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Darf mein ein Messer/Taschenmesser einstecken haben?

gefragt von zweitausendneunzweitausendneun am 24.02.2009 um 16:00 Uhr

Hi, Die Polizei fragt bei Normalkontrollen ja immer ob man Spitze Gegenstände dabei hat. Meine Frage was ist wenn man z. B. ein Taschenmesser dabeihat. Wird das dann abgenommen oder einbehalten? Und nein ich möchte keinen Abstechen die Frage ist nur interessenbedingt =P.

grüße Chris.


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GerdaG
beantwortet von GerdaG am 24. Februar 2009 16:02
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Ein Taschenmesser darfst Du haben (abhängig vom Alter).

Kommentar von B7abd7fa3af296e1febf6a1f18708807smallPepsiMaster am 24. Februar 2009 21:01

zumindest solange die Klinge nicht feststellbar ist und es nicht zu groß ist.


bitmap
beantwortet von bitmap am 24. Februar 2009 16:04
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Kommt auf die Art des Messers und die Klingenlänge an.

http://www.buzer.de/gesetz/5162/a154423.htm


kai71
beantwortet von kai71 am 24. Februar 2009 16:02
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ist erlaubt solange du keinen Säbel mit dit rumschläppst

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 24. Februar 2009 16:10

''Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm''

... zählen auch schon als Waffen i.S.d. Waffengesetzes.


kingsizesf
beantwortet von kingsizesf am 24. Februar 2009 16:03
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kommt auf die Klingenlänge an. Wenn das Messer eine zu lange Klinge hat fällt es unters Waffengesetz und wird dir abgenommen. Außerdem wird sicherlich eine Anzeige fällig. Normale, kleine Taschenmesser zum Aufklappen wie das klassische Schweizer Taschenmesser sollten aber erlaubt sein.


hotbabe69
beantwortet von hotbabe69 am 24. Februar 2009 16:02
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höchstens 8,5 cm lang, und es darf kein Fallmesser oder Springmesser sein! Die sind sofort weg!



Scrati
beantwortet von Scrati am 24. Februar 2009 16:02
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klar darfst du eine taschen messer bei habe, aber nur wenn die klinge nich größer als 7cm ist

Kommentar von B7abd7fa3af296e1febf6a1f18708807smallPepsiMaster am 24. Februar 2009 21:02

12cm.

Und das Klappmesser darf nicht feststellbar sein.


buebue
beantwortet von buebue am 24. Februar 2009 16:01
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ist eben eine waffe

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 24. Februar 2009 16:08

Nicht pauschal jedes Messer gilt als Waffe im Sinne des Waffengesetzes.


twobees
beantwortet von twobees am 25. Februar 2009 11:40
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Das wird im §42 WaffG geregelt. (mehr oder weniger eindeutig). Das führen von sogenannten "Einhandmessern", also "Taschnmesser" deren Klinge man mit einer Hand öffnen und schliessen kann ist verboten und wird (kann) als Ordnungswiedrigkeit geahntet (werden). Gleiches gilt für feststehende Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12cm. Ausnahmen gibt es, wenn ein sogenannter "sozialadäquater Grund" vorliegt. Der ganze Paragraph ist sehr schwammig formuliert. Theoretisch muss man diese Gegenstände, sollte man sie von A nach B transportieren, behandeln wie z.B. eine Schusswaffe.

Kommentar von 084ac19b023a587a954efc13eb5a1817smalltwobees am 25. Februar 2009 11:44

Das möchte ich noch nachschieben. Informationen gibt es dort: Bundeskriminalamt (www.bka.de), dann Fragen und Antworten, dann Waffenrecht und dann "häufig gestellte Fragen zum neuen Waffenrecht anklicken. Außerdem: Bundesministerium des Inneren (http://www.bmi.bund.de/cln028/nn122688/Internet/Content/Themen/FragenUndAntworten/Waffenrecht.html#doc1204864bodyText4)


anonym
beantwortet von jonble am 25. Februar 2009 22:44
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bei einem schweizer taschenmesser sagt keiner was. (war zumindest bei mir so)

aber wenn du mit nem halben säbel rumrennst oder mit einem zug dein butterfly drausen hast, dann ist das eine waffe und die ist, für einen normalo, verboten. (siehe §42 WaffG)

Kommentar von 084ac19b023a587a954efc13eb5a1817smalltwobees am 26. Februar 2009 12:16

Butterfly`s sind sowieso verbotene Gegenstände, da darfst Du nichtmal eines zu Hause haben.Da ists mit ner Ordnungswidrigkeit nicht mehr getan.

Kommentar von jonble am 26. Februar 2009 22:36

hab ich auch nicht. und brauchen tu ich auch keins. wozu auch?


anonym
beantwortet von TomSFox am 16. Mai 2009 08:57
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Nein, das ist schon rein grammatisch nicht möglich. Du kannst ein Taschenmesser einstecken. Du kannst ein Taschenmesser eingesteckt haben. Du kannst ein Taschenmesser auch in der Tasche stecken haben. Aber du kannst ein Taschenmesser nicht "einstecken haben". Das ist Quatsch.


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