Ich bin Azubi im alter von 23 mein chef wusste von dem laster was ich habe. seid gestern möchte er nicht mehr das die azubis rauchen gehen ( alle schon über 18) !!!! Ich habe es nicht übertriben mit dem rauchen nach 3-4 stunden mal eine bei einer arbeitszeit von 10 - 12 stunden was ich schon sehr heavie finde. wer weiß rat oder wo kann ich mich infos einholen weil im netz finde ich nix. Danke schon mal im vorraus
Darf mein chef mir das rauchen verbieten als azubi ????
Antworten (5)
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3Antwort von
tomtom83tomtom83
Rauchen kann man vor der Arbeit/Pause/Nach der Arbeit.Während der Arbeitszeit kann es dir der Chef verbieten
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1Antwort von
Faint86 Ok also kann ich nix dagegen machen bei 12 max. stunden arbeit 30 min pause???
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1Antwort von
domchefdomchef
der arbeitgeber darf das rauchen am arbeitsplatz untersagen
Kommentar von
jbinfojbinfo Aber für Alle und nicht nur für die Azubis
Kommentar von
Faint86 ja das gilt nur für die azubis. nicht für die festangestellten !!!!!!
Kommentar von
domchefdomchef der ag kann das rauchverbot auf gewisse bereiche beschränken. da er eine zusätzliche fürsorgepflich gegenüber auszubildenden hat, kann er es auf diese personengruppe beschränken
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0Antwort von
RAZZISRAZZIS
Am Arbeitsplatz werden Rauchverbote sowohl unter dem Gesichtspunkt der Gefahrenvermeidung als auch des Gesundheitsschutzes ausgesprochen. Sind feuergefährliche oder explosive Stoffe vorhanden, ist ein Rauchverbot anzuordnen, um die Gefahr eines Brandes oder einer Explosion zu verringern. Arbeitgeber sind daneben durch die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet, den Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Der Arbeitgeber hat danach die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind (§ 5 ArbStättV). Er hat ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche des Betriebes beschränktes Rauchverbot zu erlassen, falls der Nichtraucherschutz nicht anders erreicht werden kann[25]. Arbeitnehmer haben demnach grundsätzlich Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Dagegen haben Raucher keinen Anspruch, dass ihnen das Rauchen während der Arbeit oder der Pause ermöglicht wird. Ausnahmen davon gelten jedoch in Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr. Hier braucht der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nur insoweit zu treffen, als die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen[26]. Arbeitnehmer, die in einer Gaststätte arbeiten, in der das Rauchen gesetzlich verboten ist, haben Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz[27]. Die Anordnung eines Rauchverbots gegenüber den Arbeitnehmern betrifft das Ordnungsverhalten im Betrieb und ist deshalb nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 Betriebsverfassungsgesetz mitbestimmungspflichtig. Der Arbeitgeber muss also die von ihm zu treffenden Maßnahmen des Nichtraucherschutzes mit dem Betriebsrat verabreden. Die konkrete Ausgestaltung des Nichtraucherschutzes kann so in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden. Es kann dabei jedoch nicht um das Ob des Nichtraucherschutzes gehen, sondern nur darum, wie dieser Schutz im Einzelnen gewährleisten wird[28]. Der Betriebsrat kann auf diesem Wege versuchen, auch die Belange der rauchenden Arbeitnehmer einzubringen, etwa dadurch, dass die Einrichtung von Raucherräumen vereinbart wird. Ist dem Arbeitgeber durch Gesetz zwingend vorgeschrieben, ein Rauchverbot zu erlassen, ohne dass er Raucherräume einrichten darf[29], so entfällt das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates, da dem Arbeitgeber ohnehin kein Entscheidungsspielraum mehr bleibt.
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cyracuscyracus
Schau Dir diese Bilder an:
http://weltderwunder.de.msn.com/mensch-und-natur-article.aspx?cp-documentid=1233...
dann nimm Dir einen Taschenrechner zur Hand und rechne:
Euro Deiner täglich gerauchten Zigaretten
x
365 Tage
x
Anzahl der Jahre, die Du bisher geraucht hast,
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und dann nochmal
Preis von 2 Packungen Zigaretten
x
365
x
10, 20, 30, 40 und 50 (künftige Jahre, die Du als Nikotindrogensüchtiger vermutlich rauchen wirst, falls Du solange lebst) -
und dann überlege, ob Du der kriminellen Tabakindustrie wirklichDeine kostbaren Euronen hinterherschmeißen willst.
Wenn Du all dies bedacht hast, danke Deinem Chef!
Kommentar von
lespomlespom Hast du sonst nix zu tun ?!
Sind zu wenig. 30+15 in der normalen Arbeitszeit(8-8 1/2 Std.) Nach spätestens 3 weiteren Stunden nochmal 15 Minuten. Im Übrigen gibt ein Bundesarbeitszeitgesetz. Bei Lehrlingen und Überstunden versteht es nur begrenzten Spaß.
Rauchen kann der AG zwar verbieten, aber nicht dauernd und überall und auch nicht nur Lehrlingen. Wäre mir jedenfalls neu, dass es da nun irgendwelche "Präventionsrichtlinien" oder sowas gäbe. Wenn also der Geselle raucht und das darf, musst Du das auch dürfen.