Als Taxifahrer: Ich fahre auf Nachtschicht mit Fahrgästen eine Allee entlang. An der Allee sind auch hölzerne Begrenzungspföhle. Ein Scherzbold hat vier davon abgerissen und auf die Fahrbahn gelegt. Dreien kann ich ausweichen, einen überfahre ich. Dabei geht die Radkappe flöten. Muss ich als angestellter Fahrer das von meinem Lohn zahlen?
Antworten (5)
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5Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
DickeBerthaDickeBertha
Nur wenn er Dir eine Fahrlässigkeit nachweisen kann, kann er Dir den Schaden ganz oder teilweise in Rechnung stellen. Nach Deiner Schilderung dürfte Ihm dies kaum gelingen.
Siehe:
http://www.handwerksblatt.de/Handwerk/Mittelstand/Recht-Steuern/9242.html -
3Antwort von
LustgurkeLustgurke
Ohne Gewähr. Aber gegen sowas müsste deine Firma doch eigentlich versichert sein.
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1Antwort von
RedFredRedFred
So lange das nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit passiert ist, kann er dich mal gern haben. Außerdem müsste die Karre doch versichert sein. Und schließlich kostet doch so eine Radkappe ja auch keine Millionen, da soll der Chef halt mal in die Portkasse langen und das Ding zahlen.
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