also ich wohne in einer Miewohnung in Thüringen meine Vermieterin wohnt in Niedersachsen und hat deswegen einem in Haus mit der Aufgabe als Hausverwalter betraut. Gestern war er mit Malern bei mir im Flur der Wohnung ohne das ich das wusste ich zufällig grad da weil ich urlaub habe darf er da einfach so rein? Bei meiner Wohnung ist auch schwer zu erlären ich glaub der Flur gehört nicht wirklich zur mietsache aber bin mir da nicht sicher ,weil es gibt für den Flur eine 'Tür für den ich auch einen Schlüssel hab aber er steht nicht im Mietvertrag soweit ich weiß. Der Flur befindet sich bei mir zwischen meinem Zimmer und Küche/Bad d.h. ich muss immer da lang laufen und ich wohne sozusagen im letzten Stock also es muss keiner durch den Flur durch. War das nun rechtmäßig ? Die Tür die in den Flur hat auch nur ein ganz einfaches Schloss also vlt so wie ne Badtür die Zimmertür und die Küchentür dagegen ein richtiges Schloss.Außerdem befindet sich im Flur noch sowas wie ein Abstellraum den ich nicht abschließen kann. Wie ist das da mit dem Recht ich würde sagen der Flur gehört zur wohnung oder immerhin kann ich sie abschließen? Und was mach ich wenn der Hausverwalter wieder kommt die Maler haben nur vermessen sie werden wieder kommen? Kann ich fordern das in die Flurtür ein richtiges Schloss reinkommt? Und soll ich da meinem Vermieter schreiben oder dem Hausverwalter?
Darf mein Hausverwalter in meine Wohnung ohne das ich das weiß?
Antworten (19)
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7Antwort von
Acer2009Acer2009
Nein darf er nicht!!! Du kannst ihn sogar wegen Hausfriedensbruch anzeigen.
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5Antwort von
maiki01maiki01
alle Räume, die sich hinter der Haupteinganstüre der Wohnung befinden gehören zur Wohnung und dürfen nicht von anderen betreten werden. Verrlange ein richtiges Schloß mit Zylinderschloß oder baue es selbst ein. Eine Wohnungseingangstüre mit diesen Bundbartschlössern entsprechen keinen Sicherheitsvorschriften mehr.
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5Antwort von
WenneWenne
Niemand, nicht ein mal der Eigentümer, darf ohne deine Zustimmung in deine Wohnung! Das fällt dann unter Hausfriedensbruch.
Beim Flur müsstest du abklären ob er zur Mietsache (also zu den m² für die du Miete zahlst) gehört oder nicht. So wie ich deine Beschreibung verstehe müsste er aber dazu gehören, da er ja, mehr oder weniger, in deiner Wohnung liegt.
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5Antwort von
Tinkabell68Tinkabell68
Ich würde einfach ein neues Schloss einbauen,es ist deine Wohnung und da niemand fremdes was zu suchen.
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3Antwort von
mig112mig112
Das ist sehr kompliziert: Grundsätzlich darf NIEMAND ohne dein Wissen in deine Wohnung (außer bei Gefahr im Verzug). Allerdings ist da dieser spezielle Flur mit spezieller Tür, also kann man nicht von Hausfriedensbruch sprechen. Schreib sowohl an Vermieter und Verwalter und verlange ein neues Schloß in der Tür für das nur du den Schlüssel bekommst; verbitte dir nachdrücklich das Betreten deiner Räumlichkeiten. Mal sehen wie sie reagieren...
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2Antwort von
moonileinmoonilein
Du hast doch sicher einen Mietvertrag.Da ist doch auch die Größe Deiner Wohnung in Quadratmeter angegeben.Mess einfach mal nach oder suche eine Aussprache mit dem Vermieter.
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mig112mig112 Oder: Miss!
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KesskoKessko Oder: Tu mal messen!
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boorpsi hab gemessen mit flur 29qm ohne 25qm es stehen 29qm im mietvertrag aber der Flur steht wirklich nicht mit drauf und nun?
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vincerovincero flur ist normal und muss nicht ausdrücklich im mietvertrag stehen, die quadratmeter sind ausreichender beweis
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1Antwort von
ameise99ameise99
wenn der Flur nicht zur Mietsache gehört, sind es eine Art Gemeinschaftsraum und er darf diesen unangemeldet betreten. Wenn der Flur zur Mietsache gehört, darf er diesen nur im Notfall betreten, bzw. nach schriftlicher Voranmeldung.
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1Antwort von
TausendsassaTausendsassa
Das ist rein Rechtlich gesehen sogar schon mehr ! Fehlt was ? wenn ja § 243 3mon. bis 10 Jahre !
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0Antwort von
LegosteinLegostein
Nein das darf wie bereits weder Hausverwaltung noch Vermieter!
Bei mir stand die Hausverwalterin letztens mit einem Typen auf einmal in meiner Wohnung, der angeblich den Boiler messen wollte. Die hatte mehrmals geklingelt und ich lag noch im Bett. Bin dann aufgestanden und ins Wohnzimmer und da geht die Tür auf und ich steh splitternackt vor denen...wie gesagt ohne vorherige Terminabsprache! Sie hat sich dann sofort entschuldigt und ist wieder raus...ihr Glück, dass ich noch total verschlafen war.
Jedenfalls ist das mit dem Steckschlüssel nur dann möglich, wenn er WAAGRECHT im Schloss steckt. Die haben meinen Schlüssel einfach rausgedrückt!
Ich ziehe bald aus und wenn es da Zickereien gibt, dann werde ich ihr im Gegenzug eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch anbieten...
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vincerovincero
als erstes würde ich sofort mit einen sogenannten steckschlüssel das schloss für andere blockieren. gleichzeitig würde ich dem vermieter diese vorgehensweise schriftlich anzeigen und daraufhinweisen, dass zutritt zu deiner wohnung nur nach vorheriger terminvergabe möglich sind. ansonsten siehst du dich verpflichtet anzeige wegen hausfriedensbruch zu machen. dein vermieter wird dankbar sein, wenn er über die vorgehensweise des verwalters kenntnis bekommt (hoffe ich zumindest wenn er nicht dumm ist).
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vincerovincero nachtrag: fordere die herausgabe aller schlüssel für dieses schloss. bleibe aber bei dem steckschloss vorsichtshalber.
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LittleArrowLittleArrow
Du mußt das Betreten der Wohnung nicht dulden. Ein Flur innerhalb der Wohnung gehört zur Wohnung, außerhalb üblicherweise nicht.
Vielleicht waren Hausverwalter und Maler noch von "alter Schule" und kennen sich mit dem jetzt gültigen Mietrecht (noch) nicht richtig aus. Deshalb kann man die ungebetenen Besucher ruhig mal ansprechen und um Beachtung bitten. Notfalls muß auch die Vermieterin noch Nachhilfe nehmen.
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PadriPadri
Wenn im Mietvertrag nur die abgeschlossene Wohnung als vermietet steht und kein Flur, so kann der Hausverwalter dort Handwerkern den Zutritt gewähren. So wie ich das verstanden habe führt der Flur zu Deiner Wohnung und ist nicht Bestandteil Deiner abgeschlossenen Wohnung. So ganz klar ist mir aber nicht wo genau Deine Wohnungstür ist. Vor dem Flur oder dahinter?
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Diana82Diana82
also ich würde da den vermieter mal anrufen oder schreiben. kann ja irgendwie nicht sein... sowas hab ich ja noch nie gehört...ein flur,der nicht zur wohnung gehört,aber zwischen der küche,dem bad und dem anderen zimmer ist... nee nee....also das würde ich auch nicht so toll finden,wenn da plötzlich irgdendwelche maler bei mir aufm flur stehen...
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TomSelleckTomSelleck
Wenn der Flur lt. Vertrag nicht zu Deiner Wohnung gehoert, dann ist die Sache vielleicht wirklich nicht so einfach. Allerdings ist die Situation ja so, dass Du den Flur benutzen musst, um Dich in innerhalb Deiner Wohnung bewegen zu koennen. Deswegen denke ich, dass er, wenn er nicht explizit von der Miete ausgeschlossen ist, eigentlich dazugezaehlt werden sollte und dass Gerichte auch diese Auffassung bestaetigen werden. Das ist aber nur Instinkt und nicht gesichertes Wissen. Interessant waere in diesem Zusammenhang vermutlich, wo Deine Klingel ist. Ist sie vor der Flurtuer, dann ist das als Zeichen zu werten, dass er Flur zu Deiner Wohnung gehoert.
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boorpsi also das mit der Klingel ist schwierig. Es ist ein Hinterhaus mit 2 wohnungen unten ist der Aufbau wie bei mir (Flur in der mitte) da muss ich durch aber im Hinterhaus gibt es keine klingel nur am eingang des vorderhauses aber meine Rufanlage ist auf dem besagtem Flur. und bei mir muss auch keiner durch nur die Wohnung unter mir wird als Gästewohnung des Hausverwalters genutzt dry das passte oben nicht mehr rein.wollte das vorhins schon schreiben
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BirgitAltmannBirgitAltmann
Bei der Wohnungstür ist Schluss für Vermieter und Hausverwalter! Beide dürfen nicht ohne Deine Zustimmung in Deine Wohnung! Wenn also der Hausverwalter deine Wohnungstür aufschließen muss, um in diesen Flur zu gelangen, muss er dies vorher anmelden und mit Dir abstimmen!
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Coole123 Nein, darf er nicht!
Ganz schlechte Idee. Es ist nicht seine Wohnung, sondern nur eine Wohnung, die er gemietet hat. Fuer die Wohnungstuer ist in der Regel der Vermieter zustaendig. Da darf er also vermutlich gar nicht dran. Ausserdem ist ja fraglich, ob es sich bei der Flurtuer ueberhaupt um die Wohnungstuer handelt.
Deine Vermutung ist leider nicht richtig. Der Mieter kann die Schlösser der gemieteten Zimmer nach Belieben austauschen; er muß aber nach dem Auszug den ursprünglichen Zustand wieder herstellen. Die alten Schlösser und Schlüssel sind daher aufzubewahren.