gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

darf mein Chef mich im Urlaub zu rufbereitschaft verpflichten?

gefragt von Olschke am 03.10.2009 um 11:46 Uhr

Mir wird Urlaub abgezogen, keine Zahlung - kein Freizeitausgleich

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Urlaub x 9.167 Arbeitsrecht x 2.179 was x 402 das x 201 Arbeitszeiten x 58 Rufbereitschaft x 7 sagt x 6 dazu x 5

Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 3. Oktober 2009 12:08
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

Ein Arbeitnehmer muss es nicht hinnehmen,während des Urlaubs ständig damit rechnen zu müssen,zur Arbeit abgerufen zu werden.(BAG Az: 9 AZR 405/99)

Das BAG stellt aber auch fest,das für den Teil des Urlaubs,der über den gesetzliche Mindesturlaub hinausgeht,durchaus Sondervereinbarungen getroffen werden können.

Kommentar von Olschke am 4. Oktober 2009 10:38

Danke. Es ist immer schwer etwas zu verändern. Bisher haben die Betroffenen "es immer so gemacht", da ist es gut wenn ich weiß wo ich weiter suchen/nachhören kann. Ich bin weder Arzt noch Ingeneur und mein Chef ist an keine Arbeitsrichtlinien gebunden. Zudem hat Jeder Angst um seinen Arbeitsplatz. Es geht auch nicht um den gesamten Urlaub sondern Urlaub 2 - 4 Tage über Weihnachten, Ostern, Karneval etc.


Weitere gute Antworten


Kabark
beantwortet von Kabark am 3. Oktober 2009 11:48
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn es die betrieblichen Umstände erfordern, hat er über eine Sonderregelung diese Möglichkeit. Zumindest kenne ich hier zwei Fälle, die so ausgelegt wurden und vor Gericht keinen Bestand hatten.

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 3. Oktober 2009 11:52

anonym
beantwortet von cubanita am 3. Oktober 2009 11:47
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Urlaub ist gesetzlich um erholen da. Wenn er dich trotz Urlaub anruft und du arbeiten musst, muss es dir dafür an einem anderen tag Urlaub gewähren!


Mismid
beantwortet von Mismid am 3. Oktober 2009 11:47
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

nein natürlich nicht. Das wäre freiwillig. Ansonsten wäre es ja kein Urlaub


vlavielle
beantwortet von vlavielle am 25. November 2009 18:59
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Also wenn er Dich für 2-4 Tage Rufbereitschaft einteilt, und das mit den anderen Kollegen auch so macht, kannst Du im Interesse Deines Arbeitsplatzes davon ausgehen, dass Dein Chef das auch von dir erwartet. Ich kenne das auch, ich bin Buchhalterin in der Zeit zwischen den Jahren wie man so schön sagt, braucht man als Buchhalter in einem Betrieb der gerade dann Hochsaison hat, sich keinen Urlaub einbilden. Aber das ist bekannt, das hängt mit dem Beruf zusammen und der Firma, wir alle wissen das, es wird jedes Jahr ein Anderer dazu verpflichtet, das ist dann kein Problem. Ein Problem wird es erst, wenn der Chef sich einbildet bei jeder Gelegenheit, anrufen zu können. Aber wozu haben wir alle Telefone mit Displays? Bei bestimmten Nummern nimmt man einfach nicht ab. Das mit der Erholung ist auch so eine Sache, die sollte im Jahreshaupturlaub stattfinden, d.h. Du solltest auch mindestens drei Wochen am Stück nehmen um eben zu dieser Erholung zu kommen. Bei uns hält sich die Rufbereitschaft deshalb in Grenzen, weil es alle mal trifft, und ehrlich ob man jetzt mal an Ostern oder Weihnachten oder Fastnacht kurz in die firma muss, das bringt einen doch nicht um. LG


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 3. Oktober 2009 11:53
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein! Er könnte in einem Notfall versuchen dich zu erreichen und dich dann auch zurückbeordern. Das wäre möglich. Er müßte dann aber auch alle antstehenden Kosten tragen! Aber er kann keine Bereitschaft anordnen! D.h. er kann dich nicht zwingen, am Telefon zu warten, bis er dich braucht!


nettermensch
beantwortet von nettermensch am 3. Oktober 2009 11:49
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

so gehts ja nun auch nicht. zwar kann dein chef, wenn es not am mann ist, zurückfordern. aber streichen auf keinen fall


peterunddoris
beantwortet von peterunddoris am 3. Oktober 2009 11:48
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das glaube ich nicht, denn wenn Du Deinen Urlaub im Ausland verlebst, kannst Du ja mit Sicherheit nicht sofort auf dem Plan stehen. Zum anderen hat man ja auch Urlaub um sich regenerieren zu können und ich denke, daß er das gesetzlich nicht darf


Zauberhexe5
beantwortet von Zauberhexe5 am 3. Oktober 2009 11:47
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Im Urlaub darf er das nicht. Dieser dient zu deiner Erholung.


wernilein
beantwortet von wernilein am 3. Oktober 2009 11:47
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

na ,so gehts ja nicht,..bist du in der Gewerkschaft???


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.