Dass ich auf der Arbeit keine privaten Mails schreiben darf, ist selbstverständlich und einleuchtend. Aber wie weit geht der rechtliche Rahmen? Darf mein Chef trotzdem meine Mails kontrollieren? Wie kann ich mich davor schützen?
Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:
Nein - Wenn Du trotz Verbot welche erhältst, ist das nach Abmahnung ein Kündigungsgrund.

Wie sollte er sie denn private Mails kontrolieren können wenn Du auf Arbeit weder schreibst noch liest?
Ja, Dein Chef darf das, wen sie über Deinem Firmenaccount gelaufen sind - und nicht nur Dein Chef. Sie werden automatisch vom Sysop zur Verfügung gestellt, ob er davon gebrauch macht ist ihm überlassen. Was Du via Hotmail usw machst, kann er nicht erkennen - ausser Du hast eine Spyware auf Deinem Rechner!
Hotmail und Konsorten sind in vielen Firmen verboten, weil sie die Sicherheitssoftware umgehen. Wenn da was passiert ist es mehr als eine Formsache, dass man evtl. eine Abmahnung bekommt. Da können sehr kostspielige Schäden entstehen.
Betrieblich relevante E-Mails dürfen vom Vorgesetzten gelesen werden. Privates mußt du auf dem Geschäfts-PC gar nicht erst einbringen , so mußt du dich weder schützen noch kann dein Chef dein Passwort (sofern es sogar noch dummerweise gespeichert ist) übergehen... Immer fein geschäftliches vom privates trennen...dann passiert auch nichts.
LG

Private Emails unterliegen dem Postgeheimnis. Aber jedes Unternehmen ist verpflichtet, dass sich auf ihren PCs keine kriminellen Inhalte wie Kinderpornografie befinden. Die einzige Schutzmöglichkeit Deinerseits ist, Privates weder zu empfangen noch zu senden.

Persönliche Mails dürfen von deinem Chef nicht gelesen werden. Ist gleich zu setzen mit dem Briefgeheimnis.

Private Mails auf keinen Fall. Ist gleich zusetzen mit dem Postgeheimnis

Nein, darf er nicht und du musst dein Privates vom Arbeits-PC löschen, somit hat auch keiner Zugang. Also gar nicht erst auf Arbeit anfangen privat zu tippseln. L.G.
Das kommt sicherlich auf die Bestimmungen die in eurer Firma vereinbart wurden an.
Bei konkretem Verdacht dass ein Mitarbeiter betriebsgeheimnisse verrät oder missbräuchlich seinen Internetanschluß nutzt, dürfte dies aber auf jeden Fall zulässig sein.

Wenn du im Arbeitsvertrag oder im Zusatz zum AV unterschrieben hast, dass du privat nicht surfst oder mails, dann leider ja. Aber er darf damit nicht hausieren gehen, aber eben doch leider nach einer oder zwei Abmahnungen dir kündigen. Sei denn in beiden Dokumenten steht was von Verstoß, dann fristlose Kündigung. Ebenso verhält es sich mit privaten Telefonaten................

Nein, private Emails darf der Arbeitgeber definitiv nicht lesen, egal was im Arbeitsvertrag steht. Er darf nur privaten Email-Verkehr sowie privates Internet-Surfen untersagen. Beim Surfen darf er aber auf die Inhalte schauen, die kontrollieren und muss dann auch bei rechtlichen Verstoß (Bsp. Kinderpornografie) tätig werden. Gruß Andi