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Darf mein ein Messer/Taschenmesser einstecken haben?

Frage von zweitausendneun zweitausendneun

Hi, Die Polizei fragt bei Normalkontrollen ja immer ob man Spitze Gegenstände dabei hat. Meine Frage was ist wenn man z. B. ein Taschenmesser dabeihat. Wird das dann abgenommen oder einbehalten? Und nein ich möchte keinen Abstechen die Frage ist nur interessenbedingt =P.

grüße Chris.

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Antworten (11)

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    Antwort von GerdaG GerdaG

    Ein Taschenmesser darfst Du haben (abhängig vom Alter).

    Kommentar von PepsiMaster PepsiMasterPepsiMaster

    zumindest solange die Klinge nicht feststellbar ist und es nicht zu groß ist.

  • 3
    Antwort von bitmap bitmap

    Kommt auf die Art des Messers und die Klingenlänge an.

    http://www.buzer.de/gesetz/5162/a154423.htm

  • 2
    Antwort von kingsizesf kingsizesf

    kommt auf die Klingenlänge an. Wenn das Messer eine zu lange Klinge hat fällt es unters Waffengesetz und wird dir abgenommen. Außerdem wird sicherlich eine Anzeige fällig. Normale, kleine Taschenmesser zum Aufklappen wie das klassische Schweizer Taschenmesser sollten aber erlaubt sein.

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    Antwort von kai71 kai71

    ist erlaubt solange du keinen Säbel mit dit rumschläppst

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm''

    ... zählen auch schon als Waffen i.S.d. Waffengesetzes.

  • 1
    Antwort von Scrati Scrati

    klar darfst du eine taschen messer bei habe, aber nur wenn die klinge nich größer als 7cm ist

    Kommentar von PepsiMaster PepsiMasterPepsiMaster

    12cm.

    Und das Klappmesser darf nicht feststellbar sein.

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    Antwort von hotbabe69 hotbabe69

    höchstens 8,5 cm lang, und es darf kein Fallmesser oder Springmesser sein! Die sind sofort weg!

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    Antwort von Lalala7584 Lalala7584

    Hier die genaue Gesetzlage: Messer, die man mit einer Hand öffnen kann (Springmesser, Einhandmesser) darf man zwar mit 18 Jahren kaufen, jedoch nicht mit sich führen. Wird man mit einem solchen erwischt, ist dies eine Ordnungswiedrigkeit, ähnlich einem Strafzettel beim Parken ohne Parkschein. Folgen: Eventuell geringe Geldstrafe/Messer wird abgenommen. Feststehende Messer mit einer Klingenlänge von über 12 cm unterliegen zwar keiner Altersbeschränkung, jedoch dürfen sie ebenfalls nicht mitgeführt werden. Butterflymesser, Springmesser mit frontal aus dem Griff springender Klinge: absolut verboten, wenn du damit erwischt wirst, ist das eine Straftat. Folgen: hohe Geldstrafe, Messer wird eingezogen, im schlimmsten Fall musst du ins Gefängnis. Messer mit zweihändig zu öffnender Klinge(Schweizer Taschenmesser, Fixiermesser): Dürfen auch von minderjährigen Personen überall geführt werden. Ausnahmen: An bestimmten Orten (Fußballstadion, Volksfest) gilt ein absolutes Führungsverbot für ALLE Messer / spitzen Gegenstände. Des weiteren gilt für viele Messer der "legal reason". Das bedeutet, dass man diese Messer mitführen darf, wenn man einen triftigen Grund dafür hat. (Bsp. Angeln, Wandern)

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    Antwort von TomSFox TomSFox

    Nein, das ist schon rein grammatisch nicht möglich. Du kannst ein Taschenmesser einstecken. Du kannst ein Taschenmesser eingesteckt haben. Du kannst ein Taschenmesser auch in der Tasche stecken haben. Aber du kannst ein Taschenmesser nicht "einstecken haben". Das ist Quatsch.

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    Antwort von jonble jonble

    bei einem schweizer taschenmesser sagt keiner was. (war zumindest bei mir so)

    aber wenn du mit nem halben säbel rumrennst oder mit einem zug dein butterfly drausen hast, dann ist das eine waffe und die ist, für einen normalo, verboten. (siehe §42 WaffG)

    Kommentar von twobees twobeestwobees

    Butterfly`s sind sowieso verbotene Gegenstände, da darfst Du nichtmal eines zu Hause haben.Da ists mit ner Ordnungswidrigkeit nicht mehr getan.

    Kommentar von jonble jonblejonble

    hab ich auch nicht. und brauchen tu ich auch keins. wozu auch?

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    Antwort von twobees twobees

    Das wird im §42 WaffG geregelt. (mehr oder weniger eindeutig). Das führen von sogenannten "Einhandmessern", also "Taschnmesser" deren Klinge man mit einer Hand öffnen und schliessen kann ist verboten und wird (kann) als Ordnungswiedrigkeit geahntet (werden). Gleiches gilt für feststehende Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12cm. Ausnahmen gibt es, wenn ein sogenannter "sozialadäquater Grund" vorliegt. Der ganze Paragraph ist sehr schwammig formuliert. Theoretisch muss man diese Gegenstände, sollte man sie von A nach B transportieren, behandeln wie z.B. eine Schusswaffe.

    Kommentar von twobees twobeestwobees

    Das möchte ich noch nachschieben. Informationen gibt es dort: Bundeskriminalamt (http://www.bka.de), dann Fragen und Antworten, dann Waffenrecht und dann "häufig gestellte Fragen zum neuen Waffenrecht anklicken. Außerdem: Bundesministerium des Inneren (http://www.bmi.bund.de/cln028/nn122688/Internet/Content/Themen/FragenUndAntworten/Waffenrecht.html#doc1204864bodyText4)

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    Antwort von buebue buebue

    ist eben eine waffe

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Nicht pauschal jedes Messer gilt als Waffe im Sinne des Waffengesetzes.

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