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Darf mein Geschäftspartner Hausverbot .erteilen`?

Frage von Mandy080 Mandy080

Wie sieht es aus wenn als Hauptgesellschafter einer GmbH wo ich mit 53% der Firma beteiligt bin und mein Partner mit 47% beteiligt ist ,er aber den Mietsvertrag für unser Büro unterschrieben hat darf er mir dann ein Hausverbot aussprechen? desweiteren hat er das Schloß ausgewechselt und einen Anhang siehe Bild draußen angehangen. Darf er das rein rechtlich?Obwohl das meine Firma ist und die Miete für das Büro von meiner Firma abgeht?

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Antworten (5)

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    Antwort von vincero vincero

    mit der einstweiligen verfügung kannst du dir sofort einen gerichtsvollzieher nehmen und dir zugang verschaffen. die zivilrechtliche anzeige würde ich gleichfalls erstatten. ausserdem geschäftsshädigung weil dein name als mitinhaber der firma durch das schild in verruf gerät. mit einem anwalt bist du auch gut beraten. es wird ja nicht so einfach sein euer problem insgesamt wieder in den griff zu bekommen.

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    Antwort von Martin1111 Martin1111

    Ich rate dazu, vor Gericht eine einstweilige Verfügung zu beantragen, die den Geschäftspartner verpflichtet, die Räume zu öffen, ersatzweise dann per Gerichtsvollzieher den Zugang zu erzwingen.

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    Antwort von Kellerassel Kellerassel

    N E I N, das darf er nicht. Mit 53% hast Du das Schließungsrecht. Das sollte ein Fall für die Polizei sein. Alle anderen Möglichkeiten sind von Trägheit behaftet. Hier muß was schnell passieren.

    Kommentar von Mandy080 Mandy080

    Welche schritte soll ich den einleiten?

    Kommentar von Kellerassel KellerasselKellerassel

    Würde mit den vom Notar beglaubigten Papieren zur Polizei gehen. Wirtschaftsstraftäter werden besonders schnell bahandelt.

    Kommentar von Mandy080 Mandy080

    Die Polizei sagte zu mir das das eine zivilrechtliche Sache ist.

    Kommentar von Kellerassel KellerasselKellerassel

    Die Polizei muß diese Betrugsanzeige aufnehmen, ob sie will oder nicht. Bleib dran.

    Kommentar von Obelhicks ObelhicksObelhicks

    wenn ich eins gans sicher sagen kann: der tatbestand des betruges ist durch diese maßnahme nicht erfüllt.

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    Antwort von Tabaluga1961 Tabaluga1961

    erst einmal gehört euch beiden die Firma - mit unterschiedlichen Anteilen. und die Miete wird nicht von deinem Konto bezahlt sondern wohl von Geschäftskonto.

    Kommentar von Mandy080 Mandy080

    Aber trotzdem kann er doch nicht solche Sachen machen.

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    Antwort von Obelhicks Obelhicks

    leider nicht mein spezialgebiet. mit mietrecht hat dies nichts zu tun. jeder gute anwalt - zu dem ich dir hier rate - wird sich zunächst das innenverhältnis erläutern lassen, also z.b. den gesellschaftervertrag, stiller oder tätiger teilhaber, vertraglich vereinbarte sanktionen usw.

    natürlich hat vincero recht mit der rufschädigung. wie weitreichend eine einstweilige verfügung sein soll würde ich dem gespräch mit dem anwalt entnehmen.

    auch hast du nicht geschrieben ob du die zusammenarbeit fortführen willst, ob er procura hat, einnahmen einem gemeinschaftskonto zuführen muß oder für größere überweisungen wie mietzahlung beide unterschriften erforderlich sind. wer macht die buchführung in welchem zeitlichen abstand?

    aber mal andersherum gefragt: hat er einen grund für sein handeln?

    Kommentar von Mandy080 Mandy080

    Habe rausbekommen das mein Partner mich um 30,000€betrogen hat.Weiterhin ist der Geschäftsführer Dez.08 gestorben dies habe ich aber jetzt erst erfahren und mein partner hat sich seit dez.auch als Geschäftsführer vorgestellt.Obwohl ich keine Zustimmung gab.

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