Darf mein freund (17) bei mir (14) übernachten? wie steht gesetzt dazu? müssen unsere eltern zustimmen? dürften wir miteinander schlafn (gesetz)?

mit einander schlafen dürft ihr vom gestz, her (du bist 14 und er auch noch nicht volljährig). also denke ich mal, dass ihr vom gestez her ebenfalls beiander übrnachten dürft. aber das haben die eltern dann zu bestimmen...

Ja! Die Eltern müssen zustimmen. Und sie sollten dafür sorgen, dass ihr verhütet. Ohne Zustimmung macht ihr beide Euch strafbar. VERSTANDEN??
ja habs verstanden! Nehm ehd pille.

Vom Gesetz her (und wenn die Eltern einverstanden sind): Übernachten ja, miteinander schlafen - nein. Nein, weil das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet ist. Also würde sich der junge Mann ggf. strafbar machen.
Wenn sie 14 ist, hat sie das 14. Lebensjahr vollendet.

BOAH das geht doch schon mal gar nicht Mädchen du bist 14 geh mit Barbies spielen!
übernachten ja,miteinander schlafen nein
laraleandra am 12. April 2009 00:21 doch, sie ist 14!

hättest du dein vorhaben für dich behalten, hätte wohl kein hahn danach gekräht .... ^^
ich hab nur davon geredet ob wirs dürften! ob ich/wir des schon wollen ist was anderes...
Das beieinander Übernachten ist nicht verboten, aber Eure Eltern müssen natürlich wie bei allem, was Ihr so tut zustimmen (oder können es verbieten).
Allerdings würde ich mir das mit dem Sex an Deiner Stelle vorher gut überlegen und die Verhütung nicht vergessen.
Was sagen denn Deine Eltern dazu? Sie musst Du auf jeden Fall fragen. Wenn Ihr miteinander schlafen wollt, find ich das nicht gut. Du bist noch sehr jung und solltest noch warten
ja darf er .. und ihr dürftet auch miteinander schlafen, da du schon 14 bist.. aber falls dies der fall sein sollte - Verhütung nicht vergessen ;)
ach und wenn deine eltern nicht einverstanden sind dann kannst dus eig schon vergessen

Türlich darf er bei dir übernachten. Gibt kein Gesetz das dies verbietet.
So jetzt mal ganz klar:
Die Eltern müssen dem zustimmen, dass der Freund (in Ihrer Wohnung) übernachten darf.
Wegen dem "miteinander schlafen": ganz klar dürfen die beiden das. Der Freund macht sich nicht nach § 176 Absatz 1 StGB Strafbar. Streitig ist ob die Eltern nach § 180 Abs. (1) Satz 1 Nr 2 StGB herangezogen werden können. Da Sie möglicherweise die gelegenheit zum Beischlaf verschaffen. Jedoch verletzen Sie auch nicht grob die Aufsichtspflicht und somit bestehen für alle Beteiligten keine Bedenken.
Noch Fragen?

Hallo, der Gesetzgeber kann nicht bestimmen ob die Eltern Gäste zum Übernachten haben wollen oder nicht.... Das ist alleinige Sache von den Mietern oder Besitzern einer Wohnung. Wenn die Eltern keine Übernachtungsgäste wollen - Pech gehabt.
Welche vernünftigen Eltern erlauben bitte sowas???? Zudem in diesem Alter?????

wieso schreibst Du übernachten, wenn Du "miteinander schlafen" meinst?
Assozial ist sowas !
wiso?
wieso assozial?
Es heißt asozial!
ja und wieso sollte das jetzt asoszial sein??