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Darf mein Chef mich (Azubi) über mehrere Stunden alleine im Betrieb lassen?

gefragt von Jadore am 05.04.2009 um 23:38 Uhr

Mein Chef lässt mich täglich mehrere Stunden alleine in meinem Lehrbetrieb ohne Ansprechperson. Ich mache eine Lehre zur Hotelfachfrau.Ich bin in dieser Zeit für ALLE Bereiche des Hotels zuständig: Telefon, Büro, Service...usw. Dazu muss man sagen das ich erst seit 2 Monaten in dem Hotel lerne...

Darf er das überhaupt??

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anonym
beantwortet von migrowe am 5. April 2009 23:40
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Er hat überraschend viel Vertrauen zu dir, freu dich zunächst einmal darüber.

Kommentar von Jadore am 5. April 2009 23:47

Ich weiß nicht ob ich mich darüber freuen soll! Wenn er wieder kommt krieg ich jedes mal zu hören wie Dumme ich sei und das ich nichts auf die reihe kriegen würde...aber er denkt anscheinend nicht dran das ich erst seit 2 monaten da bin...

Kommentar von 3d86c15319329a563c2437ef84687002smallFelix820 am 5. April 2009 23:49

dann ist er anscheinend ein schlechter ausbilder

Kommentar von migrowe am 5. April 2009 23:50

Merkwürdig - hört sich an, als ob er ein Alkoholproblem habe...!

Kommentar von Simple_avatar4smallLavendel53 am 5. April 2009 23:50

In dem Fall solltest du dir mal die Pflichten des Ausbildungsbetriebs von der Innung besorgen und ihm unter die Nase halten.

So geht das nicht.


anonym
beantwortet von alphonso am 5. April 2009 23:40
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Das ist ein Vertrauensbeweis. Ist doch klasse, wenn er weg ist, oder bist du etwas ängstlich?


amateur1
beantwortet von amateur1 am 5. April 2009 23:40
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Da lernst du dich zu behaupten,find ich in Ordnung.


heinmueck
beantwortet von heinmueck am 5. April 2009 23:44
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Man sollte das nicht zu eng sehen, wenn es nur gelegentlich vorkommt. Wenn es aber, wie geschildert, alltäglich ist, ist das nicht in Ordung, weil es sich dann bei der Tätigkeit nicht um eine Ausbildung handelt.

Grundsätzlich muss eigentlich immer mindestens der Ausbilder oder eine mitausbildende Fachkraft anwesend sein. Ohne diese Ansprechpartner kann ja keine Ausbildung stattfinden. Die regelmäßigen Berichtshefteintragungen müssen übrigens das Fehlen der Betreuung dokumentieren. Dort darf man nicht erfinden, was nicht war.

Die Pflicht des Ausbildenden ist auszubilden.

Kommentar von Jadore am 5. April 2009 23:52
  1. mal hab ich noch nicht mal ein Berichtsheft gekriegt!
  2. JA das kommt jeden Tag vor! für 3 -4 Stunden
  3. der gute wohnt gleich nebenan und geht einfach so nachhause...zum schlafen oder so! Keine Ahnung...

mou2000
beantwortet von mou2000 am 5. April 2009 23:40
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ist wahrscheinlich auch nix los


holsch
beantwortet von holsch am 5. April 2009 23:43
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Du bist gut, er hat vertrauen

und das beste für Dich, Du lernst eine menge, wenn auch nicht von ihm...


groovie
beantwortet von groovie am 5. April 2009 23:42
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klar darf er das. ist doch schön nicht immer unter beobachtung zu stehen und du lernst schnell verantwortung zu übernehmen.

Kommentar von 3d86c15319329a563c2437ef84687002smallFelix820 am 5. April 2009 23:49

hast du die rechtliche grundlage dafür?

die wirst du nirgens finden denn er darf es nicht

Kommentar von zetBerlin am 5. April 2009 23:51

Diese Antwort wäre richtig, wenn es sich um einen normalen Arbeitsplatz handeln würde. Die Fragestellerin ist aber Auszubildende. Der (Ausbildungs-)vertrag und die gesetzlichen Rahmenbedingungen sehen dann anders aus.


Lavendel53
beantwortet von Lavendel53 am 5. April 2009 23:42
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Und das schaffst du? Dafür Hut ab!

Man wächst mit den Aufgaben.

Hat er einen Grund für seine dauernde Abwesenheit? Du kannst ihn ja mal ansprechen, dass du dich überfordert fühlst.


Felix820
beantwortet von Felix820 am 5. April 2009 23:40
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ne darf er nicht

aufsichtspflicht

wenn mans genau nimmt

wenn was passiert ist er schuld

aber gut dass er dir vertraut

Kommentar von alphonso am 5. April 2009 23:41

sowas gibt´s bei Eltern, aber nicht bei Ausbildern.

Kommentar von 74bc05939ac82d0e82e244c2b113d23dsmallgroovie am 5. April 2009 23:41

sie ist doch kein kleines kind mehr...

Kommentar von 3d86c15319329a563c2437ef84687002smallFelix820 am 5. April 2009 23:42

trotzdem


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