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Darf mein Chef meine privaten E-Mails lesen?

Frage von Engel07 Engel07

Mir wurde im Büro erlaubt, private E-Mails zu empfangen. Aber darf mein Chef diese dann auch lesen? Privatsphäre?

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Antworten (10)

  • 7
    Antwort von dagmar164 dagmar164

    Lieber Gast, es ist mir nicht peinlich meine Meinung zu der gegebenen Thematik zu äußern. Ich habe schon selbst die Erfahrung gemacht, das in der Firma meine privaten E-mails von Kollegen gelesen wurden. Soll ich mich bei denen beschweren und sie auf die Verletzung des Fernmeldegeheimnis hinweisen und Schadenersatz verlangen? Nein, ich habe es nicht getan und benutze mein privates Postfach. Deshalb gab ich Engel07 diesen Rat, so kann man sich ´ne ganze Menge Ärger ersparen ohne auf irgendwelche Paragraphen herum zureiten. Die Rechtslage, die du vertritts ist richtig, aber die Realität sieht oft anders aus und auch JoachimRADÜNZEL darf doch wohl seine Meinung äußern ohne von dir angegriffen zu werden. Liebe Grüße Dagmar

  • 6
    Antwort von anonymous Gast

    radünzel, sei bitte vorsichtig mit deinen aussagen, da wird wieder einmal viel durcheinander gedacht und gebracht. klar, arbeitsrecht ist schwierig, deswegen sollten laien sich zurücknehmen. das gitl besonders beim persönlichkeitsschutz.

    also engel, grundsätzlich sind private emails im job nicht zulässig. solange nichts erlaubt ist, darf der dienstrechner vom arbeitgeber kontrolliert werden und auch mails geöffnet werden.

    allerdings sieht die sache ganz anders aus, wenn ausdrücklich erlaubt wird, dass ein arbeitnehmer private emails empfangen darf. dann gilt zu seinen gunsten das fernmeldegeheimnis: also keine kontrolle, keine einsicht. und auch ein "admi" darf sich nichts ansehen. und wenn er versehentlich eine mail öffnet, dann hat er ein problem und den mund zu halten

    über die schadenersatzpflicht des arbeitnehmers gibt es umfangreiche rechtsprechung. danach ist hier zwar nicht gefragt, aber um radünzels aussage zu relativieren hier nur soviel: schadenersatz muss ein arbeitnehmer nur bei vorsatz und grober fahrlässigkeit leisten.

  • 4
    Antwort von dagmar164 dagmar164

    Hallo Engel07, private Nutzung des Firmen-PCs benötigt die Erlaubnis vom Chef und wenn deine E-mails ins Firmenpostfach gehen sind diese auch von deinem Chef und von Kollegen einzusehen. Da du die Erlaubnis hast, private E-mails zu empfangen, so richte dir ein eigenes Postfach ein.

  • 4
    Antwort von radihalle radihalle

    Privat ist geschützt und ein Kollege / Chef kann ohne Passwort nicht an Dein Postfach.
    Wenn Deine E-Mails allerdings in Dein "Firmen-Postfach" eingehen, ist das ganz klar immer dem Administrator des Systems zugänglich. Privatnachrichten haben grundsätzlich nichts in der Firma zu suchen.
    E-Mails können Viren enthalten und die dadurch verursachten Software- bzw. Systemabsturzkosten für Dich ganz schön teuer werden.
    Also nur ein gut gemeinter Rat : Laß die Finger davon.

  • 2
    Antwort von anonymous Gast

    also dagmar, das ist ja wohl verkehrte welt. radünzel und leider auch du versteigen sich in einer plumpen, laienhaften auslegung des arbeitsrechtes, geben der fragestellerin falsche bzw. missverständliche auskünfte und wenn das dann korrigiert wird, folgt polemik, die mit der sache nichts zu tun hat. geht der dünkel der selbsternannten sogenannten experten in gf soweit, dass fachliche kritik einfach in die tonne getreten wird? peinlich, dagmar.

  • 2
    Antwort von anonymous Gast

    können wollen,liebe dagmar, tät ich schon aber müssen wär mir lieber. bitte, sag doch dem engel, was rechtlich sache ist. es geht hier nicth um die philosofische frage, ob wer recht hat auch recht bekommt, sondern darum, wie das ganze arbeitsrechtlich zu sehen ist. oder zweifelst du an der existenz des rechtsstaates? für solche denkansätze werden andere aus gf rausgeworfen. also das defätistische bitte nur denken, nicht schreiben.

    Kommentar von dagmar164 dagmar164dagmar164

    Rechtsstaat? ...träum weiter!!!

  • 2
    Antwort von anonymous Gast

    nein dagmar, da muss ich widersprechen. sobald die erlaubnis für die private nutzung gegeben wird gilt das fernmeldegeheimnis und sogar das tkg. bitte, informiere dich anständig. sogar für arbeitsrechtliche laien gibt das web einiges her, wenn google richtig gefüttert wird. kleiner tipp: suche mal nach ra thomas feil, der hat zu dem problem etwas auch für nichtjuristen lesbares produziert.

    Kommentar von dagmar164 dagmar164dagmar164

    Dürfen darf er nicht, das ist klar, aber können könnte er schon. ... und klag mal deinen Chef an!

  • 1
    Antwort von anonymous Gast

    noch ein nachsatz und dann soll es genug sein: natürlich kann und darf gf nicht den anspruch erfüllen, eine verbindliche rechtsberatung zu ersetzen. aber den fragenden muss klar werden, ob sich im streit der weg zum anwalt lohnt oder man ganz kleine brötchen backen muss.

  • 1
    Antwort von anonymous Gast

    liebe dagmar. der zweite satzteil deiner antwort von 09:06 uhr ist falsch. du solltest gerade bei solchen themen künftig differenzierter antworten und das sachliche vom privaten kommentar trennen. denn sollte es zu einem rechtsstreit kommen - und das ist bei der art der vorgebrachten fragen nie ganz ausgeschlossen - dann braucht der fragende klare aussagen und zwar solche, die juristisch bestand haben. das wischiwaschi ist verwirrend und mit verlaub, höchst unprofessionell. der schwachsinn wird dann noch getoppt durch die laienhaften bewertungen. wenn falschauskünfte mit gut gepunktet werden, dann wird so ein forum zur farce.

  • 0
    Antwort von kamikaze7 kamikaze7

    Also bei uns hat niemand verboten private Emails zu versenden, zu empfangen, noch wurde verboten im Internet privat zu surfen.

    An und an wird aus dem Exchange Server irgendeine Private Email von irgendwem rausgefischt und von den Chefs gelesen und dann gibts ein Personalgespräch.

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