Ich war am Freitag krank. Bzw hatte einen Nervenzusammenbruch. Konnte nicht mehr klar denken. (Jetzt aber kann ich wieder klar denken). Ich bin zum Arzt, der hat mir Beruhigungstabletten verschrieben. Mein Chef weiß, dass es mir nicht gut ging. Auch dadurch, dass er einen Mitarbeitert vorbei geschickt hat um zu wissen wie es mir geht. Jetzt aber meine Frage: MUSS ich ihm sagen, was ich für Tabletten bekommen habe?

Wenn die Tabletten Deine Arbeit beeinträchtigen (weil sie Dich z.B. so sedieren, dass Du bestimmte Maschinen nicht bedienen kannst), dann musst Du dies mitteilen.
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Oh, ich sehe, ich steh allein mit meiner offenbar falschen Meinung da. Das ist natürlich gut für den Patientenschutz - aber schlecht für den Arbeitsschutz ... :-)

Nein.
Quandt am 27. Oktober 2008 15:36 Schlicht und ergreifend richtig. DH ;-)

Nein
Quandt am 27. Oktober 2008 15:37 Ich bewundere Deine prosaische Wortgewalt ... ;-)

NEIN, musst du definitv nicht! wenn du das möchtest ja aber ansonsten geht deinen chef nix an was du einnimmst
manu271 am 27. Oktober 2008 15:29 ausserdem, wenn er das wirklich wissen will, warum ist er dann nicht persönlich gekommen sondern hat einen Mitarbeiter vorbeigeschickt. sowas find ich schon sehr eigenartig
ich finde es auch komisch,dass er jemanden vorbei geschickt hat. ich frage mich ob der das überhaupt darf.

Nein er darf nicht. (Darf aber du brauchst nicht antworten).

nein du brauchst ihm nicht einmal zu erzählen warum du krank geschrieben wurdest!
Grundsätzlich gilt, dass du gegenüber deinem Chef keine Auskunft über die Art der "Krankheit" - und damit auch nicht über deine Medikation - geben musst. Ausserdem solltest Du dich nicht zu einer Prognose über deine zukünftige Gesundheitsentwicklung hinreißen lassen.

Nein, das geht den gar nichts an, auch deine Krankheit mußt du ihm nicht nennen, darum steht auf einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (gelber Schein) auch keine Diagnose, nur auf dem Durchschlag für die Krankenkasse
Wenn du die Tabletten auf nem Löffel über dercKErze aufkochst und sie dir danach intravenös verabreichst wird er sicherlich Fragen stellen....

Na, verlangen KANN er das schon, allerdings musst Du ihm die Auskunft nicht geben, es sei denn.... Maschinen usw... oder Schulbusfahrer oder so.....

Nein, wenn Du einen gefährlichen Job hast, der mit den Medikamenten nicht vereinbar ist, wird der Doktor Dich krankschreiben. Und diese Spionage-Krankenbesuche würde ich mir verbitten.
darf mein chef also eigentlich nicht jemanden vorbeischicken um nach mir zu schauen? ich fand das auch sehr komisch.
bitmap am 27. Oktober 2008 16:04 Du kannst es ihm nicht verbieten, jemanden vorbei zu schicken, aber reinlassen musst du denjenigen nicht und du musst ihm auch keine Auskünfte geben.
bitmap am 27. Oktober 2008 16:10 ''Und diese Spionage-Krankenbesuche würde ich mir verbitten.''
Das ''bitten'' sollte man aber wirklich wörtlich nehmen im Sinne von freundlich sein. Man kann das nämlich auf ganz unterschiedliche Weise rüberbringen (mit entsprechender unterschiedlicher Wirkung)
''Ich verbitte mir Ihre Spionagebesuche, wenn ich krank bin, in Zukunft.''
''Es ist lieb, dass Sie sich so Sorgen um mich machen, aber sie brauchen ihre wertvolle Zeit doch nicht mit Krankenbesuchen bei mir verschwenden. Ich melde mich dann schon, wenn ich wieder einsatzbereit bin.''
Letzteres versteht er (bei vorhandener Intelligenz) genau so als Wink mit dem Zaunpfahl, nur dürfte bei letzterer Ansage das Klima danach nicht so im Ar.. sein wie bei meinem 1. Beispiel.

Darf er nicht. Vom Medikament könnte er schließlich auf die Krankheit schließen. Einen Mitarbeiter zur Kontrolle vorbeischicken darf er.
Rischtisch
Wirklich? Bin ganz verunsichert ...
Lass´ Dich mal nicht ins Bockshorn jagen, das verstößt gegen Deine Persönlichkeitsrechte im Datenschutzgesetz, Punkt. DDH DickenDaumenHoch ;-)
Ich arbeite nicht an maschinen und die tabletten haben auch nicht meine arbeit beidrächtigt. war ja homeopatisch. aber weißt du einen paragraphen, der das ausdrückt? danke für euren rat.
Das ist im Rahmen des Arbeitsschutzes. Wenn du dich selbst oder gar andere durch Arbeit unter Medikamenteneinfluss gefährden könntest, dann darf dich dein Arbeitgeber da nicht arbeiten lassen.
lach Ach so. Nein, wenn Du Zuckerkügelchen isst, dann musst Du Deinen Chef nicht davon informieren. ;-)
ja, dass dachte ich mir auch. aber er lässt nicht locker und außerdem nehme ich die dinger nicht mehr. aber ich muss mich irgendwie wehren.denn der fragt die ganze zeit. das nervt.
Dann sag doch einfach: "Sie wissen, dass ich Ihnen das nicht sagen muss. Ich nehme ein homöopathisches Medikament, das meine Arbeit nicht beeinträchtigt und hoffe, dass das Thema damit erledigt ist."
Die Antwort ist schon richtig. Wenn er/sie damit nicht arbeiten dürfte (z.B. beeinträchtigte Fahrtauglichkeit und er/sie ist Busfahrer), dann muss der Umstand schon dem AG mitgeteilt werden. Der genaue Medikamentenname allerdings nicht.