Hier die genaue Gesetzlage:
Messer, die man mit einer Hand öffnen kann (Springmesser, Einhandmesser) darf man zwar mit 18 Jahren kaufen, jedoch nicht mit sich führen. Wird man mit einem solchen erwischt, ist dies eine Ordnungswiedrigkeit, ähnlich einem Strafzettel beim Parken ohne Parkschein. Folgen: Eventuell geringe Geldstrafe/Messer wird abgenommen.
Feststehende Messer mit einer Klingenlänge von über 12 cm unterliegen zwar keiner Altersbeschränkung, jedoch dürfen sie ebenfalls nicht mitgeführt werden.
Butterflymesser, Springmesser mit frontal aus dem Griff springender Klinge: absolut verboten, wenn du damit erwischt wirst, ist das eine Straftat. Folgen: hohe Geldstrafe, Messer wird eingezogen, im schlimmsten Fall musst du ins Gefängnis.
Messer mit zweihändig zu öffnender Klinge(Schweizer Taschenmesser, Fixiermesser): Dürfen auch von minderjährigen Personen überall geführt werden.
Ausnahmen: An bestimmten Orten (Fußballstadion, Volksfest) gilt ein absolutes Führungsverbot für ALLE Messer / spitzen Gegenstände. Des weiteren gilt für viele Messer der "legal reason". Das bedeutet, dass man diese Messer mitführen darf, wenn man einen triftigen Grund dafür hat. (Bsp. Angeln, Wandern)
zumindest solange die Klinge nicht feststellbar ist und es nicht zu groß ist.