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Darf mein Freund meine Schulden zahlen ???

gefragt von YipiKaido am 08.01.2009 um 12:36 Uhr

Hallo,

ich habe durch einen handy vertrag schulden die ich ncht zahlen konnte.... jetzt hat mein freund mir dass geld geliehen bzw. er hat dass geld von seinem konto den rechtsanwalt geschickt...

nun kam aber der sohn wo sagte wenn dass geld von seinem konto überwiesen wird sei dass geldwäsche und illigal...

nun meine frage ist dass wirklich geldwäsche oder illigal ?? weil ich kann mir dass nicht vorstellen das dass wirklich so sein soll...

ich danke euch jetzt schon für eure antworten


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Ettom
beantwortet von Ettom am 8. Januar 2009 12:38
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So nen Quatsch, Geldwäscherei, sag dem der dir das gesagt hat mal er brauch ne Kopfwäsche! Du musst diesen Betrag bezahlen, wie und von wo, das kann dem Anwalt egal sein!


miniwo
beantwortet von miniwo am 8. Januar 2009 12:37
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Nein ist es nicht, wenn Dein Freund mit seinem Geld Deine Schulden bezahlt, ist das völlig ok, rein rechtlich. Wie Du es ihm zurückbezahlst müsst ihr dann unter Euch ausmachen


MikeFFM
beantwortet von MikeFFM am 8. Januar 2009 12:37
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Völliger Blödsinn! Natürlich können auch andere Leute bezahlen.


TolgaNaidoo
beantwortet von TolgaNaidoo am 8. Januar 2009 12:37
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natürlich kann er das zahlen und dies hat mit geldwäsche nichts zutun!


andreas48
beantwortet von andreas48 am 8. Januar 2009 12:38
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Quatsch, das ist doch keine Geldwäsche...dem Gläubiger ist es doch völlig egal, wer zahlt, die Hauptsache ist, er hat seine Kohle

da hat einer zuviel Krimis geguckt


Tippse
beantwortet von Tippse am 8. Januar 2009 12:38
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Nein, wenn er das gerne bezahlen will, kann er das ruhig machen, ist völlig legal.


AJWhv
beantwortet von AJWhv am 8. Januar 2009 12:38
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Quatsch natürlich kann er Deine Schulden bezahlen! Dem handy anbieter ist das egal, hauptsache die haben ihr geld!


zj1000
beantwortet von zj1000 am 8. Januar 2009 12:38
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Nur wenn es Schwarzgeld war (erkennt man an der Farbe)


issie
beantwortet von issie am 8. Januar 2009 12:40
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Wer deine Rechnungen bezahlt, is doch völlig egal! Schlecht wäre es nur, wenn ihr auf illegalen Weg an das Geld gekommen wärt.


Tabaluga1961
beantwortet von Tabaluga1961 am 8. Januar 2009 12:38
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oh Gott - Geldwäsche fängt bei 20.000 € an. War diese so hoch.


anonym
beantwortet von matt564 am 8. Januar 2009 12:38
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Hab ich bis jetzt schon 2x für meine jetzige Lebenspartnerin gemacht.. gibt keine Probleme.. die wollen ja auch nur das Geld :)


Kiranja
beantwortet von Kiranja am 8. Januar 2009 12:38
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Das ist quatsch. Wenn Dein Freund das Geld für Dich bezahlen will und es überweist hat es mit Geldwäsche überhaupt nichts zu tun. Lass Dich nicht beirren und sei froh,das es so nette Menschen gibt wie Deinen Freund der Dich bisschen aus der Schulden Falle holt;-)


Monaaa
beantwortet von Monaaa am 8. Januar 2009 12:38
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so ein Schwachsinn! dene is des doch egal von wem hauptsache die Kohle passt!!


anonym
beantwortet von Janni1979 am 8. Januar 2009 12:38
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Dein Freund zahlt deine Schulden mit dem Geld von seinem Sohn ? hö ? Wenn der Sohn noch unter 18 ist ist es erlaubt aber nicht nett


maxkhl
beantwortet von maxkhl am 8. Januar 2009 12:38
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Das hat doch nichts mit Geldwäsche zu tun. Wird halt nur unnötig kompliziert wenn das Geld von dem Konto deines Freundes kommt. Soll er dir das Geld überweisen und du überweist es zum Anwalt. Ganz einfach


anonym
beantwortet von maxelputzeI am 8. Januar 2009 12:39
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"nun kam aber der sohn wo sagte" ...

Wie alt bist du? ^^


anonym
beantwortet von Christa51 am 8. Januar 2009 12:39
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Hallo,das dürfte Blödsinn sein. Hauptsache auf der Überweisung steht die Inkassonummer und dein Name. Geldwäsche fängt(glaube ich) bei ca 20000 € an. Und eine Bezahlung ist keine Geldwäsche.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 8. Januar 2009 12:39
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Der Sohn ist bescheuert. Natürlich darf jeder die Schulden eines Dritten bereinigen. Das bezeichnet man als Schenkung, wenn keine spätere Rückzahlung vereinbart ist, dann kann man es als Geldleihe verstehen. Es sollte bei der Übeweisung aber unbedingt vermerkt werden, in wessen Namen die Schuldtilgung erfolgt. sonst kann der Anwalt damit nichts anfangen.


Topismama
beantwortet von Topismama am 8. Januar 2009 12:40
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ja klar geht das, denen ist es egal hauptsache die kohle ist da....das aktenzeichen ist wichtig als verwendungszweck das es zugeordnet werden kann.


Schinderhannes
beantwortet von Schinderhannes am 8. Januar 2009 12:40
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Natürlich darf das Dein Freund und seinen Sohn geht das bestimmt nichts an.


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