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Darf mein ex in jeden fall das halbe kindergeld abziehen?

Frage von mausie75 mausie75

hallo, darf mein ex das kindergeld in jedem fall abziehen oder gibts da ausnahmen? da ja das kindergeld zum wohle des kindes ist, und die kleine noch nicht einmal bei ihm geschlafen hat und auch sonst fast nie dort ist, darf er das dann? er möchte nicht das die kleine bei ihm schläft. verdient ca 2000 euro netto und wohnt zuhause bei seinen eltern, wo er nichts zahlen muss. kauft auch so, selten was für die kleine und verbringt die zeit mit ihr, bei uns in der wohnung, wo er wenns abendessenszeit ist, auch mal mitisst. das kindergeld, dass er abzieht, benutzt er für sich und sein wohl. geht damit party machen. darf er in so einem fall das halbe kindergeld abziehen? lg

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Antworten (14)

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    RatgeberHelden Antwort von Eifelmensch Eifelmensch

    Ja, wenn er mindestens den gesetzlich vorgeschriebenen Mindeskindesunterhalt zahlt, steht ihm das hälftige Kindergeld zu!

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    Das hat nichts damit zu tun, was er verdient, wie er Umgang pflegt oder wie er wohnt.

    -

    Schau mal in § 1612b BGB

    Deckung des Barbedarfs durch Kindergeld

    Kommentar von Dea2010 Dea2010Dea2010

    Das ist aber bei der Unterhaltsberechnung bereits berücksichtigt, also darf er nicht eigenmächtig kürzen!

    Kommentar von Eifelmensch EifelmenschEifelmensch

    Das kommt drauf an, wie der Titel ausgestaltet ist:

    In der Regel steht da:

    hat den jeweiligen Unterhalt der xten Stufe DDT Tabelle, abzüglich des halben Kindergeldes .... zu zahlen!

    -

    Der Pflichtige muss also schauen, wieviel er zahlen muss.

    -

    Macht das JA diese Berechnung, berücksichtigt es das Kindergeld und nennt nur den Zahlbetrag unter Bezugnahme auf den Titel. Dann darf der Pflichtige natürlich nicht noch einmal das Kindergeld abziehen.

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    Antwort von truxumuxi truxumuxi

    Das ist gesetzliche, dass der Unterhaltspflichtige das hälftige kindergeld abziehen darf. Du bekommst ja das komplette kindergeld, und dein Ex darf die Hälfte davon vom Unterhalt abziehen. Das gibts nichts zu deuteln und da gibts auch keine Ausnahmen.

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    Antwort von Dea2010 Dea2010

    Die Idee hatte mein Ex auch. Er wurde vom Familiengericht aufgeklärt, dass dasKindergeld bereits in der Düsseldorfer Tabelle berücksichtigt ist und er den unterhalt also in volle Höhe ohne Abzüge zu zahlen habe. Das einzige, was er machen kann, ist die Hälte der Kinder, für die er unterhaltspflichtig ist, auf seine Steuerkarte eintragen lassen.

    Kommentar von truxumuxi truxumuxitruxumuxi

    Liebe Dea Ich weiß zwar nicht woher du das hast, aber in der Düsseldorfer Tabelle ist der Abzug mit SIcherheit nicht berücksichtigt. Ruf mal die Tabelle im INternet auf, da wirst du im unteren Teil der Tabelle darüber belehrt. Ich glaube kaum dass deine Anwältin so einen Quatsch erzählt hat.

    Kommentar von Dea2010 Dea2010Dea2010

    Das war nicht der Anwalt, sondern der Familienrichter!

    Kommentar von Eifelmensch EifelmenschEifelmensch

    Das ist definitiv falsch!

    Die Tabellenbeträge der DDT enthalten keine Kindergeldanrechnung!

    Kommentar von mausie75 mausie75

    http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07ddorftab/07ddorftab2010/DuesseldorferTabelleStand0101_2010.pdf

    in der düsseldorfer tabelle ist wohl das kindergeld mit einberechnet. Zwar nicht auf der ersten seite aber auf der letzte seite ist der betrag NACH abzug des halben kindergeldes !

    Kommentar von Eifelmensch EifelmenschEifelmensch

    Man muss ganz einfach mal die Begriffe Tabellenbetrag und Zahlbetrag auseinanderhalten!

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    In den Tabellenbeträgen ist das Kindergeld nie enthalten.

  • 1
    Antwort von mausie75 mausie75

    hallo nochmal. das bezieht sich auf den kindesunterhalt. da zieht er das halbe kindergeld ab, weil er sagt, dass er das ja darf.

    Kommentar von Eifelmensch EifelmenschEifelmensch

    § 1612b BGB

    Deckung des Barbedarfs durch Kindergeld

    Kommentar von truxumuxi truxumuxitruxumuxi

    Klar darf er das ! Und er darf 0,5 Kinder auf der STeuerkarte haben.

  • 1
    Antwort von onomant onomant

    Bei der Berechnung des Unterhalts(Düsseldorfer Tabelle) ist die Sache mit dem halben Kindergeld bereits eingerechnet. Nochmal wird da nix abgezogen.

    Kommentar von avaco avacoavaco

    und das heist das er es doppelt abzieht wenn er nicht den vollen betrag zahlt.

    Kommentar von mausie75 mausie75

    bei der düsseldorfer tabelle gibts ja 2 tabellen wenn man im internet schaut. der obere teil ohne kindergeld, der untere mit abzug des kindergeldes. nochmal abziehen tut er es natürlich nicht, aber er zahlt das nach dem unteren teil. und deshalb ja die frage, ob das ok ist, das er sich ja nicht kümmert und das geld für sich beansprucht und nicht für das kind.

    Kommentar von mausie75 mausie75

    obere teil dd-tabelle steht bei seinem verdienst349 €, beim unteren 257 €. den 2 ten betrag zahlt er.

    Kommentar von sonnenlady sonnenladysonnenlady

    @mausi - dann ist doch alles korrekt! Er ist natürlich nur dazu verpflichtet, die bereinigte Summe zu zahlen.

    Allerdings - davon darf er dann nichts mehr abziehen. Falls er das machen sollte, kannst du ihm die Löffel langziehen.

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    Antwort von mialena mialena

    ich weiss aus eigener Erfahrung, dass die Väter das geld bekommen müssen, wenn sie daruf bestehen. Nachbarn von uns haben genau das Problem, Vater kassiert und kümmert sich nicht

    Kommentar von truxumuxi truxumuxitruxumuxi

    Was redet ihr alle für einen Blödsinn. Die Mutter bekommt das volle Kindergeld ausbezahlt und der Vater darf die Hälfte davon um Unterhalt abziehen. Schreibt doch keinen Blödsinn wenn ihr keine Ahnung habt.

    Kommentar von sonnenlady sonnenladysonnenlady

    @truxmuxi - Was willst du denn??? Genau das schreibt Mialena doch!!! Er kann es sich vom Unterhalt abziehen. Das bedeutet im Klartext, er bekommt es. Nämlich in der Form von Nichtauszahlung an die Mutter.

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    Antwort von sonnenlady sonnenlady

    Ja sicher doch. Das kann er vom Unterhalt abziehen. Und den halben Kinderfreibetrag auf der Steuerkarte behalten.

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    Antwort von holsch holsch
    Kommentar von holsch holschholsch

    sorry nicht geben, wollte ich schreiben

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    Antwort von lady62 lady62

    Versteh ich nicht. Bekommt er denn auf das Konto das Kindergeld überwiesen? Normal ist das doch das derjenige das Kindergeld bekommt wo das Kind auch lebt. Und ausserdem hat er das Kind ja auf der Steuerkarte.Wenn du keine hast.. ansonsten 0,5.

    Kommentar von truxumuxi truxumuxitruxumuxi

    Liebe Lady, noch nie habe ich soviele Ahnungslose erlebt wir hier. Die Mutter bekommt das volle Kindergeld ausbezahlt und er Vater darf die Hälfte davon vom Unterhalt abziehen. Das ist gesetzlich und legal. Das gibts nichts weiteres zu sagen.

    Kommentar von lady62 lady62lady62

    Vom Unterhalt hab ich nichts gesagt.Sag nicht ich bin unwissend, ich bin selber in so einer Lage.

    Kommentar von lady62 lady62lady62

    Ich meinte auch 0,5 auf der Steuerkarte.

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    Antwort von Grobi310 Grobi310

    Keine Ahnung wie das rechtlich ist, aber mein Exmann bekommt nicht das Kindergeld, sondern seine Kinder (daher ja der Name), also geht es auf mein Konto, da ich seine Kinder versorge. Sie schlafen trotzdem hin und wieder bei ihm und er fordert nichts nach. Allerdings hat er von 2 Kindern eins auf seine Steuerkarte...

    Kommentar von truxumuxi truxumuxitruxumuxi

    Das ist doch normal, was hast du denn !? Das ist Gesetz.

    Kommentar von Eifelmensch EifelmenschEifelmensch

    Das Kindergeld ist nicht für die Kinder, sondern als Entlastung für die Eltern gedacht!

    Kommentar von truxumuxi truxumuxitruxumuxi

    Richtig und der Unterhalt ist für die Kinder gedacht, Unterkunft, Essen, Kleidung usw. Nicht für die Mutter zum shoppen.

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    Antwort von Reling Reling

    Was genau meinst du? WOVON will er etwas abziehen?

    Könntest du bitte genauer erklären, worum es dir geht? Dann kann man dir bestimmt auch besser helfen.

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    Antwort von avaco avaco

    Kindergeld steht dem zu bei dem Das Kind lebt.Ist das Kind also bei dir Gemeldet bekommst du das volle Kindergeld!!

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    Antwort von Chrischtian68 Chrischtian68

    Kindergeld ist wie der Name schon sagt für das Kind einzusetzen. Entweder wird es auf den Unterhalt angerechnet, d.h. er zahlt regelmäßig, oder du solltest das unbedingt beim Jugendamt klären.

    Kommentar von Eifelmensch EifelmenschEifelmensch

    Das Kindergeld ist nicht für die Kinder, sondern als Entlastung für die Eltern gedacht!

    Schau mal in § 1612b BGB, da gibts nichts zu klären!

    Kommentar von Chrischtian68 Chrischtian68Chrischtian68

    Und das steht demjenigen zu der sich um das Kind kümmert.

    Kommentar von Eifelmensch EifelmenschEifelmensch

    ..... und demjenigen, der den Barunterhalt leistet!

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    Antwort von DeRemp DeRemp

    Eigentlich nicht.

    Kommentar von Eifelmensch EifelmenschEifelmensch

    Doch! ;-)

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