1

Darf mein Chef meinen Urlaub in den Ferien 2 Tage vorher streichen.....

Frage von simi1611 simi1611

Ich habe vor 2 wochen meinen urlaub für die ferien genehmigt bekommen und demnach mein Kind (8) im Ferienhort nicht angemeldet. Jetzt will mein Chef, dass ich in den Ferien doch arbeite, weil zu viele Kollegen krank sind. Nun habe ich aber keine Betreuung für mein Kind und kann dieses auch nicht mitnehmen zur arbeit. außerdem habe ich einen wichtigen arzttermin mit meinem kind, welchen ich auch nicht verschieben kann. kann mein chef mir den urlaub trotzdem streichen?????

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (5)

  • 1
    Antwort von johnnymcmuff johnnymcmuff

    Darf der Arbeitgeber den Urlaub streichen?

    Obwohl mein Sommerurlaub schon zu Beginn des Jahres genehmigt wurde, will mein Chef ihn jetzt kurzfristig verschieben.

    Darf er das? Und wer kommt für die Stornokosten der bereits gebuchten Reise auf?

    Ein echter Fall, denn die Frage stellte Katrin Schauer aus Minden. WELT ONLINE klärt auf.

    Die zeitliche Festlegung des Urlaubs liegt grundsätzlich im Entscheidungsbereich des Arbeitgebers, der an die einmal vorgenommene Urlaubserteilung dann auch gebunden ist.

    Klauseln, nach denen der Urlaub nur unter Vorbehalt gewährt wird, sind unwirksam.

    Die Auffassung des Bundesarbeitsgerichts ist eindeutig: Selbst bei frühzeitiger Urlaubsgewährung und einem sich nachträglich ergebenden Bedarf nach Urlaubsverlegung, z.B. wegen unerwarteter Auftragseingänge, allgemeiner Krankheitsausfälle oder sonstiger Engpässe, ist ein Widerruf des einmal genehmigten Urlaubs ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für den Rückruf des Arbeitnehmers aus einem bereits angetretenen Urlaub.

    Eine Ausnahme kann sich bei Notfällen ergeben: Der Widerruf des erteilten Urlaubs kommt bei "Gefahr im Verzug" in Betracht, wie z. B. bei Katastrophen. Es muss sich um zwingende Situationen handeln, die keinen anderen Ausweg zulassen und bei Erteilung des Urlaubs nicht vorhersehbar waren. Nicht den Urlaubswiderruf berechtigende Situationen sind kurzfristig aufgetretene Produktionsengpässe, erhöhter Arbeitsanfall oder vorher organisierbare Vertretungsfälle.

    Klauseln, die den Arbeitnehmer verpflichten, den Urlaub nicht anzutreten, sind ebenso unwirksam wie solche, nach denen der Urlaub nur unter Vorbehalt gewährt wird. Selbstverständlich können beide Seiten einvernehmlich den einmal festgelegten Urlaubszeitraum verlegen. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer bei Urlaubswiderruf zumindest die dadurch entstehenden Aufwendungen wie Storno- bzw. Umbuchungskosten oder saisonbedingte Aufschläge, ersetzen. In Streitfällen ist vom Urlaubsantritt abzuraten.

    Darin könnte eine unrechtmäßige Eigenbeurlaubung mit der Konsequenz von Abmahnung oder Kündigung liegen, wenn tatsächlich ein betrieblicher Notfall vorliegt, der den Urlaubswiderruf rechtfertigt.

    Anzeige (Prof. Dr. Renate Dendorfer ist Partnerin bei Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft mbh)

    http://www.welt.de/reise/article2266410/Darf-der-Arbeitgeber-den-Urlaub-streiche...

    Kommentar von johnnymcmuff johnnymcmuffjohnnymcmuff

    Vielen Dank Moderatoren von gf,dass ihr nicht gerechtfertigte Kommentare gelöscht habt. :-)

  • 1
    Antwort von Findelkind98 Findelkind98

    Nein, so einfach ist das nicht.

    Wenn der Urlaub genehmigt wurde und plötzlich dienstliche Interessen dagegen stehen, dann muss der Chef alle Deine finanziellen Aufwendungen dafür ersetzen.

    Also Kinder beaufsichtigen, usw.

    Bist Du im Urlaub im Ausland und er braucht Dich, muss er den Rückflug bezahlen usw.

    Ein genehmigter Urlaub ist erst mal rechtlich verbindlich.

    Kommentar von simi1611 simi1611

    Danke für die schnelle Antwort!

    D.h. also, mein Chef müsste sich um die Betreuung meines Kindes kümmern? Das bezahlen ist ja eine Sache, aber in so kurzer Zeit jemanden finden, der den ganzen Tag auf mein Kind aufpasst, ist die andere!?

    Kommentar von Findelkind98 Findelkind98Findelkind98

    Ja, muss er.

    Wenn Du schon einen Urlaub gebucht hast, muss er das auch bezahlen.

    Aber da muss man für die Firma schon SEHR wertvoll sein.

  • 0
    Antwort von imager761 imager761

    Jetzt will mein Chef, dass ich in den Ferien doch arbeite, weil zu viele Kollegen krank sind. kann mein chef mir den urlaub trotzdem streichen?????

    Selbstverständlich kann der Chef aus betrieblichen Gründen bereits genehmigten Urlaub aus wichtigem Grund streichen. Seine Gründe sind ja offensichtlich.

    Außerdem habe ich einen wichtigen arzttermin mit meinem kind, welchen ich auch nicht verschieben kann.

    Azttermine sind, außer bei akuten Erkrankungen grds. außerhalb der Arbeitszeit wahrzunehmen - auch da muss er dir nicht entgegenkommen :-(

    Nun habe ich aber keine Betreuung für mein Kind

    Tatsächlich? Vater, Eltern, Kinderhorte, Tagesmütter... - wie regelst du das denn bei eigener Krankheit, Feiern, Friseurterminen?

    G imager761

    Kommentar von simi1611 simi1611

    Azttermine sind, außer bei akuten Erkrankungen grds. außerhalb der Arbeitszeit wahrzunehmen - auch da muss er dir nicht entgegenkommen :-(

    Bei diesem spez. Arzt kann man nur Di und Do Termine zwischen 10 und 12 Uhr machen. In der Regel arbeite ich da immer, auch der Vater und die Oma. Urlaub und Arzttermin habe ich vereinbart....

    Tatsächlich? Vater, Eltern, Kinderhorte, Tagesmütter... - wie regelst du das denn bei eigener Krankheit, Feiern, Friseurterminen?

    Beim Hort muss man 6 Wochen vorher verbindlich angeben, ob das Kind den Hort besucht. Tagesmütter dürfen Kinder nur bis zu einem Alter von 3 Jahren betreuen! Vater und Oma sind ebenfalls berufstätig und bekommen heute für nächste Woche keinen Urlaub! Wenn ich krank bin, kann ich trotzdem immer auf mein Kind achten!!! Feiern und Friseurtermine finden zu hause statt oder fallen aus!!!!

    Kommentar von Maximilian112 Maximilian112Maximilian112

    Seine Gründe sind ja offensichtlich.

    Ihre auch. Und der Urlaub ist genehmigt! Das Direktionsrecht des Chefs hat sich damit erschöpft. Der Urlaub ist zu gewähren.

    Ansonsten hat der Chef sämtliche Ausgaben die entstehen zu begleichen.

  • 0
    Antwort von Dackelmann888 Dackelmann888

    Rede mit Ihm Der Betrieb geht immer vor.Aber gibt er Dir ja Frei..Auf Grund der Genehmigung des Urlaubs Hast Du Gebucht.Erkläre Ihm das.

  • 0
    Antwort von brummhummel brummhummel

    Kann er leider - zwingende Gründe - am besten du schaust dich schon mal nach Kinderbetreung um.

    Kommentar von simi1611 simi1611

    Danke für die Antwort! Was mach ich aber, wenn keine Kinderbetreuung so kurzfristig zu finden ist???

    Kommentar von Findelkind98 Findelkind98Findelkind98

    Das ist doch egal wer da kommt und wie teuer das wird.

    Das muss der Boss zahlen!

Diese Frage

Verwandte Fragen

Verwandte Tipps

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.