Es ist folgendes. Mein Freund hat einen 4 jährigen Sohn aus einer früheren Beziehung. Dieser lebt mit seinem älteren Bruder (der ist nicht von meinem Freund) seit über 1 Jahr in einer Pflegefamilie. Seine Ex-Freundin hat das alleinige Sorgerecht und ihm nur das Umgangsrecht zugesprochen (das sie ihm allerdings auch entziehen wollte als sie erfahren hat das er mit mir ein Kind bekommt). Nun sieht er seinen Großen Sohn alle 14 Tage für 2 Stunden im beisein der Pflegeeltern. Nun würde ich gern wissen ob er kein Recht darauf hat ihn öfter, länger bzw über das Wochenende alle 14 Tage zu haben. Seine Ex-Freundin sagt bei sowas eh immer sofort "NEIN"
Darf mein Freund seinen 4 jährigen Sohn alle 2 Wochenenden im Monat haben?
Antworten (9)
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4Antwort von
moon73moon73
Wenn er sich nichts hat zu Schulden kommen lassen, dann ist die Regel, alle 14 Tage das ganze Wochenende und die Hälfte der Ferien....
Dein Freund solllte mit Hilfe des Familiengerichts das Besuchsrecht neu festlegen lassen.
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2Antwort von
kikkerlkikkerl
er darf! seine ex darf sich nicht sträuben.am besen mit jugendamt sprechen
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1Antwort von
HerzlichHerzlich
ich bin erschüttert das die beiden in einer Pflegefamilie leben und nicht bei der Mutter! Dann haben doch die Pflegeeltern oder das Jungendamt das sagen und nicht die Mutter! Geht zum Jugendamt und erkundigt euch!! Arme Kinder:-(( Ich denke wenn Dein Freund sich wirklich und für immer um das Kind kümmern möcht wird man ihm helfen!Lg herzlich
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1Antwort von
EsquaflowneEsquaflowne
Tip: Caritas und Jugendamt mit Euch zusammen arbeiten lassen wenn nötig sogar eine Familienhelferin beantragen;-)
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0Antwort von
Lennox08 danke euch allen für die antworten ... nur weiß ich nicht ob seine ex-freundin das so erlaubt ... die pflegeeltern haben sowas ja nicht zu entscheiden da sie noch das 100%ige sorgerecht hat ... sie sagt ja schon gleich nein wenn er sie mal fragt ob er ihn länger sehen kann ...
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yuns92yuns92
das gericht darf entscheiden wielange das kind bei dem vater bleiben darf!
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MietnormadeMietnormade
Was sagt den das Urteil des Familiengerichts? Wenn da steht alle 14 Tage 2 Stunden ist exakt diese homöopathische Dosis zulässig. Und genau beim Familiengericht kann er mehr oder weniger Zugang beantragen.
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DentierDentier
das hat nicht seine mutter zu entscheiden, sondern dat familiengericht. wenn da keine gründe gegen sprechen, fördern die gerne den umgang mit beiden elternteilen.
jup so ist es - Geh zur Caritas die Beraten umsonst in solchen Fällen und helfen Euch mit dem Jugendamt