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Darf mein freund (17) bei mir (14) vom gesetzt her übernachten?

gefragt von DreamGirl1994 am 12.04.2009 um 0:19 Uhr

Darf mein freund (17) bei mir (14) übernachten? wie steht gesetzt dazu? müssen unsere eltern zustimmen? dürften wir miteinander schlafn (gesetz)?


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laraleandra
beantwortet von laraleandra am 12. April 2009 00:21
4x
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mit einander schlafen dürft ihr vom gestz, her (du bist 14 und er auch noch nicht volljährig). also denke ich mal, dass ihr vom gestez her ebenfalls beiander übrnachten dürft. aber das haben die eltern dann zu bestimmen...

Kommentar von F718a139cf79030bcd8710efe30926fasmallSaiga am 12. April 2009 00:26

Assozial ist sowas !

Kommentar von DreamGirl1994 am 12. April 2009 00:33

wiso?

Kommentar von 6e92a3e2fd1b2284555f959a543639b1smalllaraleandra am 12. April 2009 09:42

wieso assozial?

Kommentar von Ruedi am 12. April 2009 18:16

Es heißt asozial!

Kommentar von 6e92a3e2fd1b2284555f959a543639b1smalllaraleandra am 12. April 2009 19:12

ja und wieso sollte das jetzt asoszial sein??


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 12. April 2009 00:20
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Ja! Die Eltern müssen zustimmen. Und sie sollten dafür sorgen, dass ihr verhütet. Ohne Zustimmung macht ihr beide Euch strafbar. VERSTANDEN??

Kommentar von DreamGirl1994 am 12. April 2009 00:32

ja habs verstanden! Nehm ehd pille.


gri1su
beantwortet von gri1su am 12. April 2009 00:23
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Vom Gesetz her (und wenn die Eltern einverstanden sind): Übernachten ja, miteinander schlafen - nein. Nein, weil das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet ist. Also würde sich der junge Mann ggf. strafbar machen.

Kommentar von Simple_avatar5smallcasilein am 12. April 2009 00:26

Wenn sie 14 ist, hat sie das 14. Lebensjahr vollendet.

Kommentar von Fd580abb770a26f70fd9a966622313a6smallgri1su am 12. April 2009 00:40

Wie geht das denn???

Wenn sie ihren 15. Geburtstag feiert, hat sie das 14. Lebensjahr vollendet.

Kommentar von B0d48447618dd6be70621f3160723881small0utlaw am 13. April 2009 16:28

Wenn sie 14 ist, ist sie im 15. Lebensjahr..


Saiga
beantwortet von Saiga am 12. April 2009 00:21
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BOAH das geht doch schon mal gar nicht Mädchen du bist 14 geh mit Barbies spielen!


aquatussi
beantwortet von aquatussi am 12. April 2009 00:21
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übernachten ja,miteinander schlafen nein


Kommentar von 6e92a3e2fd1b2284555f959a543639b1smalllaraleandra am 12. April 2009 00:21

doch, sie ist 14!


Klasperstanze
beantwortet von Klasperstanze am 12. April 2009 00:22
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hättest du dein vorhaben für dich behalten, hätte wohl kein hahn danach gekräht .... ^^

Kommentar von DreamGirl1994 am 12. April 2009 00:34

ich hab nur davon geredet ob wirs dürften! ob ich/wir des schon wollen ist was anderes...


Diana77
beantwortet von Diana77 am 12. April 2009 00:23
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wenn Eure Eltern zustimmen geht das


casilein
beantwortet von casilein am 12. April 2009 00:24
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Das beieinander Übernachten ist nicht verboten, aber Eure Eltern müssen natürlich wie bei allem, was Ihr so tut zustimmen (oder können es verbieten).
Allerdings würde ich mir das mit dem Sex an Deiner Stelle vorher gut überlegen und die Verhütung nicht vergessen.


anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 12. April 2009 00:23
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Was sagen denn Deine Eltern dazu? Sie musst Du auf jeden Fall fragen. Wenn Ihr miteinander schlafen wollt, find ich das nicht gut. Du bist noch sehr jung und solltest noch warten


maren1978
beantwortet von maren1978 am 12. April 2009 00:25
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ja darf er .. und ihr dürftet auch miteinander schlafen, da du schon 14 bist.. aber falls dies der fall sein sollte - Verhütung nicht vergessen ;)

ach und wenn deine eltern nicht einverstanden sind dann kannst dus eig schon vergessen


Yzerman19
beantwortet von Yzerman19 am 12. April 2009 17:34
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Türlich darf er bei dir übernachten. Gibt kein Gesetz das dies verbietet.


anonym
beantwortet von eliteDJ am 13. April 2009 05:02
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So jetzt mal ganz klar:

Die Eltern müssen dem zustimmen, dass der Freund (in Ihrer Wohnung) übernachten darf.

Wegen dem "miteinander schlafen": ganz klar dürfen die beiden das. Der Freund macht sich nicht nach § 176 Absatz 1 StGB Strafbar. Streitig ist ob die Eltern nach § 180 Abs. (1) Satz 1 Nr 2 StGB herangezogen werden können. Da Sie möglicherweise die gelegenheit zum Beischlaf verschaffen. Jedoch verletzen Sie auch nicht grob die Aufsichtspflicht und somit bestehen für alle Beteiligten keine Bedenken.

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horbach
beantwortet von horbach am 13. April 2009 20:27
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Hallo, der Gesetzgeber kann nicht bestimmen ob die Eltern Gäste zum Übernachten haben wollen oder nicht.... Das ist alleinige Sache von den Mietern oder Besitzern einer Wohnung. Wenn die Eltern keine Übernachtungsgäste wollen - Pech gehabt.


anonym
beantwortet von Sellibelli am 6. Mai 2009 22:42
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Welche vernünftigen Eltern erlauben bitte sowas???? Zudem in diesem Alter?????


Eisblume33
beantwortet von Eisblume33 am 11. August 2009 15:17
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wieso schreibst Du übernachten, wenn Du "miteinander schlafen" meinst?



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