Moin,
ein Bekannter hat das immer so gehandhabt, dass er seine frau o. seine Kinder ans telefon gehen lässt.
Auch wenn der daneben sitzt heißt das dann "Papa is nicht da, ich glaube der ist mit n Motorrad unterwegs ich weiß nich wann der kommt.
Irgendwas auszurichten vergessen die Kinder ja grundsätzlich.
Für solche Fälle kann man auch vorsorgen, indem man extra nur für den Chef n Billighandy mit ner Prepaydkarte hat.
Auch beim Festnetzanschluss ist es ja kein Problem, ne extra Nr. zusätzlich einzurichten, die extra für den Chef ist.
Rechtlich ist man nicht verpflichtet, im Urlaub für den Chef verfügbar zu sein.
Wenn man aber erstmal erreicht wurde, ist es schwierig abzusagen.
Andererseits kann man, wenn man eh nicht weggefahren ist auch die Vertretung übernehmen.
Ein guter Chef wird das später honorieren, sei es mit Freiheiten am Arbeitsplatz, beim Lohn, ode bei der so genannten Arbeitsplatzsicherung.
Man muss aber darauf achten, dass sowas nicht ausgenutzt wird.
In vielen Betrieben ist es leider so, dass für Mehrarbeit, o. "Spezialaufträge" immer die Gleichen herhalten müssen.
Der exakte Wortlaut des Urteils: "Hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zur Erfüllung des Anspruchs auf Erholungsurlaub (§ 1 BUrlG) freigestellt, kann er den Arbeitnehmer nicht aufgrund einer Vereinbarung aus dem Urlaub zurückrufen. Eine solche Abrede verstößt gegen zwingendes Urlaubsrecht und ist rechtsunwirksam (§ 13 BUrlG)."
http://www.kanzlei-prof-schweizer.de/guterrat/urteile.html?id=1581