1

Darf mein Kollege Polizist werden? (Vorstrafen etc)

Frage von DerAndy DerAndy

Hallo, mein Kollege nervt mich JEDEN (!) Tag, er möchte unbedingt Polizist werden, dennoch steht im was im Wege.

Er hat ein Realschulabschluss mit Durchschnittsnote 1,8 erreicht.

Aber:

2004 -> 14 Jahre alt -> Verstoß gg. das Waffengesetz -> 6 Arbeitsstunden, Verfahren eingestellt

2x Betrug = Verfahren eingestellt

2 x Sachbeschädigung = Verfahren eingestellt

Also alles wurde eingestellt, er ist nie verurteilt worden, Führungszeugnis kein Eintrag.

Darf er Polizist werden?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (11)

  • 2
    RatgeberHelden Antwort von PepsiMaster PepsiMaster

    Sein einfaches Führungszeugnis ist zwar ohne Eintrag, im Bundeszentralregister sind aber natürlich trotzdem Einträge über die eingestellten Verfahren und die erteilten Auflagen vorhanden! Die Polizei hat die Vorfälle außerdem separat gespeichert (z.B. in einer Kriminalakte über Deinen Kollegen).

    Wie streng bei der Auswahl der Bewerber auf solche Jugendsünden geschaut wird, unterscheidet sich je nach Bundesland und hängt auch vom Verhältnis der freien Stellen und der Anzahl der Bewerber ab. Eine Chance hat Dein Kollege .. besonders groß ist sie allerdings nicht.

    In manchen Bundesländern wird die Ausbildung für den mittleren Dienst außerdem nicht mehr angeboten, dort ist Abitur/Fachhochschulreife Mindestvoraussetzung, da die Ausbildung für den gehobenen Dienst aus einem dreijährigen Fachhochschulstudium besteht.

  • 2
    Antwort von Reiswaffel87 Reiswaffel87

    Auch wenn diese Taten alle nicht im Führungszeugnis auftauchen können diese durch die Behörden eingesehen werden. Die Polizei wird sich also zweimal überlegen, ob sie jemanden einstellt, der gleich emhrfach auffällig geworden ist. Im Grunde wird es darauf ankommen, mit welcher Begründung das Verfahren eingestellt wurde.

  • 1
    Antwort von fensterhein fensterhein

    Nein, im normalen Führungszeugnis steht das nicht drin, aber die Polizei hat das alles gespeichert. Mein Freund wollte damals auch zur Polizei, er durfte aber nicht, weil sein Vater eine Straftat begangen hatte.

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Das wird wohl kaum der Grund gewesen sein.

    Kommentar von PepsiMaster PepsiMasterPepsiMaster

    Sippenhaft gibt es in Deutschland eigentlich nicht mehr ... da muss es noch einen weiteren Grund gegeben haben...

    Kommentar von fensterhein fensterheinfensterhein

    Ich habe die Benachrichtigung der Polizei gesehen, die machen so was. Die wollen sich halt richtig absichern, stellt euch mal vor wenn mit so einem Beamten was passiert.

    Kommentar von PepsiMaster PepsiMasterPepsiMaster

    was soll denn in der Benachrichtigung der Polizei gestanden haben? Wir stellen sie nicht ein, weil Ihr Vater ein Straftäter ist? .. wohl kaum ..

    Das müsste schon eine besondere Einzelfallentscheidung gewesen sein (besonders schwere Straftat o.Ä.) oder es lagen weitere Gründe vor.

  • 1
    Antwort von joler joler

    Neben dem Einstellungstest wird an schulischen Voraussetzungen für die Ausbildung (mittlerer Dienst) eine abgeschlossene Mittlere Reife oder eine abgeschlossene Berufsausbildung (mit vorangegangenem (qualifizierenden) Hauptschulabschluss) verlangt, für das Studium (gehobener Dienst) mindestens die Fachhochschulreife. Weiterhin muss der Bewerber ein gewisses Mindestalter (meist 16 oder 17 Jahre) haben und darf ein Höchstalter (zwischen 24 und 31 Jahren) nicht überschreiten. Eine Körpergröße von 160 cm für Frauen und 165 cm für Männer ist ebenso erforderlich wie die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines anderen EU-Staates. Zudem darf der Bewerber nicht vorbestraft sein und muss in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben sowie einen guten Ruf besitzen.

    zitat: wikipedia

  • 1
    Antwort von stink stink

    ich hoffe nicht, ich würde mich nicht wohlfühlen, wenn ich wüsste, dass jemand mit so einem "register" polizist ist.

    Kommentar von DerAndy DerAndyDerAndy

    -> Er ist NIE verurteilt worden!

    Kommentar von stink stinkstink

    ja und? bloß weil er nciht verurteilt wurde, ist er ja nicht unschuldig...

    Kommentar von DerAndy DerAndyDerAndy

    Doch, weil ihm ja nichts nachgewießen werden konnte^^

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Das hängt von den Gründen ab, aus denen eingestellt wurde. Man kann das aus Mangel an Beweisen einstellen, aber auch genau so gut wegen geringer Schuld.

    Kommentar von kikkerl kikkerlkikkerl

    ABER EINE AKTE IST VORHANDEN! EGAL OB VORBESTRAFT ODER NICHT!!! Hey!!! mein mann ist offizier, der wird wohl wissen wovon er spricht!!!

    Kommentar von kmu279 kmu279kmu279

    Meine Fresse, wenn du alles besser weißt, dann stell keine Fragen! Soll ers halt ausprobieren, dann werdet ihr es ja sehen!

    Kommentar von PepsiMaster PepsiMasterPepsiMaster

    Ihm konnte nichts nachgewiesen werden??? Warum musste er dann Arbeitsstunden ableisten? Das bedeutet ja, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen eine Auflage eingestellt hat und das passiert nur, wenn Beweise vorliegen! Wenn Dein Kollege unschuldig gewesen wäre, hätte er die Arbeitsstunden sicherlich nicht einfach so abgeleistet ...

    Kommentar von kikkerl kikkerlkikkerl

    VERURTEILT HEISST NOCH LANGE NICHT DASS MAN NUR IM KNAST SITZT...

    Kommentar von stink stinkstink

    was schreist du denn die ganze zeit hier rum? ich versteh überhaupt nicht mehr, worum es geht...

  • 0
    Antwort von Rolfe Rolfe

    Da er nicht verurteilt wurde, ist das Führungszeugnis sauber, weswegen einer Einstellung zumindest insoweit nichts entgegensteht. Eine Einsichtnahme in eingestellte Verfahren ist vom Gesetz nicht vorgesehen. Wenn man sich an das Gesetz hält, dürften die eingestellten Verfahren kein Einstellungshindernis sein.

  • 0
    Antwort von Erni88 Erni88

    Wenn sein Führungszeugnis sauber, er selbst sportlich ist und der Durchschnitt stimmt, dann sollte einer Aufnahmeprüfung nichts im Wege stehen.

  • 0
    Antwort von kikkerl kikkerl

    wenn er das glaubt lass ihn doch reden. spätestens wenn er seine bewerbung abgibt und ein kategorisches nein als antwort kriegt gibt er ruhe ;-)

    Kommentar von DerAndy DerAndyDerAndy

    -> Er ist NIE verurteilt worden!

    Kommentar von kikkerl kikkerlkikkerl

    das hat mit verurteilung nichts zu tun. er hat irgendwo eine akte in der alles drinnensteht und bei seiner gewünschten ausbildung schaut die polizei schon darauf dass er ein sauberes hemd hat. die erkundigen sich schon nach den leuten die sie annehmen, keine bange^^

    Kommentar von DerAndy DerAndyDerAndy

    Ja Stop, er ist NIE verurteilt worden, hast du richtig gelesen? Er ist also NICHT vorbestraft oder sonstetwas in der Art.

    Kommentar von kikkerl kikkerlkikkerl

    das hat dait nichts zu tun, dass die verfahren eingestellt wurden!!! sag mal bist du das etwa der hier schreibt???

    IN DER VERDAMMTEN KARTEI STEHT ALLES DRINNEN; DU NEUNMALKLUGER!!!

    Kommentar von PepsiMaster PepsiMasterPepsiMaster

    Ob er verurteilt wurde oder nicht, spielt nur für die Einträge im Führungszeugnis eine Rolle. Einträge im Bundeszentralregister gibt es natürlich trotzdem, vor allem, wenn ein Verfahren nur gg. Auflagen eingestellt wird (Arbeitsstunden). So unschuldig kann er also nicht gewesen sein....

    Kommentar von kikkerl kikkerlkikkerl

    sag ich doch^^

  • 0
    Antwort von Acissey Acissey

    ich glaube nicht ...

    Kommentar von DerAndy DerAndyDerAndy

    -> Er ist NIE verurteilt worden!

  • 0
    Antwort von LiquidBlue LiquidBlue

    Wenn er das alles nicht in seine Bewerbung als Qualifizierung schreibt

    Kommentar von DerAndy DerAndyDerAndy

    -> Er ist NIE verurteilt worden!

    Kommentar von kikkerl kikkerlkikkerl

    auch wenn er das alles nicht reinschreibt braucht er vielleicht ein führungszeugnis^^

    Kommentar von DerAndy DerAndyDerAndy

    Führungszeugnis ist einwandfrei, kein Eintrag!

    Kommentar von PepsiMaster PepsiMasterPepsiMaster

    wenn man sich bei der Polizei bewirbt, muss man dort kein Führungszeugnis abgeben....

  • 0
    Antwort von kmu279 kmu279

    Ich glaube kaum, dass er genommen wird. Man muss eine saubere Akte haben.

    Kommentar von DerAndy DerAndyDerAndy

    -> Er ist NIE verurteilt worden!

    Kommentar von kmu279 kmu279kmu279

    Aber es steht doch trotzdem vermerkt.

    Kommentar von DerAndy DerAndyDerAndy

    Führungszeugnis ist einwandfrei, kein Eintrag! Wieso auch? Er ist ja nicht vorbestraft.

    Kommentar von kmu279 kmu279kmu279

    ES STEHT TROTZDEM VERMERKT!!!!!

    Kommentar von PepsiMaster PepsiMasterPepsiMaster

    richtig.. er ist nicht vorbestraft .. und in anderen Berufen wird er daher auch keine Probleme haben ... im öffentlichen Dienst und insbes. bei der Polizei ist das aber etwas anderes. Die Polizei braucht auch kein Führungszeugnis von Deinem Kollegen... die kriegen die Informationen auch so .. und im Bundeszentralregister steht ja so einiges über Deinen Kollegen (dort sind natürlich auch die Verfahren verzeichnet, die eingestellt wurden, insbes. wenn sie nur gg. Auflagen eingestellt wurden!)

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.