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Darf mein Ex Mann meinen Sohn vom Kindergarten abholen?

Frage von Sweety2009 Sweety2009

Hallo,

heute hatte mein Sohn seinen ersten Kindergarten Tag....als ich ihn wieder abholte, meinte die KIndergärtnerin, dass mein Ex Mann da war und sich den Kindergarten ansah und er erkundigte sich wielange mein Sohn am Freitag denn da wäre...da er ihn abholen werde! Das hat er mit mir allerdings nicht abgesprochen, da er genau weiß das ich dagegen bin, da er mir ständig droht und auch keinen Unterhalt mehr für den Kleinen bezahlt! Darf er das Kind ohne mein Einverständnis einfach abholen?? Vielen lieben Dank im Vorraus

Ach ja, weiß vielleicht auch jemand von euch ob man die Beraterin vom Jugendamt wechseln kann? Da meine sehr parteiisch ist.....sie meinte zu mir, wenn mein Ex mit meinem Sohn ohne mein Wissen ins Ausland fährt, könnte ich ja nichts machen..ich soll das so hinnehmen! Kann doch nicht sein, oder?

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Antworten (1-30 von 33)

  • 5
    Antwort von SASJR SASJR

    Hallo!

    NEIN ER DARF DAS NICHT!!!!

    Egal ob Ihr beide das gemeinsame Sorgerecht habt oder nicht, Euer Sohn lebt bei dir, also hast du das Aufenthaltsbestimmungsrecht, da er bei dir lebt. Du bist für deinen Sohn verantwortlich und auch wer Ihn holt. Beim Kindergarten mußt Du eine Abholberechtigung unterschreiben und eintragen, wer ihn automatisch abholen darf und wer Ihn nur mit zettel von dir holen darf. Die Erzieher dürfen das kind dann nicht abgeben, wenn er nicht bei automatischen Abholen drin steht. Mach, das er nur mit Zettel ihn abholen darf. So das Ihr mit vorherigem Absprache Ihm das recht dazu gibst. Da er bei dir lebt, mußt du immer wissen wo er ist. So hat dein EX-Mann kein Recht ihn einfach zu holen ohne deine Genehmigung. Nur mußt du ihm zwecks sorgerecht, auch manchmal erlauben wenn dein Sohn zu ihm darf.

    Und nochmal, die Erzieher dürfen nur mit deiner Erlaubniss das Kind abgeben. Rede mit den Erziehern, sonst verstoßen sie gegen die Aufsichtspflicht! Und sie dürfen Ihm nicht einfach Auskunft erteilen, wenn du es nicht möchtest. Ich spreche aus Erfahrung und Wissen. Kläre das mit den Erziehern!!!!!

    Wenn er dir droht, mit was auch immer,ist das Kindeswohlgefährdung und auch deine.

    Ach und wegen den Beratern vom Jugendamt. Teile denen deine Bedenken mit. Manchmal gibt es die Möglichkeit zu wechseln. Es kommt nur darauf an, wie groß euer Jugendamt ist. Und sagen denen auch, das du bedenken hast, das dein EX-Mann ins Ausland mit eurem sohn fahren will. Du mußt ihm ja den Ausweiß nicht aushändigen, dn er da brauch.

    Laß Dich bitte nicht unterkriegen!!!

  • 4
    Antwort von Takie Takie

    Liebe Sweety,ich habe deine Frage gelesen UND die bisher gegebenen Antworten und ich muss sagen,dass ich geschockt und empört bin.Ich finde es eine Unverschämtheit was sich manche Leute rausnehmen.Am komischsten finde ich die Kritik die Frage hier überhaupt gestellt zu haben.Dafür ist diese Plattform doch gedacht!Natürlich muss man bei einigen Themen,sich professionellen Rat holen,aber das schließt doch nicht aus,dass man sich vorneweg oder nebenbei hier mal kundig macht.Desweiteren kennen wir deine näheren Umstände ja gar nicht,und haben deshalb nicht das Recht dir Vorhaltungen zu machen,die wir nicht belegen oder begründen können.Deshalb nehme dir solche Antworten nicht zu Herzen.Begründete Argumente und Kritik hingegen solltest du schon überdenken. Meine Meinung zu dem Thema ist,dass es natürlich in erster Linie um das KIND geht.Ich weiß nicht unter welchen Umständen ihr euch getrennt habt und was der Kindesvater für eine Person ist,aber wenn er nicht gerade schlecht zu dem Kind ist,solltest du alles dafür tun,um einen guten Umgang mit Vater und Kind zu gewähren.Setze dich mit ihm in Verbindung und sage ruhig und sachlich:"Du ich habe überhaupt nichts dagegen,wenn du den kleinen vom Kindergarten abholen willst,gebe mir aber bitte Bescheid.Ich bin immer dafür,das du deinen Sohn sehen kannst,aber wenn wir uns nicht absprechen,komme ich entweder umsonst zum Kindergarten oder es werden an dem Tag vielleicht auch wichtige Termine wie Kinderarzt,Kindergeburtstag u.s.w.nicht wahrgenommen werden können,weil du das Kind ohne Absprache abgeholt hast.Lass uns doch im Sinne für das Kind folgenden Deal ausmachen:Du sagst mir in Zukunft Bescheid und ich werde einem Treffen nie ohne Grund im Wege stehen."Sollte es so sein,dass dein Ex nicht gut fürs Kind ist,weil er sich nicht kümmern kann es vllt schlägt oder ähnliches,kannst du das beim JA vorbringen und dann rate ich dir auch mit Anwalt das Sorgerecht ganz einzuklagen.Aber auch nur dann.Höre in dich rein,ob er dem Kind wirklich schadet,oder ob du überreagierst,weil du wegen eurem Streit(wo das Kind definitiv nix mit zu tun hat)noch verletzt und wütend bist.Was die rechtliche Seite angeht,kann ich dir nicht genau mit Paragraphen und soweiter Rat geben,deshalb solltest du auf jeden Fall,einen Anwalt konsultieren.Dennoch kann ich mir nicht vorstellen,dass dein Ex einfach ohne weiteres das Kind holen darf,denn natürlich hat er zwar auch Sorgerecht,aber das Kind lebt bei dir,du organisierst den Alltag und da musst du ja zumindestens die Chance bekommen zu wissen,wo dein Kind ist,denn du hast ja ebenfalls Sorgerecht.Hinzu kommt,das man dir doch nicht zumuten kann,dauernd umsonst zum Kiga zu kommen.Okay,das ist zugegebener Weise natürlich nicht Aufgabe des Kindergartens zwischen euch zu vermitteln,ich denke aber auch nicht,dass man es sich so einfach machen kann und sagen kann,nur weil er auch SR hat,kann er das Kind holen,wann er will.Ob er Unterhalt zahlt spielt hier für mich keine Rolle.Natürlich ist das Ärgerlich,absolut.Aber das klärt auf einer anderen Ebene und mach davon nicht die Entscheidung abhängig,ob der kleine seinen Vater sehen kann.Es gibt Gesetze und da wird früher oder später das finanzielle geregelt.Aber du wirst doch sicher nicht deinem Kind seinen Vater vorenthalten wollen,nur weil der aus finanz. oder Rachegründe oder warum auch immer nicht zahlt.für den Kleinen ist es schon so schwer genug,nimm ihn soviel Leid und Last wie machbar.Ich weiß auch nicht womit dein Ex droht,aber drohen kann man alles,ohne Grund wird er das aber nicht alles gerichtlich durchsetzen können.Das hört sich mir auch nach Wut und Machtkampf an,da wird geredet was einem gerade einfällt,nur um den anderen eins auszuwischen.Also lass dich nicht sofort davon aus der Ruhe bringen und hört auf in eure Streitereien den Kleinen mitreinzuziehen.Das wird aber nur passieren,wenn einer den anfang macht.Sollte dein Ex zu kindisch dazu sein,okay,aber dir wird es dein Sohn doch wert sein. Im übrigen,was die Sache mit dem einfach ins Ausland fahren betrifft,das kann ich mir ebenfalls nicht vorstellen.Denn man kann als Mutter auch nicht alleine entscheiden auf welche Schule/Kiga das Kind geht,ob es bei Klassenfahrten mitfährt und auch ob ein Aufenthalt im Ausland stattfindet,wenn der Vater ebenfalls Sorgerecht hat,kann er diese Entscheidungen entgegensprechen.Natürlich muss er bei Gericht gute Gründe benennen,weshalb er der gegenteiligen Meinung ist und das Gericht entscheidet dann.Warum sollte dann umgekehrt dein Ex OHNE ABSPRACHE das Kind mit ins Ausland nehmen dürfen?Das ist eine Entscheidung,die euch beiden zusteht und könnt ihr euch nicht entscheiden,entscheidet das Gericht(Besser ist natürlich immer,es soweit nicht kommen zu lassen!!!!).Von daher finde ich die Aussage der JA-Mitarbeiterin eigenartig und JA ich habe schon von Fällen gehört,in denen ein Wechsel stattgefunden hat,ob das auf dich zutrifft und wie das gesetzlich ist,weiß ich nicht,aber sowas ist mir nicht unbekannt.Im Zweifelsfall wende dich an den Vorgesetzten der Mitarbeiterin,der befindet sich ja auch dort im Haus.Ich hoffe ich konnte etwas helfen,LG Takie

    Kommentar von jumba jumbajumba

    wer soll sich den blödsinn durchlesen wenn du keine absätze reinbaust? ist ja furchtbar.

    Kommentar von Takie TakieTakie

    also in allererster Linie mal die Fragestellerin!Wer ein Problem hat,dem wird es ja wohl wert sein,auch etwas längere Texte zu lesen!Ich antworte ja nicht in der Länge um jemanden zu ärgern,sondern um so hilfegebend wie möglich zu sein und es gibt einige,die meine Texte trotz der Länge lesen.Es gibt halt Probleme,da kann man nicht in 2 Sätzen vernünftig antworten.Und hast du nun gelesen,oder nicht?Wenn nicht kannst du auch nicht beurteilen,ob ich BLÖDSINN geschrieben habe!!!Und zu guter Letzt:Ich habe Absätze gelassen,aber nachdem ich auf absenden gegangen bin,waren sie weg!

    Kommentar von Momo1965 Momo1965Momo1965

    Bitte nicht aufregen, Takie! Es war in der Tat aufgrund der fehlenden Absätze etwas mühsam, zu lesen, aber die Mühe hat sich auf jeden Fall gelohnt! :-))

    Eine fantastische Antwort, die wirklich jeden Aspekt berücksichtigt... halt ganz Takie nach gewohnter, hervorragender Manier! Eine eigene Antwort zu schreiben erübrigt sich! :-))

    DH!!!

    Und, Jumba, das hättest Du auch deutlich freundlicher formulieren können!

    Kommentar von Takie TakieTakie

    Hi Momo,ich rege mich nicht auf,weil jumba beanstandet,dass ich keine Absätze gesetzt habe,sondern weil er gleich so agressiv dabei ist.Ich habe mir sehr viel Mühe gegeben,um mit meiner Antwort zu helfen und da kann man ja gerne auf so was hinweisen,aber ich denke jeder hat ein gewisses maß an respekt verdient.

    Und wie man hier auch wieder sieht,anmachen konnte er mich,nun aber auf meine Antwort reagieren und mir vielleicht mal mit Rat zur Seite stehen,wie ich Absätze sichtbar reinbekomme,das ist es ihm nicht wert...

    Kommentar von Momo1965 Momo1965Momo1965

    Ich verstehe Dich schon und stimme Dir völlig zu!

    ... und das Problem mit den Absätzen haben wir ja inzwischen auch schon in den Griff bekommen! ;-))

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    Antwort von skyfly71 skyfly71

    Wenn ihr das geteilte Sorgerecht UND Aufenthaltsbestimmungsrecht habt, dann ist das so alles rechtens. Hier wäre nicht der Wechsel der Jugendamtsmitarbeiter (was im übrigen nicht möglich ist) sondern ein Antrag beim Familiengericht auf Regelung des Umgangs erforderlich.

    Kommentar von JoeGranato JoeGranatoJoeGranato

    Genau richtig!

    Kommentar von jumba jumbajumba

    FALSCH! ob sie gemeinsames sorgerecht und gemeinsames abr haben ist uninteressant. wer die kinder aus der einrichtung abholt, legt der elternteil fest, bei dem das kind lebt. die kita darf das kind nicht an den umgangselternteil abgeben, damit handeln sie sich einen haufen ärger ein. diese sachen regelt die alleinige alltagssorge. das umgangsrecht legt fest wann der vater das kind außerhalb der kita sehen darf. dazu gibt es haufenweise rechtsprechung.

  • 1
    Antwort von YJYjY YJYjY

    Ok, nun doch noch mal etwas ausführlicher, da die Meinungen hier sehr unterschiedlich sind.

    Auch wenn beide das gemeinsame Sorgerecht haben, ist es dem Ex nicht gestattet aufzutauchen wann und wie er will. Dazu gibt es ein festgelegtes Umgangsrecht - entweder privat ausgehandelt oder durch das Gericht beschlossen. In beiden Fällen sollte dies immer schriftlich festgehalten werden!

    An welchen Tagen, zu welchen Uhrzeiten und an welchem Ort der Ex von seinem Umgangsrecht Gebrauch machen kann, das entscheidet die Mutter (sofern sie auch wirklich das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat).

    Der Vater hat durch das geteilte Sorgerecht lediglich das Recht darauf wichtige Entscheidungen mit zu treffen oder sich gegen Entscheidungen der Mutter zu stellen, sofern sie das Wohl des Kindes gefährden.

    Entscheidend ist also die Vollmacht der Mutter, die damit der Kita schriftlich erklärt wer abholberechtigt ist.

    Wenn der Vater unbedingt abholberechtigt sein will und es zu keiner einvernehmlichen Klärung mit der Muter kommt, dann hat er das Recht gerichtlich eine Erweiterung seines Umgangsrechts einzuklagen. Der Richter wird dann "zum Wohle des Kindes" eine Einzelentscheidung treffen, ob dieses erweitert wird. Solche Fälle gab es schon, in dem zum Bsp ein Vater sein Kind nicht nur von Freitag 17 Uhr-Sonntag 17 Uhr haben wollte, sondern schon ab Freitag Kindergarten und bis Montag Kindergarten.

    Und sollte sich die Mutter dann trotz der richterlichen Festlegung zum Umgangsrecht widersetzen, dann droht ihr sogar in Bußgeld.

    Wurde das Umgangsrecht nur einvernehmlich festgelegt, dann hat es nur vor Gericht Bedeutung wenn dies auch schriftlich festgehalten wurde.

  • 1
    Antwort von Mia488 Mia488

    Wie die anderen schon sagten, darf dein Ex-Mann dein Kind nicht aus dem Kindergarten abholen. Ich gehe mal davon aus, dass du in dem Anmeldungsformular der Kita als Hauptperson eingetragen bist. So dürfen andere deinen Sohn nur abholen mit deiner Erlaubnis. Ich bin selbst Erzieherin und würde dir raten, ein Gespräch mit den Erziehern zu suchen. Am besten können wir auf solche Situationen reagieren aber auch darauf achten, wenn wir über die Situation aufgeklärt sind. Aber auch ohne Gespräch dürfen die Erzieherinnen deinen Sohn nicht an andere abgeben.

  • 1
    Antwort von bienchen88 bienchen88

    also zu deiner ersten frage kann ich nur sagen ohne eine vollmacht von dir kann er auch nicht den kleinen abholen was du machen kannst ist die erzieherin oder die kitaleitung bescheid geben das du nicht möchtest das er von den mann abgeholt wird und sie dir sofort bescheid geben sollen wenn er in der nähe von ihren sohn ist

    zu dem zweiten denk ich schon das man die jugendamt tante wechseln kann denn das ist doch unormal das die so pateiisch ist spinnt doch wohl tz...

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    Antwort von Tastoom Tastoom

    Nun habe ich alles gelesen und die Kommentare.

    Das ist irgendwie kein Thema zum rumdaddeln hier bei GF.

    Kann man zwar machen, wirkt aber wenig ernsthaft.

    Als wenn es nur ein Unterhaltungsthema ist.

    Wenn es das ist, dann bist Du genau richtig hier.

    Geht es Dir um deinen Sohn, dann ist das hier die falsche Seite.

    Kommentar von JoeGranato JoeGranatoJoeGranato

    Wer hier rumdaddelt, das bist DU, jetzt reg dich woanders auf, du bist hier falsch. Du hast alles gelesen, das heißt noch lange nicht, dass du alles verstanden hast.

    Kommentar von Tastoom TastoomTastoom

    Fühlst Du dich in deiner Unterhaltung gestört?

    Kommentar von JoeGranato JoeGranatoJoeGranato

    Ich bin hier nicht zu meiner Unterhaltung. Wenn ich Clowns sehen will, gehe ich in den Zirkus.

    Kommentar von Tastoom TastoomTastoom

    Der Zirkus hat aber bescheidene Öffnungszeiten und horrende Eintrittspreise. Darum bist Du sicher hier.

  • 1
    Antwort von J1986 J1986

    Wenn du das Sorgerecht hast, kannst du entscheiden wer dein Kind abholt. Darüber solltest du dann die Erzieherinnen im Kiga informieren. Wenn es Probleme mit deinem EX gibt, dann solltest du das auch den Erzieherinnen sagen, damit sie bescheid wissen.

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    Antwort von kindergarten kindergarten

    Wenn nicht abgesprochen wurde, dass dein Ex das Kind abholen darf, dann düfte vom Kindergarten das Kind gar nicht mitgegeben werden. Normalerweise muss man sagen, wer abholen darf. Sonst könnte sich doch ein fremder als Verwandter ausgeben und das Kind mitnehmen.

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    Antwort von Montiriesenkatz Montiriesenkatz

    Ich denke mal, ohne das mit dir abgesprochen zu haben, darf dein EX deinen Sohn nicht abholen.. Würden die ihn im Kindergarten denn raus geben?

    Kommentar von Sweety2009 Sweety2009

    Ja, da wir beide das Sorgerecht haben...noch..

    Kommentar von jumba jumbajumba

    auch bei gemeinsamem sorgerecht darf die kitaleitung das kind nur an die rausgeben die eine vollmacht haben. hat der kv keine, dann darf er das kind nicht rausbekommen. so ist die laufende rechtsprechung dazu. das solltest du der kitaleitung mit hinweis auf meldung beim träger als auch beim jugendamt, relativ zügig mitteilen.

  • 1
    Antwort von Tastoom Tastoom

    Manche Ex-Männer brauchen sehr klare Worte.

    Das solltest Du lieber der Polizei überlassen.

    Verklage den Ex auf Kindesentführung. Das dauert erstmal 6 Monate.

    Kommentar von etundtt etundttetundtt

    Unsinn!

    Kommentar von Tastoom TastoomTastoom

    Unerlaubtes Abholen eines Kindes? Da kommt der Kindergarten und der Ex-Mann daran. Kein Unsinn.

    Das kannst Du nur mit grossem Aufgebot klären.

    Ist das Kind erstmal im Ausland, na Danke. Das dauert 2 Jahre bis die Behörden da durch sind.

    Kommentar von bella0202 bella0202bella0202

    was für ein schwachsinn...

    Kommentar von jumba jumbajumba

    den schwachsinn redest du bella

  • 1
    Antwort von alana8 alana8

    wenn ihr beide das sorgerecht habt, dann darf er das, ja.

    wenn du das alleinige sorgerecht hast, dann natürlich nicht. dann kannst du den erzieherinnen im kindergarten auch sagen, dass dein ex deinen sohn nicht abholen darf.

    solltet ihr euch das sorgerecht teilen, dann dürfen die erzieherinnen dem vater nicht untersagen, sein kind abzuholen, auch wenn du sie darum bittest.

    Kommentar von jumba jumbajumba

    so eins chwachsinn. bei gemeinsamen sorgerecht legt der betreuende elternteil fest wer die kinder abholt. wenn der vater keine vollmacht hat, dann bekommt er das kind nicht. wenn die kita das kind gegen erlaubnis der mutter rausgibt, dann hagelt es dienstaufsichtsbeschwerden und klagen. was der vater in dem falle tun würde wäre kindesentziehung

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    Antwort von FreeEagle FreeEagle

    Nur so nebenbei:

    Es geht vor allem um die Rechte des KINDES!, nicht um die der zerstrittenen und sturen Eltern.

    Denk mal darüber nach...

    Kommentar von Sweety2009 Sweety2009

    Das is es ja....mein sohn will nicht mal zu seinem Vater!

    Kommentar von 1f2in 1f2in1f2in

    warum will Euer Sohn nicht zu seinem Vater? Ist er mit ihm so umgegangen, dass er ihm Angst machte? Oder merkt Euer Sohn, dass du auf seinen Vater nicht gut zu sprechen bist?

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    Antwort von gerechtigkeit77 gerechtigkeit77

    achja stimmt Väter sind ja nur die Zahler. Du würdest ihm das abholen auch ncht gewähren wenn er zahlen würde. Was das Drohen betrifft das ist alles andere als Gut, aber droht er auch dem Kind, denn es geht hier doch ums Kind oder?!?!?!

    Was das Jugendamt betrifft ist es mal schön dass es tatsächlich mal vorkommt dass es auch mal für Väter Partei ergreifft. Ist sehr selten sowas. Ich bin Vater, dachte ich zumindest. Aber meine Exfrau tut alles dafür dass ich meine Pflichten nicht nachkommen kann, außer es geht ums Geld, das nimmt sie natürlich an. Klar! Und ich habe niemanden Bedroht oder Misshandelt und was es halt noch so gibt. Aber sie ist Borderliner, und manipuliert alles um sie herum. Sogar meine freunde haben sich von mir abgewendet. Ich weiss seit 3 Jahren nicht warum sie das alles macht. Achja Fremdgegangen bin ich auch nicht. Also was ist schlimm daran wenn er Vater sein will? Und da gehört aus meiner Sicht Kindergarten abholen dazu. Es kann nicht sein dass man nur Vater ist wenns ums Zahlen geht. Auch wenn es das Gesetz so sieht.

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    Antwort von gerechtigkeit77 gerechtigkeit77

    achja stimmt Väter sind ja nur die Zahler. Du würdest ihm das abholen auch ncht gewähren wenn er zahlen würde. Was das Drohen betrifft das ist alles andere als Gut, aber droht er auch dem Kind, denn es geht hier doch ums Kind oder?!?!?!

    Was das Jugendamt betrifft ist es mal schön dass es tatsächlich mal vorkommt dass es auch mal für Väter Partei ergreifft. Ist sehr selten sowas. Ich bin Vater, dachte ich zumindest. Aber meine Exfrau tut alles dafür dass ich meine Pflichten nicht nachkommen kann, außer es geht ums Geld, das nimmt sie natürlich an. Klar! Und ich habe niemanden Bedroht oder Misshandelt und was es halt noch so gibt. Aber sie ist Borderliner, und manipuliert alles um sie herum. Sogar meine freunde haben sich von mir abgewendet. Ich weiss seit 3 Jahren nicht warum sie das alles macht. Achja Fremdgegangen bin ich auch nicht. Also was ist schlimm daran wenn er Vater sein will? Und da gehört aus meiner Sicht Kindergarten abholen dazu. Es kann nicht sein dass man nur Vater ist wenns ums Zahlen geht. Auch wenn es das Gesetz so sieht.

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    Antwort von perrowhiskey perrowhiskey

    Hallo - ich kann SASJR nur zustimmen... vollkommen korrekt!Zu 100%!

  • 0
    Antwort von Lene28 Lene28

    Nein das kann nicht sein!! wenn du in einer größern Stadt wohnst wird es sicher mehrere mitarbeiter geben und dann kannst du auch wechseln oder bei Ihren Chef vorsprechen ! Zu deiner frage dein Ex darf dein Sohn nicht so einfach ohne absprache abholen! Und der Kindergarten darf dein Sohn auch nicht einfach jemand mit geben wenn es nicht vorher abgesprochen war! bei meiner Tochter muss ich immer bescheid sagen wenn sie jemand anders auser ich abhole! was ich auch richtig finde und ich bin tagesmutter und gebe die Kinder auch nicht mit wenn es nicht abgesprochen ist!! Wende dich an das Jugenamt und sage das es so nicht angehen kann und rede auch mit den Erziehern im kindergarten das sie dein Sohn nicht dein ex mit geben!! alles gute Liebe Grüße..

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    Antwort von Lene28 Lene28

    Nein das kann nicht sein!! wenn du in einer größern Stadt wohnst wird es sicher mehrere mitarbeiter geben und dann kannst du auch wechseln oder bei Ihren Chef vorsprechen ! Zu deiner frage dein Ex darf dein Sohn nicht so einfach ohne absprache abholen! Und der Kindergarten darf dein Sohn auch nicht einfach jemand mit geben wenn es nicht vorher abgesprochen war! bei meiner Tochter muss ich immer bescheid sagen wenn sie jemand anders auser ich abhole! was ich auch richtig finde und ich bin tagesmutter und gebe die Kinder auch nicht mit wenn es nicht abgesprochen ist!! Wende dich an das Jugenamt und sage das es so nicht angehen kann und rede auch mit den Erziehern im kindergarten das sie dein Sohn nicht dein ex mit geben!! alles gute Liebe Grüße..

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    Antwort von YJYjY YJYjY

    Was hat dein Ex denn so schreckliches getan das du es ihm und dem Kind verweigerst einen nachmittag in der Woche gemeinsam zu verbringen? Er soll den Zahlemann spielen aber darf selbst keine Forderungen stellen? Das die Entscheidung letztendlich bei dir liegt ob er euer Kind abholen darf oder nicht, das ist klar und wurde dir ja auch bereits ausführlich beantwortet. Ich möchte dir nur nahe legen deine Entscheidung zu überdenken. Du schreibst selbst, das dein Ex solche Alleingänge startet und mit dir erst gar nicht solche Sachen bespricht, weil er genau weiß das du eh nein sagst. Somit ist sein Verhalten doch einfach nur logische Konsequenz. Ich verstehe immer nicht diese Wandlung mancher Frauen - erst wird das Kind gemacht, alles ist super und das Kind hat einen so tollen Vater der ja so liebevoll mit seinem Kind umgeht und schwups "nach der Trennung" gibt es plötzlich tausend Gründe warum der sonst so liebevolle Vater zum gemeingefährlichen Monster mutiert. Ich rate dir, mit deinem Ex das Gespräch zu suchen und eine vernünftige Regelung zu finden mit der ihr Beide leben könnt. Ich glaube bei einem nachmittag wirst du dir kein Bein brechen, oder? Letztendlich tust du es doch für dein Kind - jeder braucht einen Vater !!! Und wie soll dein Ex dir überhaupt beweisen können das du ihm vertrauen kannst, wenn du ihm die Verantwortung für sein Kind verweigerst?!

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    Antwort von Lucy1984 Lucy1984

    Hallo

    Na toll, hab die Antworten mal überflogen und die sagen ja alle was anderes aus...

    Ich bin gelernte Erzieherin, rechtlich ist das so: Wenn Sie das geteilte Sorgerecht haben, darf der Vater das Kind selbstverständlich holen. Bei Umgangsrecht muss das mit der Mutter abgesprochen werden...

    Aus der Praxis: Bei uns wird dann immer mit dem Elternteil, bei dem das Kind lebt, rücksprache gehalten...

    Fragen Sie doch einfach mal in Ihrem Kiga nach.

    Liebe Grüße

    Kommentar von jumba jumbajumba

    dann hast du als gelernte erzieherin nichts gelernt. aus der praxis und der ständigen rechtssprechung ist es so das der umgangselternteil das kind nur mit vollmacht und ausdrücklicher erlaubnis des betreuenden elternteils abholen darf. der betreuer - in diesem fall die mutter - legt fest wer das kind holt. wenn du das kind ohne vollmacht rausgibst, kannst du mit dienstaufsichtsbeschwerde, abmahnung, klagen etc. rechnen. der vater hat nicht das recht das kind zu holen.

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    Antwort von AleaMalina AleaMalina

    Solange ihr das gemeinsame Sorgerecht habt ist der Kindergarten dazu verpflichtet euren gemeinsamen Sohn ihm auszuhändigen! Wenn der Kindergarten es nicht tut, ist es eine Straftat. Er hat als sorgeberechtigter Vater, wie du die gleichen Rechte.

    Natürlich kannst du deinen Sachbearbeiter beim Jugendamt wechseln.

    Kommentar von jumba jumbajumba

    dummes zeug. deine antwort ist kompletter blödsinn.

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    Antwort von MiaMamaRia MiaMamaRia

    Hast du die Verträge des Kindergartens unterschrieben? Bist du allein Sorgeberechtigt? Wenn ja dann darfst nur du dein Kind abholen. Ausser er hat eine Vollmacht von dir. Hat er aber das Sorgerecht, kann er sicherlich das Kind auch abholen....!

    Kommentar von jumba jumbajumba

    stimmt nicht, woher nimmt man die falschantworten?

    Kommentar von MiaMamaRia MiaMamaRiaMiaMamaRia

    Wie wäre die Richtige Antwort?

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    Antwort von Pueppi1990 Pueppi1990

    hallo also wenn das mit dem kindergarten nicht abgesprochen war das der ex mann dein kind abholen darf ist es sowieso nicht richtig ...der kindergarten darf dein kind nicht an jemanden abgeben der keine einverständnis dafür hat...lg

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    Antwort von JoeGranato JoeGranato

    Im Gegensatz zu Gutefrage.net kann man sich im Jugendamt die "hilfreichste Antwort" leider nicht aussuchen. Während des Umgangs mit seinem Kind kann selbst ein Vater ohne Sorgerecht mit Kind ins Ausland, solange die Rückgabetermine eingehalten werden.

    Unterhalt oder nicht spielt keine Rolle. Ich würde an eurer Stelle zuerst mal die Umgangszeiten klar festlegen, denn DAS wäre im Interesse des Kindes.

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    Antwort von Sweety2009 Sweety2009

    Mich braucht hier keiner Angreifen...ich will mir nur Meinungen einholen...die Sache läuft auch bereits übers Jugendamt, aber der Termin ist leider erst in ein paar Wochen! Hätte ja sein können, dass jeman auch sowas selbst erlebt hat un man is ja über jeden Tip in so einer Situation dankbar!

    Kommentar von Takie TakieTakie

    Sweety,wenn akute Probleme auftreten,kannst du zu jeder Zeit zum JA.Lass dich nicht abwimmeln!Allerdings versuche es doch erstmal vernünftig zu klären.Wenn ihr beide euer Kind liebt sollte das über jede Wut und Meinungsverschiedenheit stehen!!!

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    Antwort von ErwinHi ErwinHi

    da du wie es sich anhör mit ihm verheiratet warst habt ihr ein gemeinsames sorgerecht, dadurch darf er dein kind vom kindergarten abholen, ins ausland oder weiter weg darf er nur mit einverständniss fahren. Ist auch so wenn du in eine andere stadt ziehen möchtest, musst du deinen ex um einverständniss fragen, ansonsten darfst das nicht.

    Kommentar von JoeGranato JoeGranatoJoeGranato

    ER darf mit Kind ins Ausland. SIE darf umziehen, wohin sie will.

    Und jetzt kommst Du, aber bitte mit Quellenangabe.

    Kommentar von Takie TakieTakie

    JoeGranato,das dürfen sie beide nicht ohne weiteres,wenn es der andere nicht möchte!Nur weil beide Sorgerecht haben,heißt das doch nicht,dass auch beide machen können,was sie wollen.Wo würde das denn hinführen?Jeder hat Sorgerecht und somit auch zu jeder Zeit das Recht,eine Entscheidung des anderen entgegenzusprechen.Wer dann letzendlich Recht bekommt,muss in den meißten Fällen dann der Richter entscheiden.Deine These wiederspricht sich ja auch.Stell dir vor,Sie zöge mit dem Kind in eine andere Stadt,oder er ginge ins Ausland mit dem Kind.Schon kann der jeweils andere Elternteil sein Sorgerecht nicht wahrnehmen!Und bevor du andere um Quellenangaben bittest,hast du denn für deine These eine?

    Kommentar von JoeGranato JoeGranatoJoeGranato

    -ER darf mit Kind ins Ausland:

    Wer das Kind gerade in Obhut hat, bestimmt nach § 1687 BGB auch was gemacht wird. Der Vater darf genauso wenig vorschreiben, was die Mutter unter der Woche mit dem Kind zu tun und zu lassen hat. Der Vater darf mit dem Kind auch ohne mütterliche Genehmigung beispielsweise in einen Urlaub....OLG Frankfurt vom 14.04.2003

    -SIE darf umziehen:

    OLG Düsseldorf: Recht der Mutter auf Freizügigkeit im Konflikt mit Umgangsrecht

    Beschluss vom 15.05.2006

    Einer ein gemeinsames Kind betreuenden geschiedenen Mutter kann ein Umzug innerhalb Deutschlands als Teil ihrer grundsätzliches freien Lebensgestaltung jedenfalls dann nicht versagt werden, wenn die Entscheidung auf vernünftigen und nachvollziehbaren Erwägungen beruht.

    Und, hab ich jetzt die Waschmaschine? ;-)

    Kommentar von Takie TakieTakie

    okay,kriegst auf jeden Fall schonmal das "Bullauge".;-)allerdings steht oben:Wer das Kind in Obhut hat,bestimmt....Soweit so gut,aber genau das muss doch geklärt sein,wer das Kind wann in Obhut hat.Klar kann der Vater,der auch Sorgerecht hat,Über sein Kind bestimmen.Doch aber nicht heimlich hinterm Rücken der Mutter!Stell dir vor du kommst als sorgeberechtigte Mutter am Kiga an und dein Kind wurde schon abgeholt.Du weißt zwar vom Vater,aber nicht wie lange u.s.w. Und zum Umzug steht:....WENN DIE ENTSCHEIDUNG AUF VERNÜNFTIGEN UND NACHVOLLZIEHBAREN ERWÄGUNGEN BERUHT! Also muss sie sich schon rechtfertigen und kann nicht nach Lust+Laune handeln. Hmmmh,vielleicht reden wir auch aneinander vorbei und du verstehst nicht wie ich das meine.Wenn jeder Sorgerecht hat,ist natürlich jeder bis zum gewissen Punkt gleichberechtigt.Damit aber kein chaos ausbricht,wenn jeder weil er ja das recht dazu hat,machen würde was und wann er will,muss ja ne ganz kleine Regelung möglich sein.Und dann kommt doch das Aufenthaltsbestimmungsrecht in Kraft.Und der bei dem der Junge lebt,hat doch dann ein kleines Vorrecht in Bezug auf Alltagsplanung,weil es ja nicht anders machbar ist.Da kann doch keiner HEIMLICH,OHNE ABSPRACHE handeln,weil das würde doch den anderen an der Auslebung seines Sorgerechtes hindern!Oder?

    Kommentar von YJYjY YJYjYYJYjY

    In solche Fällen,wenn Eltern sich nicht einigen können wie das Umgangsrecht gestaltet wird - dann wird richterlich ein Umgangsrecht festgelegt, im Sinne des Kindes und nicht im Sine der Eltern. Die Kita wird sich das sicherlich nicht auf Dauer angucken wenn es nur Probleme gibt wer wann das Kind abholen darf. Es erfolgt(im Interesse des Kindes) dann ganz bald eine Meldung an das Jugendamt - verständlicher Weise, denn die Kita ist der falsche Ansprechpartner um Richter zu spielen. Gerade deshalb wird die Kita auch keine Partei ergreifen.

    Kommentar von jumba jumbajumba

    zusammengefasst hast du das mit dem umgangsrecht sehr schön. das mit der kita ist falsch. derjenige der das kind betreut und bei dem das kind lebt, legt fest wer das kind holt und wer nicht. wenn der vater also in diesem fall hier keine erlaubnis und vollmacht seitens der mutter hat, dann darf die kita das kind an den vater nicht herausgeben, egal wie sehr er mit dem sorgerecht und abr wedelt. wenn die kita das nicht weiß, dann muss der betreuende elternteil mal ganz laut auf die laufende rechtslage aufmerksam machen und die reslutierenden konsequenzen in folge von klagen für kita und die mitarbeiterin die es betrifft als auch die leitung. gibt die mitarbeiterin gegen den ausdrücklichen wunsch des betreuenden elternteils das kind an den umgangselternteil heraus, dann rollen köpfe. ds ist die rechtslage. dabei ist unerheblich wie der umgang gestaltet ist.

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    Antwort von etundtt etundtt

    Du solltest das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen. Ein Anwalt wäre nicht schlecht. Wenn Gefahr für das Kind bestehen sollte, dem Kindergarten untersagen das Kind herauszugeben. Aber bitte, keine Schlammschlacht, letzendlich ist er der Vater und möchte auch gerne seine Rolle übernehmen doch solltet Ihr klare Absprachen treffen, notfalls über das Gericht

    Kommentar von Sweety2009 Sweety2009

    Das er ihn am freitag abholen will, macht er nur um mir eins auszuwischen. da er weiß das mir das nicht recht ist...da er sich eh nicht drüm kümmert!

    Kommentar von etundtt etundttetundtt

    Einigt euch!!!

    Kommentar von Takie TakieTakie

    Nun ja Sweety.In diesem Fall würde er sich ja dann doch kümmern,dann lass ihm die Chance dazu.Und sei mir nicht böse,aber solange er dem Kind nicht schadet,hat es dir überhaupt nicht NICHT recht zu sein,dass er etwas mit seinem Sohn macht.Denk mal drüber nach und wie mein Vorredner schon sagt EINIGT EUCH!!!

    Kommentar von 1f2in 1f2in1f2in

    .....dem kann ich nur zustimmen, denn Euer Kind hat das Recht bei seinem Vater zu sein. Ist am Umgang des Vaters mit seinem Kind nichts außergewöhnliches zu bemängeln, hättest Du nicht das Recht, dem Kind seinen Vater etwa madig zu machen oder ihm den Vater vorzuenthalten. Ein Kind braucht seinen Vater um sich gesund entwickeln zu können. Schwierigkeiten untereinander solltet ihr Eurem Kind fernhalten! Das ist Eure Pflicht und Verantwortung Eurem Kind gegenüber.

    Kommentar von jumba jumbajumba

    die kita darf das kind überhaupt nicht rausgeben an den vater.

  • 0
    Antwort von NaomiHH NaomiHH

    Gegen die Bearbeiterin vom Jugendamt würde ich eine Dienstaufssichtsbeschwerde schreiben an den Leiter der Abteilung. Ob dein Ex den Kleinen abholen darf und wie man das verhindern kann würde ich mit einem Anwalt besprechen dann bist du auf der sicheren Seite.

    Kommentar von jumba jumbajumba

    es ist ganz simpel: die kita darf das kind ohne vollmacht der mutter (betreuender elternteil) nicht an den vater herausgeben.

  • 0
    Antwort von nettermensch nettermensch

    nein, auf gar kein fall, ohne dein erlaubnis oder per gerichtsbeschluß geht da gar nichts, sag die kindergärtnerin das. oder du bist vor her da. wenn doch, macht er sich strafbar

  • 0
    Antwort von Swanone Swanone

    der Vater hat auch ein recht auf sein Kind.

    Kommentar von Sweety2009 Sweety2009

    Dann soll er sich auch wie ein Vater verhalten!

    Kommentar von Takie TakieTakie

    Sweety,das Thema könnt ihr nah und nach klären.Ihm seinen Sohn gar nicht geben zu wollen,verursacht ja automatisch,dass er erst recht nie dahinter kommt,was man als Vater für Pflichten hat.Sei halt auch erstmal mit weniger zufrieden,denn dein Sohn hat ein Anrecht auf sein Vater!!!Und das er im Moment nicht zu ihm will,hängt auch damit zusammen,dass er deine Wut und Ablehnung spürt.Und für ihn ist seine Familie zusammengebrochen.Plötzlich wohnt Papa nicht mehr bei ihm,er fühlt sich verlassen.Und wenn er nun noch eure Streitereien mitbekommt,fühlt er sich noch mehr schuldig daran,das Papa weg ist.Denn schuldig fühlen sich im Anfang fast alle Trennungskinder.Also verschwendet doch eure Kraft nicht mit Kinderkram und helft beide eurem Sohn mit der Trennung klar zu kommen.

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