bei ihm im mietvertrag steht das man hunde in einer schulterhöhe von 60 cm halten darf
Wenn es im Mietvertrag steht darf er das,egal was der Vermieter sagt.Nachträgliche mündliche Sachen sind ohne belang!
u> nd sagt nicht das mein freund in den miterschutzbund gehen soll,er hat angst dafür das sein vermieter ihn fristlos kündigt,nur weil er was unternommen hat
Er braucht doch gar nicht in den Mieterschutzbund gehen,solange er sich an den Mietvertrag hält,vorsorglich kann er es machen,falls ihn der Vermieter trotzdem ungerechtfertigt kündigen sollte!
der hund selber hat mal gebellt
- Gegen gelegentliches Bellen kann man nichts sagen.
Hie mal ein paar Infos!
Hundegebell I
In ländlichen Gebieten dürfen Hunde in den Ruhezeiten (22-7 und 13-15 Uhr) die Nachbarn durch Hundegebell nicht belästigen.
LG Mainz, 6 S 87/94-04/96
Hundegebell II
Mehr als eine halbe Stunde anhaltendes Klaeffen täglich bzw.länger als zehn Minuten dauerndes Bellen in den Zeiten von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 19.00 bis 8.00 Uhr ist der Nachbarschaft nicht zuzumuten
OLG Hamm, 22 U 265/87
Hundegebell III
Dreissig in einer Anlage gehaltene Hunde lärmten oft zur Nachtzeit. Ein Nachbar fuehlte sich gestoert. 200 Meter von der Anlage entfernt wurden 46 Dezibel gemessen. Gutachterlich wurde auf einen Grenzwert von 40 Dezibel zwischen 22 bis 7 Uhr hingewiesen. Der Bau einer Lärmschutzwand sollte weiteren Lärm verhindern
OLG Nürnberg, AZ 9 u 3216/89
Hundegebell IV
Der Nachbar darf durch Hundegebell nicht übermäßig gestört werden, dies ist im Nachbarrechtsverhältnis verankert. Er hat aber keinen Anspruch darauf, dass der Hund nur zu bestimmten Zeiten und nur eine gewisse Zeitspanne bellen darf. Denn solche festgelegten Bellzeiten können einem Tier nicht verständlich gemacht werden. Dies gibt dem Hundehalter allerdings keinen Freibrief für unbegrenztes Hundegebell. Hier muss der Hundehalter reagieren, andernfalls muss er den Hund abschaffen, wenn der Nachbar sich schwer oder sogar gesundheitlich in seinem Ruhebedürfnis gestört fühlt.
LG Schweinfurt, AZ 3 S 57/96
Hundegebell V
Die Erlaubnis des Vermieters zur Tierhaltung kann widerrufen werden, wenn der Hund andere Mieter belästigt. Gelegentliches Bellen oder Jaulen ist jedoch nicht zu vermeiden und muß hingenommen werden.
AG Hamburg-Altona, AZ 316a C 97/89
Hundegebell VI
Ein Urteil, mit dem ein Tierhalter verurteilt wird, seine Hunde so zu halten, daß Hundegebell, Winseln oder Jaulen auf dem Nachbargrundstück nur außerhalb der Zeitspannen von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie von 22:00 bis 06:00 Uhr, und zwar nicht länger als zehn Minuten ununterbrochen und insgesamt 30 Minuten täglich, zu hören ist, ist hinreichend bestimmt. Der Festlegung eines bestimmten Schallpegels bedarf es dagegen nicht. Denn auch nur ein leises Wimmern oder Jaulen eines Hundes kann für den Nachbarn höchst lästig sein, wenn dieses sich über einen längeren Zeitraum erstreckt.
OLG Köln, AZ 12 U 40/93
Hundegebell VII
Einem Hundehalter kann nicht durch Urteil aufgegeben werden, seinen Hund nur zu ganz bestimmten Zeiten bellen zu lassen. Dies würde nämlich nahezu einem völligen Verbot der Hundehaltung gleichkommen. Gerade ein kurzes Bellen ist nämlich dem Einflußbereich eines Hundehalters entzogen.
OLG Düsseldorf, AZ 9 U 111/93
Hundegebell VIII
Gelegentliches Bellen ist kein Grund die Erlaubnis zur Tierhaltung zu widerrufen. Das kurze Anschlagen eines Hundes bei Besuch, das längere Verbellen fremder Personen, das heftige Begrüßen naher Angehöriger sind artgerechte Reaktionen des Tieres, die mit der Zustimmung zur Hundehaltung bereits in Kauf genommen worden sind.
AG Hamburg-Wandsbek, AZ 716c C 114/90
Hundegebell IX
Störendes Bellen der in einer Nachbarwohnung gehaltenen Hunde rechtfertigt die Mietminderung
AG Düren, AZ 8 C 724/88
das ist eine gute idee,doch ich gluabe das mein freund den vermieter langsam nerfen tut,weil der vermieter hat machmal gute laune,und manchmal schlechte laune,
könnte mein freund den sagen das der hund ein besuchhund ist weil ,es den nachbarn eh nicht interssieren tut ob hier ein hund im haus ist oder nicht.
Find ich nicht gut... IMMER, aber wirklich IMMER ehrlich sein und nicht lügen. Ihr schiesst euch selbst ein Eigentor.
verstehe wer will - was soll das denn mit dem Gefasel vom Besuchshund?
Wenn im Mietvertrag steht, Hunde bis 60cm Schulterhöhe erlaubt, warum wird dann überhaupt noch einmal mündlich nachgefragt?
Orientiere dich doch bitte daran, was hier bereits @Reservist mitteilte; Vermieter informieren reicht und fertig