Bei Pfändungen erhält man bei den meisten Banken die Kündigung des Kontos gleich postwendend mit geliefert.

    Kommentar von Indy72 Indy72Indy72

    Das stimmt so nicht.

    Kommentar von wim50 wim50wim50

    Auch dagegen kann man sich wehren, aber das heißt doch nicht, dass es nicht passiert.

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    Antwort von andreas48 andreas48
    1. Wer hat dein Konto geüfändet?

    2. Warum ist es gepfändet worden

    3. nur über diese Antworten musst du dich mit dem in Verbindung setzen für eine Kontofreigabe, der die Veranlassung dazu gegeben hat und wenn schon ein Insolvenzverwalter bestellt wurde, muss er dies regeln

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    Antwort von dlrgkatja18 dlrgkatja18

    Und wenn du Geld sparen willst, gehe zu den Tafeln, habe gehört dass man dahin gehen kann, wenn man in der Privatinsolvenz steckt.

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