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darf mein freund einen hund halten?

Frage von Koschka88 Koschka88

hallo, ich weiß nicht wo ich anfangen soll also es geht darum das:

mein freund denkt nach sich einen hund zuzulegen,bei ihm im mietvertrag steht das man hunde in einer schulterhöhe von 60 cm halten darf,so er selber hat den vermieter gefragt, und der vermieter sagte das man keine hunde halten darf nur kleintiere wie hamster oder katzen,doch vor ein paar monaten sahen wir wie seine ex freundin (bei der er mal vor ein paar wochen gelebt habt,und die bei ihm auf der selben etage wohnen tut mit ihrer familie) das sie einen kleinen hund hat so einen zwegpinscher,mein freund hat den vermieter angerufen,und das gesagt,doch er sagte trotzdem er wird sich drum kümmern,der hund selber hat mal gebellt,mein freund rief den vermiter auch deswegen an und sagte ihn das,doch er sagte ja er wird mit der famillie reden,so ich selber habe nichts gegen den hund,aber wenn mein freund sich den hund zulegt,kann er fristlos gekündigt werden?

und mein freund hat nicht so ein tolles verhältnis mit seiner ex und mit ihrere familie dürfte die fa,ilie um meinen freund eins reinzuwürden,unterschriften sammeln das sein hund stören tut bzw bestechen mit geld,das sie unterschreiben sollen das der hund dann weg muss?

und sagt nicht das mein freund in den miterschutzbund gehen soll,er hat angst dafür das sein vermieter ihn fristlos kündigt,nur weil er was unternommen hat

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Antworten (12)

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    Antwort von Cornyx Cornyx

    Diese Frage solltest du dem Vermieter stellen. ;-)

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    Antwort von Reservist Reservist

    Wenn im Mietvertrag eindeutig dass mit den Hunden geregelt ist, dann würde ich den Vermieter darauf hinweisen, dass er sich eben einen Hund mit max. 60cm Schulterhöhe kauft.

    Den Vermieter davon in Kenntnis setzen, NICHT im Erlaubnis fragen. Wenn er offen und transparent den Vermieter davon in Kenntnis setzt, wird das kein Problem darstellen.

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    Antwort von Fuchs95 Fuchs95

    Der Vertrag zählt..... Dein Freund, sowie der Vermieter haben unterschreiben. Und wenn dort steht bis zu einer Schulterhöhe von 60cm dann darf er einen halten. Aber ich schlage euch vor. Trefft euch mal mit dem Vermieter und so. Und versucht ihn freundlich davon zu überzeugen. Ach ja und manchmal muss man sich auch dumm anstellen. Das heisst: Wenn ihr ihn sprecht, dass ihr dann so quasi dumm fragt: Aber im Vertrag steht doch. Und bringt auch Argumente wie: JA ich dachte halt einfach, da ich mir manchmal einsam vorkomme, es sei schon schön noch nen Hund, des Menschen Bester Freund, zu haben. Und da ich auch tierlieb bin...... Einfach so sachen halt

    ich wünsche euch VIEL VIEL Glück und Erfolg

    Kommentar von Koschka88 Koschka88

    das ist eine gute idee,doch ich gluabe das mein freund den vermieter langsam nerfen tut,weil der vermieter hat machmal gute laune,und manchmal schlechte laune,

    könnte mein freund den sagen das der hund ein besuchhund ist weil ,es den nachbarn eh nicht interssieren tut ob hier ein hund im haus ist oder nicht.

    Kommentar von Fuchs95 Fuchs95Fuchs95

    könnte mein freund den sagen das der hund ein besuchhund ist

    Find ich nicht gut... IMMER, aber wirklich IMMER ehrlich sein und nicht lügen. Ihr schiesst euch selbst ein Eigentor.

    Kommentar von helmutgerke helmutgerkehelmutgerke

    verstehe wer will - was soll das denn mit dem Gefasel vom Besuchshund?

    Wenn im Mietvertrag steht, Hunde bis 60cm Schulterhöhe erlaubt, warum wird dann überhaupt noch einmal mündlich nachgefragt?

    Orientiere dich doch bitte daran, was hier bereits @Reservist mitteilte; Vermieter informieren reicht und fertig

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    RatgeberHelden Antwort von johnnymcmuff johnnymcmuff

    bei ihm im mietvertrag steht das man hunde in einer schulterhöhe von 60 cm halten darf

    Wenn es im Mietvertrag steht darf er das,egal was der Vermieter sagt.Nachträgliche mündliche Sachen sind ohne belang!

    u> nd sagt nicht das mein freund in den miterschutzbund gehen soll,er hat angst dafür das sein vermieter ihn fristlos kündigt,nur weil er was unternommen hat

    Er braucht doch gar nicht in den Mieterschutzbund gehen,solange er sich an den Mietvertrag hält,vorsorglich kann er es machen,falls ihn der Vermieter trotzdem ungerechtfertigt kündigen sollte!

    der hund selber hat mal gebellt

    • Gegen gelegentliches Bellen kann man nichts sagen.

    Hie mal ein paar Infos!

    Hundegebell I In ländlichen Gebieten dürfen Hunde in den Ruhezeiten (22-7 und 13-15 Uhr) die Nachbarn durch Hundegebell nicht belästigen. LG Mainz, 6 S 87/94-04/96

    Hundegebell II Mehr als eine halbe Stunde anhaltendes Klaeffen täglich bzw.länger als zehn Minuten dauerndes Bellen in den Zeiten von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 19.00 bis 8.00 Uhr ist der Nachbarschaft nicht zuzumuten OLG Hamm, 22 U 265/87

    Hundegebell III Dreissig in einer Anlage gehaltene Hunde lärmten oft zur Nachtzeit. Ein Nachbar fuehlte sich gestoert. 200 Meter von der Anlage entfernt wurden 46 Dezibel gemessen. Gutachterlich wurde auf einen Grenzwert von 40 Dezibel zwischen 22 bis 7 Uhr hingewiesen. Der Bau einer Lärmschutzwand sollte weiteren Lärm verhindern OLG Nürnberg, AZ 9 u 3216/89

    Hundegebell IV Der Nachbar darf durch Hundegebell nicht übermäßig gestört werden, dies ist im Nachbarrechtsverhältnis verankert. Er hat aber keinen Anspruch darauf, dass der Hund nur zu bestimmten Zeiten und nur eine gewisse Zeitspanne bellen darf. Denn solche festgelegten Bellzeiten können einem Tier nicht verständlich gemacht werden. Dies gibt dem Hundehalter allerdings keinen Freibrief für unbegrenztes Hundegebell. Hier muss der Hundehalter reagieren, andernfalls muss er den Hund abschaffen, wenn der Nachbar sich schwer oder sogar gesundheitlich in seinem Ruhebedürfnis gestört fühlt. LG Schweinfurt, AZ 3 S 57/96

    Hundegebell V Die Erlaubnis des Vermieters zur Tierhaltung kann widerrufen werden, wenn der Hund andere Mieter belästigt. Gelegentliches Bellen oder Jaulen ist jedoch nicht zu vermeiden und muß hingenommen werden. AG Hamburg-Altona, AZ 316a C 97/89

    Hundegebell VI Ein Urteil, mit dem ein Tierhalter verurteilt wird, seine Hunde so zu halten, daß Hundegebell, Winseln oder Jaulen auf dem Nachbargrundstück nur außerhalb der Zeitspannen von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie von 22:00 bis 06:00 Uhr, und zwar nicht länger als zehn Minuten ununterbrochen und insgesamt 30 Minuten täglich, zu hören ist, ist hinreichend bestimmt. Der Festlegung eines bestimmten Schallpegels bedarf es dagegen nicht. Denn auch nur ein leises Wimmern oder Jaulen eines Hundes kann für den Nachbarn höchst lästig sein, wenn dieses sich über einen längeren Zeitraum erstreckt. OLG Köln, AZ 12 U 40/93

    Hundegebell VII Einem Hundehalter kann nicht durch Urteil aufgegeben werden, seinen Hund nur zu ganz bestimmten Zeiten bellen zu lassen. Dies würde nämlich nahezu einem völligen Verbot der Hundehaltung gleichkommen. Gerade ein kurzes Bellen ist nämlich dem Einflußbereich eines Hundehalters entzogen. OLG Düsseldorf, AZ 9 U 111/93

    Hundegebell VIII Gelegentliches Bellen ist kein Grund die Erlaubnis zur Tierhaltung zu widerrufen. Das kurze Anschlagen eines Hundes bei Besuch, das längere Verbellen fremder Personen, das heftige Begrüßen naher Angehöriger sind artgerechte Reaktionen des Tieres, die mit der Zustimmung zur Hundehaltung bereits in Kauf genommen worden sind. AG Hamburg-Wandsbek, AZ 716c C 114/90

    Hundegebell IX Störendes Bellen der in einer Nachbarwohnung gehaltenen Hunde rechtfertigt die Mietminderung AG Düren, AZ 8 C 724/88

    Kommentar von Koschka88 Koschka88

    danke für die info aber da steht was drinne,habe das nachgelesen ich zitiere:

    Halten und inplegenahme ist von haustieren ist nach zustimmung der vermieters für das jeweilige tier gestattet.

    die zustimmung zur tierhaltung und inplegenahme kann der mieter nur verlangen,wenn hierdurch kein lärm-und geruchsbelästigung und keine gefahren für die mitbewohner oder dem vermieter enstehen.nicht zustimmungsfähig ist eine haltung oder inplegenahme von kleintieren die das verhätlins mieter und vermieter und der mitbewohner untereinander nicht berührt zb zierfische.käfigvögel.

    die haltung von kampfhunden und hunden mit einer schulterhöhe von mehr als 60cm sowie sonstiger tiere,von denen erfahrungsgsgemäß gefahr ausgehen kann ist nicht gestattet.

    eine erteilte zustimmung des vermieters zur tierhaltung kann aus wichtigem grund widerufen werden.

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    Antwort von AlexWdSt AlexWdSt

    was im vertrag steht gilt auch. und nicht irgendwelche mündlichen abmachungen!

    Kommentar von Koschka88 Koschka88

    da steht eine erteilte zustimmung des vermieters zur tierhaltung kann aus wichtigen grund wiederufen werden

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    Antwort von Flo70 Flo70

    Vergesst beim Hundekauf nicht, dass junge Tiere noch wachsen und deshalb schnell mal 60 cm ueberschreiten! Gerade bei Mischlingen kann die Ueberraschung gross sein...

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    Antwort von Zyogen Zyogen

    Wegen einer Mitgliedschaft im Mieterschutzbund ist noch niemandem die Wohnung gekündigt worden. Allerdings kann der Vermieter auf der Abschaffung eines Hundes bestehen, wenn es zu erheblichen Störungen im Haus kommt. Selbst wenn im Mietvertrag die Hundehaltung nicht verboten sein sollte, muß der Vermieter es nicht dulden, daß ein Hund große Probleme bereitet.

    Kommentar von Koschka88 Koschka88

    das mit den meiterschutzbund,sich dort beraten lassen,wievil kostet das den?

    Kommentar von Zyogen ZyogenZyogen
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    Antwort von Arjiroula Arjiroula

    Wenn dein Freund andere Mieter beim Vermieter anschwärzt, hat er sich selbst keine besonders gute Grundlage geschaffen, die Hundehaltung genehmigt zu bekommen!

    Der Vermieter darf sehr wohl einem Mieter einen Hund erlauben und anderen nicht! Es ist sein Haus und somit seine Sache.

    Und warum sollte der Vermieter deinem Freund die Wohnung kündigen, wenn er sich beim Mieterverein Rat holt? Das erfährt der Vermieter doch nicht!

    Insgesamt eine ziemlich verworrene Geschichte, die durch das schlechte Deutsch nicht einfacher wird.

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    Antwort von FeldKobold FeldKobold

    Eine fristlose Kündigung bedarf einer Begründung. Und dass man sich beim Mieterschutzbund beraten lässt, ist kein Grund dafür.

    Also los, bitte dort beraten lassen.

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    Antwort von Jessy0305 Jessy0305

    Wenn er keinen Hund haben darf wies im Mietvertra steht würde ich auch nichts anderes machen.

    Dein Freund ist immer der Depp wenns da drin steht..

    Lasst es einfach, er kann seine ex beim Vermieter "verpetzen" und der vermieter muss darauf reagieren , aber einen eigenen würde ich mir nicht zulegen.

    LG

    Kommentar von Koschka88 Koschka88

    das hat mein freund auch gemacht,er sagte das den vermieter das seine ex einen hund hat,doch er sagte er wird sich drum kümmern,dabei jmacht er gar nichts,obwohl er im mietvertrag steht das man einen hund halten darf

    Kommentar von mangobaeume mangobaeumemangobaeume

    Im MV steht aber, dass man Hunde bis 60 cm Schulterhoehe halten darf und wenns da steht, dann darf man es.

    Kommentar von Koschka88 Koschka88

    ja aber da steht auch drin,das man das auch mit den vermieter besprechen werden muss,den allein der vertrag ist nicht so wichtig wie ein JA von den VERMIETER.

    Kommentar von helmutgerke helmutgerkehelmutgerke

    dann stelle doch bitte einmal den genauen Text des Absatzes vom Mietvertrag hier ein.

    Wäre doch Unsinn wenn im Mietvertrag steht; Hunde bis 60cm Schulterhöhe erlaubt aber nur wenn Vermieter gute Laune hat.

    Kommentar von Koschka88 Koschka88

    Halten und inplegenahme ist von haustieren ist nach zustimmung der vermieters für das jeweilige tier gestattet.

    die zustimmung zur tierhaltung und inplegenahme kann der mieter nur verlangen,wenn hierdurch kein lärm-und geruchsbelästigung und keine gefahren für die mitbewohner oder dem vermieter enstehen.nicht zustimmungsfähig ist eine haltung oder inplegenahme von kleintieren die das verhätlins mieter und vermieter und der mitbewohner untereinander nicht berührt zb zierfische.käfigvögel.

    die haltung von kampfhunden und hunden mit einer schulterhöhe von mehr als 60cm sowie sonstiger tiere,von denen erfahrungsgsgemäß gefahr ausgehen kann ist nicht gestattet.

    eine erteilte zustimmung des vermieters zur tierhaltung kann aus wichtigem grund widerufen werden.

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    Antwort von barolo86 barolo86

    niemand kann einen Mieter fristlos kündigen,

    aber wenn der Vermieter keinen Hunde zulässt, dann ist das seine Sache

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    Antwort von amigo06 amigo06

    Du solltest nicht hier fragen, sondern dein Freund sollte seinen Vermieter fragen. Nur was der sagt, hat Bestand.

    Kommentar von Koschka88 Koschka88

    ja aber der vermieter sagt,das man im ganzen haus keinen hund halten darf,doch seine ex hat ja auch nen hund

    Kommentar von amigo06 amigo06amigo06

    Nur weil andere Mitmieter im Haus einen Hund haben, muß dein Freund nicht auch eine Erlaubnis erhalten.

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