Darf mein EX-Vermieter Guthaben der Nebenkostenabrechnung einbehalten aufgrund Mängel in der Wohnung

5 Antworten

Ich weiß das er 12 Monate Zeit hat die Nebenkostenabrechnung zu erstellen. ( Ende Oktober 2013 - Ende September 2014)

Ist das tatsächlich der Abrechnungszeitraum hast Du seit dem 1.11.14 Anspruch auf die Abrechnung. Im Gegensatz zum Vermieter hast Du immer noch Anspruch auf eine Erstattung von Guthaben.

Ist der Abrechnungszeitraum aber das Kalenderjahr hast Du frühestens am 1.1.15 Anspruch auf die Abrechnung.

Schäden, auch verdeckte, kann der Vermieter längstens 6 Monate nach Mietende/Wohnungsübergabe geltend machen. Der Zug ist also für den Vermieter abgefahren.

Darf mein EX-Vermieter Guthaben der Nebenkostenabrechnung einbehalten aufgrund Mängel in der Wohnung

Nein, zum Einen sind das zwei verschiedene Sachen.

Zum Anderen hat der Vermieter bis zu 6 Monaten die Gelegenheit Forderungen zu stellen, danach hat er keinen anspruch mehr auf Mängelbeseitigung bzw. darf er dann ndafür nichts mehr von der Kaution abziehen.

vermute er hat stillschweigend das Geld einfach einbehalten.

Brief per Einwurfeinschreiben und unter fristsetzung das Geld fordern.

was kann ich da schreiben? bin da nicht so begabt :)

kann der Vermieter die Mängel mit dem Guthaben einfach verrechnen

Ja, wenn diese Aufrechnung mietvertraglich bestimmt ist.

Andernfalls gilt:

  1. Eine Forderung aus Brandschaden wäre 6 Monate nach deinem Auzug verfristet nicht mehr geltend zu machen :-)

  2. Eine BK-Abrechnung ist 12 Monate nach Ablauf der Abrechnungsperiode, nicht Mietzeit, geschuldet, § 556 Abs. 3 Satz 1 BGB und nach fruchtloser Fristsetzung auch einklagbar.

G imager761

Eine Forderung bezüglich Mängel ist 6 Monate nach Mietende verjährt, d.h. Kosten der Mängelbeseitigung hätten bis dahin geltend gemacht werden müssen. Eine Verrechnung mit einem möglichen Betriebskostenguthaben ist inzwischen aufgrund der Verjährung nicht mehr möglich. Spätestens nach Ablauf der Abrechnungsfrist würde ich die Abrechnung schriftlich anfordern.

Der Vermieter muss die Forderung wegen eventueller Mängel innerhalb von 6 Monaten nach Mietende stellen. Wenn er das nicht getan hat, sind sie jetzt verjährt. Allerdings kann er das mit deinen Kautionsforderungen verrechnen, wenn es welche gäbe. Wie es mit der Betriebskostennachzahlung aussieht, weiß ich nicht. Aber du hast auf jeden Fall Anspruch auf eine Abrechnung.