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Darf mein Kind schon ohne Kindersitz fahren?

gefragt von PinbusterPinbuster am 05.10.2007 um 10:15 Uhr

Mir ist bekannt, dass ein Kind über 12 Jahren oder über 1,50m keinen Kindersitz mehr braucht. Meine Tochter ist 10 Jahre und 1,48m groß. Das bedeutet, sie muss noch mit einem Kindersitz befördert werden. Die Kindersitze der Klasse 3 sind jedoch nur bis zu einem Gewicht von 36kg ausgelegt. Sie wiegt allerdings bereits mehr. Wer weiss, wie hier die Rechtslage ist?


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anonym
beantwortet von maitenie am 5. Oktober 2007 10:56
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Hilfreichste Antwort

Schade, daß die Frage teils so unsachlich beantwortet wurde. Es geht letztendlich doch garnicht darum ob die Polizei etwas dagegen hat, sondern um die Sicherheit deines Kindes.

@raimund1 Wieviele Unfälle hast du denn persönlich als Kind im Auto überlebt. Du schreibst wir haben alle überlebt. Ich hatte einen Schulfreund und der hat leider nicht überlebt.

Früher fuhr man ohne Kindersitz und packte soviele Personen rein wie es eben ging. Kleinkinder saßen gar auf dem Schoß eines Erwachsenen. Die Anzahl der Verkehrstoten war erheblich höher. Statistiken können eingesehen werden.

Sitzerhöher müßen eine Seitenführung haben. Ohne diese Halterung sind sie sonst lebensgefährlich für die Kinder. Der ADAC informiert gut und bietet zur Zeit eine Aktion an "Sicher im Auto". Die Infos findest du auf ADAC.de

So, nun zu deiner Tochter. Ich würde bei den 2 cm schauen wo der Gurt lang läuft. Geht er noch mitten über den Hals wäre ein Sitzerhöherer sinnvoll. Da muß man eben idividuell schauen welche Sitzhöhe der Oberkörper der Kinder hat.

Kommentar von 4706cfd41d7a6df3c748fda53bb84e4fsmallmiccy am 5. Oktober 2007 11:01

DH !!

Kommentar von Cd4a12a897018f4d092e0b7af0f40ab0smallPinbuster am 5. Oktober 2007 11:18

Vielen Dank für diese Antwort.


Weitere gute Antworten


Morris
beantwortet von Morris am 5. Oktober 2007 10:18
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In Deinem Fall würde ich den gesunden Menschenverstand walten lassen, also lasse sie so fahren, wie es für sie sicherer ist.

Kommentar von Cd4a12a897018f4d092e0b7af0f40ab0smallPinbuster am 5. Oktober 2007 10:22

So habe ich mir das auch schon gedacht und würde sie ohne Sitz fahren lassen, da die Sitzerhöhung eine ziemlich wackelige Angelegenheit ist. Die Frage ist nur, zieht diese Argumentation der Polizei gegenüber?


anonym
beantwortet von Albrecht am 5. Oktober 2007 11:26
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Die Rechtslage ist in der Frage schon richtig dargestellt. Die Systeme der Gwichtsklasse 3 müssen daher auch von schwereren Kindern benutzt werden. Das angegebene Prüfgewicht von 36 kg kann überschritten werden. Nur in einem absoluten Ausnahmefall, wenn die Verwendung eines Kindersitzes aufgrund des Körpergewichts oder der Statur nicht möglich ist, kann die zuständige Verkehrsbehörde eine Ausnahme von der Sitzbenutzungspflicht erteilen (vgl. die häufige Frage Nr. 12 bei http://www.kvw-mhm.de/kindersitz/fragen.htm).

Kommentar von Cd4a12a897018f4d092e0b7af0f40ab0smallPinbuster am 5. Oktober 2007 12:56

Somit hätten wir die rechtliche Sache auch geklärt. Vielen Dank.


comarel
beantwortet von comarel am 5. Oktober 2007 10:26
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Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, frage doch bei der Polizei nach!!


DatSchoof
beantwortet von DatSchoof am 5. Oktober 2007 10:34
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Sorry, wenn ich das so sage, aber ich bin mir richtig sicher, dass deine Tochter werde mit noch ohne Kindersitz fahren darf. Denn sie hat ja noch keinen Führerschein ;) ... hihi

Die Gesetzeslage: Kindersitzpflicht gilt für Kinder bis 12 Jahren oder einer Größe von 1,50 Meter. Wegen der zwei Zentimeter meinst Du das sich da jemand aufregt?


Kommentar von williams18 am 5. Oktober 2007 11:04

bei polizei weiß man nie. es gibt empfindliche polizisten. Früher war es nicht erlaubt das Hörgeschädigte führerschein besitzen, heute schon. Es war mal eine alte Polizist der wollte den lappen abreißen weil er eben altmodisch ist und nicht an gesetze denkt. naja

Kommentar von 8fe0d55fc92c604317b3cd3326faf923smallDatSchoof am 5. Oktober 2007 13:20

Na Du hast natürlich absolut Recht. Die gesetzliche Regelung sieht nur vor, dass die Kinder unter 12 Jahre und kleiner als 1,50 Meter sein müssen. Vom Gewicht ist da nicht die Rede. Ich persönlich würde es glaube ich drauf ankommen lassen, es wird schon kein Polizist mit dem Zollstock nachmessen kommen. Streng genommen könnte er es aber. Daraus könnte man dann glatt eine neue Frage machen, wie lange braucht ein Kind um zwei Zentimeter zu wachsen, dann weißt Du wie lange Du noch warten müsstest ;)


minister
beantwortet von minister am 5. Oktober 2007 11:29
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Es kommt auch auf die Proportionen der Tochter an. Ist ihr Oberkörper lang genug, dann führt der Gurt wie bei Erwachsenen über das Schlüsselbein und alles ist in Ordnung. Sind ihre Beine länger und der Gurt spannt am Hals, dann benötigt sie unbedingt eine Sitzerhöhung.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 5. Oktober 2007 10:32
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Früher gab es weder Sicherheitsgurte, noch Kopfstützen, noch Fahrradhelme - und wir haben es alle überlebt.

Heute ist alles in Vorschriften gegossen. Verlass dich in diesem Fall auf dein Gefühl. Und wenn die Polizei wirklich euch mal stoppen sollte: Ich bin ganz sicher, dass deine Tochter beim Messen genau 1,50 m gross war und ihr deswegen den Kindersitz weggelassen habt...;-)


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