Mir wird Urlaub abgezogen, keine Zahlung - kein Freizeitausgleich

Ein Arbeitnehmer muss es nicht hinnehmen,während des Urlaubs ständig damit rechnen zu müssen,zur Arbeit abgerufen zu werden.(BAG Az: 9 AZR 405/99)
Das BAG stellt aber auch fest,das für den Teil des Urlaubs,der über den gesetzliche Mindesturlaub hinausgeht,durchaus Sondervereinbarungen getroffen werden können.

Wenn es die betrieblichen Umstände erfordern, hat er über eine Sonderregelung diese Möglichkeit. Zumindest kenne ich hier zwei Fälle, die so ausgelegt wurden und vor Gericht keinen Bestand hatten.
Kabark am 3. Oktober 2009 11:52 Urlaub ist gesetzlich um erholen da. Wenn er dich trotz Urlaub anruft und du arbeiten musst, muss es dir dafür an einem anderen tag Urlaub gewähren!
nein natürlich nicht. Das wäre freiwillig. Ansonsten wäre es ja kein Urlaub
Also wenn er Dich für 2-4 Tage Rufbereitschaft einteilt, und das mit den anderen Kollegen auch so macht, kannst Du im Interesse Deines Arbeitsplatzes davon ausgehen, dass Dein Chef das auch von dir erwartet. Ich kenne das auch, ich bin Buchhalterin in der Zeit zwischen den Jahren wie man so schön sagt, braucht man als Buchhalter in einem Betrieb der gerade dann Hochsaison hat, sich keinen Urlaub einbilden. Aber das ist bekannt, das hängt mit dem Beruf zusammen und der Firma, wir alle wissen das, es wird jedes Jahr ein Anderer dazu verpflichtet, das ist dann kein Problem. Ein Problem wird es erst, wenn der Chef sich einbildet bei jeder Gelegenheit, anrufen zu können. Aber wozu haben wir alle Telefone mit Displays? Bei bestimmten Nummern nimmt man einfach nicht ab. Das mit der Erholung ist auch so eine Sache, die sollte im Jahreshaupturlaub stattfinden, d.h. Du solltest auch mindestens drei Wochen am Stück nehmen um eben zu dieser Erholung zu kommen. Bei uns hält sich die Rufbereitschaft deshalb in Grenzen, weil es alle mal trifft, und ehrlich ob man jetzt mal an Ostern oder Weihnachten oder Fastnacht kurz in die firma muss, das bringt einen doch nicht um. LG

Nein! Er könnte in einem Notfall versuchen dich zu erreichen und dich dann auch zurückbeordern. Das wäre möglich. Er müßte dann aber auch alle antstehenden Kosten tragen! Aber er kann keine Bereitschaft anordnen! D.h. er kann dich nicht zwingen, am Telefon zu warten, bis er dich braucht!
so gehts ja nun auch nicht. zwar kann dein chef, wenn es not am mann ist, zurückfordern. aber streichen auf keinen fall

Das glaube ich nicht, denn wenn Du Deinen Urlaub im Ausland verlebst, kannst Du ja mit Sicherheit nicht sofort auf dem Plan stehen. Zum anderen hat man ja auch Urlaub um sich regenerieren zu können und ich denke, daß er das gesetzlich nicht darf

Im Urlaub darf er das nicht. Dieser dient zu deiner Erholung.

na ,so gehts ja nicht,..bist du in der Gewerkschaft???
Danke. Es ist immer schwer etwas zu verändern. Bisher haben die Betroffenen "es immer so gemacht", da ist es gut wenn ich weiß wo ich weiter suchen/nachhören kann. Ich bin weder Arzt noch Ingeneur und mein Chef ist an keine Arbeitsrichtlinien gebunden. Zudem hat Jeder Angst um seinen Arbeitsplatz. Es geht auch nicht um den gesamten Urlaub sondern Urlaub 2 - 4 Tage über Weihnachten, Ostern, Karneval etc.