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Darf mein Chef mich kündigen und meine Stelle sofort wieder besetzen?

Frage von opel19 opel19

Hallo, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.....

ich hab folgendes Problem und zwar:

Ich (22) bin seit 2004 in einer Firma als Anlagenmechaniker beschäftigt. Nun habe ich mich entschlossen ab September 2012 zu studieren.

Mein Chef meinte er müsse jetzt schon nach neuen Arbeiter suchen und wenn er einen hat wird er mich sofort ausstellen und den neuen einstellen. ich will aber mindestens bis Juli noch arbeiten.

Darf er das? Einen Arbeiter kündigen und nen neuen gleich wieder einstellen? Das wäre echt blöd wenn ich jetzt dann arbeitslos werde.....mich nimmt doch keiner für ein paar monate......

Wir sind 5 Angestellte in der Firma und ich habe keinen schriftlichen Arbeitsvertrag.

Hat jemand damit schon Erfahrung gemacht? Wie sieht die rechtliche Lage aus?

mfg

bin für jede Antwort dankbar.

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Antworten (7)

  • 2
    Antwort von sabirke sabirke

    Auch mündliche Arbeitsverträge sind bindend und in jedem Arbeitsvertrag gibt es eine Kündigungsfrist, da muss sich Dein Chef auf jeden Fall dran halten. Die Kündigungsfrist beträgt in Deinem Fall laut BGB 1 Monat,da Du unter 25 bist.. Schau hier: http://www.anderfuhr-buschmann.de/gesetze/buergerliches_gesetzbuch_bgb_kuendigun...

    Unter der webadresse findest Du auch Hinweise zum Kündigungsschutz., ersteinmal so schnell findet sich kein neuer Mitarbeiter, dann muss Dein Chef Fristen einhalten und dann kannst Du immer noch klagen, so einfach kündigt es sich nicht. Dein Chef kann froh sein das Du ihm jetzt schon Bescheid gesagt hast

    Kommentar von opel19 opel19

    Danke für die Antwort.....

    ich hätte es ihm niiiiiiee so früh sagen sollen, aber für die Schule hab ich einen Arbeitsnachweiß gebraucht.. :(

    Ok...also sollte er nen neuen (den ich einarbeiten soll!!)(des wird lustig!!) finden, werde ich mich auf jeden Fall nochmal im Arbeitsamt oder so schlau machen.

    Danke für die Ántwort

    Kommentar von opel19 opel19

    ab wann gelten denn die Fristen? reicht des mündlich oder muss er mir ne schriftliche Kündigung schreiben?

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    Antwort von FragenAlex FragenAlex

    Stress deinen Chef nicht. :-) Aber ernsthaft: Wenn du seit 2004 Kohle von dem auf dein Konto bekommst, dann ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag eh überflüssig. Denn du hast ja einen Beweis, dass du dort gearbeitet hast. sonst hätteste ja kaum kohle bekommen. von daher müssen gewissen Kündigungsfristen eingehatlen werden. Es sei denn, dass das in solchen kleinbetrieben (<10 Arbeitnehmer) anders geregelt wird. Weiß ich gerade nich auswenidg. aber schau mal ins Arbeitsrecht.

  • 0
    Antwort von johnnymcmuff johnnymcmuff

    ab wann gelten denn die Fristen? reicht des mündlich oder muss er mir ne schriftliche Kündigung schreiben?

    Eine Kündigung bedarf der Schriftform!

  • 0
    Antwort von demosthenes demosthenes

    Darf mein Chef mich kündigen und meine Stelle sofort wieder besetzen?

    Dich darf und kann er überhaupt nicht kündigen, sondern höchstens Dein Arbeitsverhältnis.

  • 0
    Antwort von Vollchaot Vollchaot

    Für Dich gelten mangels schriftlichen Arbeitsvertrag die Regelungen des BGB:

    § 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen

    (1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

    (2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen

      1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
      1. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
      1. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
      1. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
      1. zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
      1. 15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
      1. 20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.

    Da ihr nur 5 Angestellte seid, fällst Du nicht unter den Schutz des Kündigungschutzgesetzes.

    Er hat aber 2 Monate Kündigungsfrist einzuhalten. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Also Ende April zum 30. 6.

    Es gilt ja aber seine Aussage, "wenn er einen neuen Mitarbeiter hat". es besteht aber Fachkräftemangel. Also verhalte Dich ruhig und wecke keine schlafenden Hunde, lass ihn suchen und hoffe, dass die Zeit für Dich arbeitet.

    Dein Chef scheint ein Patriarch zu sein, der über Deinen Weggang enttäuscht ist. Sei nett zu ihm und lobe die Zeit bei ihm. Du brauchst ja auch noch ein Zeugnis.

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    Antwort von banginworld banginworld

    wenn du keinen schriftlichen arbeitsvertrag hast dann kann dein chef wohl machen was er will ^^

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    Antwort von brookedavis brookedavis

    ohne schriftlichen arbeitsvertrag kann dein chef machen was er will.

    Kommentar von will100wissen will100wissenwill100wissen

    stimmt so nicht ganz, meine, dass Chef einfach machen kann, denn es gilt ein gewissens Arbeitsgrundrecht. Dort sind mind. kündigungsfristen usw. festgehalten. Problem ist alldings auf Grund der kleinen Firma, dass sich immer ein Kündigungsgrund finden lassen würde, wenn der Chef sucht. Wenn der dann "rein zu fällig" in Deiner Person liegt, kann er die Stelle sofort neu besetzen. Würde versuchen mit ihm zu reden, dass er Dich bis... (z.B. Juni) beschäftig, Du dann Deinen Jahresurlaub nimmst und dann studierst. Anmerkung wenn man mehr als 6 Monate arbeitet, steht voller Urlaub (mind. 24 Tag) zu.

    Kommentar von opel19 opel19

    Danke für die Antwort.....also reden bringt leider nicht viel. Seitdem er weiss das ich studieren gehe is er nicht mehr der alte.....

    ich hätte es ihm niiiiiiee so früh sagen sollen, aber für die Schule hab ich einen Arbeitsnachweiß gebraucht.. :(

    Ok...also sollte er nen neuen (den ich einarbeiten soll!!)(des wird lustig!!) finden, werde ich mich auf jeden Fall nochmal im Arbeitsamt oder so schlau machen.

    Danke für die Ántwort

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