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Darf mein Freund seinen 4 jährigen Sohn alle 2 Wochenenden im Monat haben?

gefragt von Lennox08 am 11.08.2009 um 15:15 Uhr

Es ist folgendes. Mein Freund hat einen 4 jährigen Sohn aus einer früheren Beziehung. Dieser lebt mit seinem älteren Bruder (der ist nicht von meinem Freund) seit über 1 Jahr in einer Pflegefamilie. Seine Ex-Freundin hat das alleinige Sorgerecht und ihm nur das Umgangsrecht zugesprochen (das sie ihm allerdings auch entziehen wollte als sie erfahren hat das er mit mir ein Kind bekommt). Nun sieht er seinen Großen Sohn alle 14 Tage für 2 Stunden im beisein der Pflegeeltern. Nun würde ich gern wissen ob er kein Recht darauf hat ihn öfter, länger bzw über das Wochenende alle 14 Tage zu haben. Seine Ex-Freundin sagt bei sowas eh immer sofort "NEIN"

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unehelicher Sohn x 1

moon73
beantwortet von moon73 am 11. August 2009 15:17
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Wenn er sich nichts hat zu Schulden kommen lassen, dann ist die Regel, alle 14 Tage das ganze Wochenende und die Hälfte der Ferien....

Dein Freund solllte mit Hilfe des Familiengerichts das Besuchsrecht neu festlegen lassen.

Kommentar von 2981345175a7b91bfa75e2952e8d71absmallEsquaflowne am 11. August 2009 15:20

jup so ist es - Geh zur Caritas die Beraten umsonst in solchen Fällen und helfen Euch mit dem Jugendamt


kikkerl
beantwortet von kikkerl am 11. August 2009 15:17
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er darf! seine ex darf sich nicht sträuben.am besen mit jugendamt sprechen


Herzlich
beantwortet von Herzlich am 11. August 2009 15:22
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ich bin erschüttert das die beiden in einer Pflegefamilie leben und nicht bei der Mutter! Dann haben doch die Pflegeeltern oder das Jungendamt das sagen und nicht die Mutter! Geht zum Jugendamt und erkundigt euch!! Arme Kinder:-(( Ich denke wenn Dein Freund sich wirklich und für immer um das Kind kümmern möcht wird man ihm helfen!Lg herzlich


Esquaflowne
beantwortet von Esquaflowne am 11. August 2009 15:21
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Tip: Caritas und Jugendamt mit Euch zusammen arbeiten lassen wenn nötig sogar eine Familienhelferin beantragen;-)


anonym
beantwortet von Lennox08 am 11. August 2009 16:00
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danke euch allen für die antworten ... nur weiß ich nicht ob seine ex-freundin das so erlaubt ... die pflegeeltern haben sowas ja nicht zu entscheiden da sie noch das 100%ige sorgerecht hat ... sie sagt ja schon gleich nein wenn er sie mal fragt ob er ihn länger sehen kann ...


anonym
beantwortet von yuns92 am 11. August 2009 15:18
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das gericht darf entscheiden wielange das kind bei dem vater bleiben darf!


anonym
beantwortet von Mietnormade am 11. August 2009 15:17
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Was sagt den das Urteil des Familiengerichts? Wenn da steht alle 14 Tage 2 Stunden ist exakt diese homöopathische Dosis zulässig. Und genau beim Familiengericht kann er mehr oder weniger Zugang beantragen.


anonym
beantwortet von Dentier am 11. August 2009 15:17
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das hat nicht seine mutter zu entscheiden, sondern dat familiengericht. wenn da keine gründe gegen sprechen, fördern die gerne den umgang mit beiden elternteilen.


anonym
beantwortet von o0nur am 11. August 2009 15:16
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