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Darf mein Chef mich aus dem Urlaub zurückholen??

Frage von HamburgerJung HamburgerJung

Ich habe jetzt 2 Wochen Urlaub. Verreise aber nicht, bin nur zuhause^^

Angenommen einer meiner Kollegen wird krank und es herrscht Unterbesetzung, darf mein Chef mich anrufen und mich aus dem Urlaub zurückholen? Es ist aber nicht so, dass wir keinen Mitarbeiter mehr haben sondern einfach geschwächt sind wenn ich in Urlaub bin und ein Kollege krankheitsbedingt ausfällt.

Was tritt nun für eine Situation ein?

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Antworten (14)

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    Antwort von Giovanni47 Giovanni47

    Ich glaube, da gibt es keine allgemein gültige Antwort. Es ist naheliegend, dass dein Chef bei einem wirklichen Personalengpass versucht dich zu errreichen. Da würde ich mir dann eine Antwort schon gründlich überlegen. Natürlich hast du Ferien, vermutlich würdest du mit einer vorzeitigen Arbeitsaufnahme deinen Kollegen ebenfalls einen Dienst erweisen. Und wer weiss, vielleicht bist du auch mal auf den Goodwill deines Chefs angewiesen.

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    Antwort von frugi frugi

    ... da ich das Verhältnis zu Deinem Chef und Deine Einstellung zu Deiner Arbeit im allgemeinen nicht kenne, kann ich Dir keinen Ratschlag geben. Wenn es nicht jedesmal zur Gewohnheit wird, dann kannst Du nach Deiner Einschätzung doch selbst entscheiden !!!

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    Antwort von tommi84123 tommi84123

    Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes kann dein Chef dich nicht aus einem bereits angetretetenen Urlaub zurückholen. Sowas geht also nur in beidseitigem Einverständnis.

    Zwingen kann er dich also nicht, jedoch sollte man - wenn es wirklich brennt - halt überlegen, ob der Urlaub wichtiger ist als dafür zu sorgen, dass der Arbeitgeber weiter Aufträge abwickeln und so den eigenen Arbeitsplatz sichern kann.

    Kommentar von tommi84123 tommi84123tommi84123

    Der exakte Wortlaut des Urteils: "Hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zur Erfüllung des Anspruchs auf Erholungsurlaub (§ 1 BUrlG) freigestellt, kann er den Arbeitnehmer nicht aufgrund einer Vereinbarung aus dem Urlaub zurückrufen. Eine solche Abrede verstößt gegen zwingendes Urlaubsrecht und ist rechtsunwirksam (§ 13 BUrlG)."

    http://www.kanzlei-prof-schweizer.de/guterrat/urteile.html?id=1581

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    Antwort von rhapsodyinblue rhapsodyinblue

    Er kann es versuchen, aber du darfst es ablehnen. Es könnte ja sein, dass du noch wegfährst, bzw. etwas vorhast.

    Wenn es nicht im Vorfeld vereinbart worden ist, dass du in Notfällen erreichbar bist, dann kannst du entweder das Telefon ignorieren oder aber ablehnen.

    Ich gehe nicht an das Telefon, wenn ich sehe, dass mein AG versucht, mich im Urlaub zu erreichen.

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    Antwort von stizzler stizzler

    Du gehst nicht ans Telefon und warst ein paar Tage bei Freunden in ... Österreich oder so...

    Habe das oft genug mitgemacht, wenn du ein mal "ja" sagst, bist du immer dran - du bist immer der Blöde, der kommen kann wenn jemand anders krank ist oder frei braucht.

    Kommentar von HamburgerJung HamburgerJung

    Darf ich das so deuten, dass der Arbeitgeber also das Recht hat mir meinen Urlaub zu versauen?

    Kommentar von Meinereiner67 Meinereiner67Meinereiner67

    nein, das RECHT hat er nicht.

    Kommentar von stizzler stizzlerstizzler

    Nein, das Recht hat er nicht. Jedoch wird es zu 99% vorkommen, dass er dich immer wieder fragt wenn du ein mal zugestimmt hast.

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    Antwort von Doctores Doctores

    Ja, darf er aus wichtigen Grund (die Entscheidung liegt jedoch bei dir).

    Er übernimmt die daraus entstandenen Kosten.

    Und muß den (nicht genutzten) Resturlaub gewähren.

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    Antwort von Nordseefan Nordseefan

    Er kann zwar mal nachfragen, aber wenn du nicht willst, warum auch immer, dann hat dein Chef Pech gehabt. Ein bewilligter Urlaub ist rechtsgültig. Da gibt es nichts dran zu rütteln. Und was auch ganz wichtig ist: Durch dein "Nein" dürfen dir auch keine anderweitigen Nachteile entstehen. Zum Beispiel, dass er dich nach deinem Urlaub schikaniert oder gar einen Grund zur Entlassung sucht.

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    Antwort von jockl jockl

    Holen, das womöglich zwingend, nein. Da ist unerheblich ob Du verreist bist oder nicht. Aber er darf sich eine Ablehnung Deinerseits sehr gut merken.

    Kommentar von PeterSchu PeterSchuPeterSchu

    Wieder mal der altbekannte dezente Hinweis, dass es natürlich Nachteile haben wird, wenn man seine Rechte in Anspruch nimmt.

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    Antwort von Meinereiner67 Meinereiner67

    Moin,

    ein Bekannter hat das immer so gehandhabt, dass er seine frau o. seine Kinder ans telefon gehen lässt.

    Auch wenn der daneben sitzt heißt das dann "Papa is nicht da, ich glaube der ist mit n Motorrad unterwegs ich weiß nich wann der kommt.

    Irgendwas auszurichten vergessen die Kinder ja grundsätzlich.

    Für solche Fälle kann man auch vorsorgen, indem man extra nur für den Chef n Billighandy mit ner Prepaydkarte hat.

    Auch beim Festnetzanschluss ist es ja kein Problem, ne extra Nr. zusätzlich einzurichten, die extra für den Chef ist.

    Rechtlich ist man nicht verpflichtet, im Urlaub für den Chef verfügbar zu sein.

    Wenn man aber erstmal erreicht wurde, ist es schwierig abzusagen.

    Andererseits kann man, wenn man eh nicht weggefahren ist auch die Vertretung übernehmen.

    Ein guter Chef wird das später honorieren, sei es mit Freiheiten am Arbeitsplatz, beim Lohn, ode bei der so genannten Arbeitsplatzsicherung.

    Man muss aber darauf achten, dass sowas nicht ausgenutzt wird.

    In vielen Betrieben ist es leider so, dass für Mehrarbeit, o. "Spezialaufträge" immer die Gleichen herhalten müssen.

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    Antwort von Nahum Nahum

    Nein, der darf dich nicht zwingen zurück zu kehren. Wenn du einverstanden bist, dann kannst du es machen und du solltest in so einem Falle mit deinem Chef absprechen, dass du diese verlorene Zeit nachholen darfst.

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    Antwort von Mismid Mismid

    anrufen darf er immer. Du mußt ja nicht ans Telefon gehen;-)

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    Antwort von DarkStar91 DarkStar91

    natürlich kann der das machen warum nicht... nur du musst nicht unbedingt mitspielen...

    am besten wie schon gesagt nicht ans telefon gehen...!!!

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    Antwort von Gerdamaria Gerdamaria

    Es ist aber nicht so, dass wir keinen Mitarbeiter mehr haben sondern einfach geschwächt sind wenn ich in Urlaub bin und ein Kollege krankheitsbedingt ausfällt.

    Diesen Teil der Frage verstehe ich nicht- was meinst du damit?

    Dein Chef kann dich anrufen- das Recht hat er. Allerdings bist du nicht gezwunden zu kommen- oder gehst erst gar nicht ans Telefon, wenn du siehst, wer anruft.

    Kommentar von HamburgerJung HamburgerJung

    Heißt, dass es dann noch Mitarbeiter gibt aber halt nicht viele. Meine Sorge ist dann, dass er Angst bekommt, weil zu wenig Mitarbeiter da sind und mich zurückholen will.

    Kommentar von Gerdamaria GerdamariaGerdamaria

    Dann muss er das im Vorfeld besser regeln, was den Urlaub der Mitarbeiter angeht. Ich an deiner Stelle würde nicht ans Telefon gehen...wie gesagt, vorausgesetzt, er ruft überhaupt an. Noch ist ja keiner krank.

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