1

Darf mein Chef in meine eigene WOhnung !

Frage von Alexmaus1992 Alexmaus1992

Hallo, ich habe mal eine wichtige Frage an euch. Mein Chef und eine Festangestellte sagten mal zu meiner Mitbewohnerin/Mitarbeiterin das unser Chef in unserer Wohnung war und sich mal um sah wie es hier aussieht !

Meine Frage an euch lautet : " Darf er einfach so in unsere Wohnung, die ihn eigentlich nichts angeht ?"

Er geht nähmlich bzw ging immer nur dann rein wenn wir nicht da waren .

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (16)

  • 4
    Antwort von BonniesRanch BonniesRanch

    Das nennt sich Hausfriedensbruch. Tauscht das Schloss aus.

    Kommentar von hajottka hajottkahajottka

    Hast Du Dir mal die Frage gestellt, wieso er überhaupt da rein kommt?????????

    Kommentar von BonniesRanch BonniesRanchBonniesRanch

    Nein. Ist in dem Zusammenhang unerheblich. ;-))

  • 3
    Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Darf er selbstverständlich nicht!!!!!!!!

  • 1
    Antwort von ungererbad ungererbad

    Niemand darf ohne Deine Einwilligung Deine Wohnung betreten mit Ausnahme der Polizei wenn es um Leben und Gesundheit anderer geht oder um die Erhaltung erheblicher Sachwerte sowie mit einem Hausdurchsuchungsbescheid (oder wie das heisst).

  • 1
    Antwort von valentine41 valentine41

    Kein Vermieter darf in Abwesenheit des Mieters in die Wohnung, wenn kein Notfall (Wassereinbruch, Feuer) besteht!

    Wahrscheinlich hat er einen Schlüssel, aber den darf er nur im Notfall benützen.

  • 0
    Antwort von soana soana

    Nein - natürlich nicht! Du schreibst, dass dieser deinen Vermieter gut kennt, und du vermutest der hat ihm den Schlüssel ausgehändigt oder hat zumindest mit ihm zusammen deine Wohnung betreten. So ist also meines Erachtens dein Vermieter wegen Hausfriedensbruch anzuzeigen! Sollte allerdings dein Chef über den Vermieter einen Zweitschlüssel erhalten haben und damit einfach so in deine Wohnung spazieren gehen ist er glaub ich nicht nur wegen Hausfriedensbruch dran, sondern auch wegen widerrechtlicher Inbesitznahme deines Schlüssels. Nur in jedem Fall musst du Beweise haben! z.B. Überrumple doch deinen Chef im Gespräch wie ihm dieser oder jener Gegenstand in deiner Wohnung gefällt (ein Gesprächszeuge sollte vorhanden sein).

  • 0
    Antwort von Alexmaus1992 Alexmaus1992

    er ist nicht mein vermiter, aber er kennt die vermiterin sehr gut und würde sagen das er durch sie in die wohnung kommt.

  • 0
    Antwort von Lucas Lucas

    Wenn das stimmt, würde ich Deinen Chef anzeigen.

  • 0
    Antwort von Meinereiner67 Meinereiner67

    Wenn du das nachweisen kannst, dass der eigenmächtig drin war machste sofort ne Anzeige wegen Hausfriedensbruch.-Natürlich fehlen genau dann auch Wertsachen, is doch klar.-

  • 0
    Antwort von helrich helrich

    Das ist Hausfriedensbruch. Da wäre eigentlich eine Anzeige fällig.

    Sollte Dein Chef allerdings auch Euer Vermieter sein und es wäre Gefahr in Verzug gewesen, dann sähe die Sache anders aus.

    Kommentar von Lucas LucasLucas

    Nicht nur eigentlich. Vorrausgsetzt es stimmt, würde ich auf jeden Fall anzeigen, Chef hin, Chef her.

  • 0
    Antwort von guterwolf guterwolf

    wohnst du bei deinem Chef im Haus? Als Mieter?

    Kein Chef oder Vermieter darf die Wohnung eines Angestellten bzw. Mieters ohne dessen Erlaubnis genehmigen...wie schon geschrieben: das ist Hausfriedensbruch.

    Auch meine Empfehlung: anderes Schloß rein.

    Denn er darf auch keinen 2. Schlüssel haben!!!

  • 0
    Antwort von heinmueck heinmueck

    Wer hat deinem Chef den Schlüssel gegeben? Wer hat ihn reingelassen? Ist er eingebrochen?

  • 0
    Antwort von marbeja marbeja

    Wieso kommt euer Chef denn ohne euer Wissen in die Wohnung? Bei mir kommt keiner rein wenn ich nicht da bin.

  • 0
    Antwort von Kamtim Kamtim

    Nein, absolut nicht. Nur in Deinem beisein. Wer hat ihn rein gelassen?

  • 0
    Antwort von moosmutzelchen moosmutzelchen

    Nö, ist Hausfriedensbruch.
    Oder steht in deinem Arbeitsvertrag, dass er das darf?

    Kommentar von Kamtim Kamtim

    Dann würd ich aber den Arbeitsvertrag nicht unterschreiben Das ist doch sittenwiedrig und hat mit dem Arbeitsverhältnis nichts zu tun!

    Kommentar von moosmutzelchen moosmutzelchenmoosmutzelchen

    Prinzipiell kannst du vertraglich alles vereinbaren, so lange es nicht gegen geltendes Recht verstößt.
    Und sittenwidrig ist hier nichts.
    Er zwingt sie ja nicht zur Prostitution.
    Auf jeden Fall greift mit so einer Klausel §123 StGB nicht mehr, bzw kommt es auch hier ggf. auf die Formulierung an.
    "AG darf Wohnung betreten" ginge, da er damit das Einverständnis bekommt.
    "AG darf auch ohne Einverständnis Wohnung betreten" ginge möglicherweise nicht, da Einverständnis nicht wirklich gegeben ist und gegen §123 verstößt und unwirksam wird.
    Aber da will ich mich jetzt nicht festlegen.

  • 0
    Antwort von hajottka hajottka

    mein Chef kommt nicht in mein Haus, wenn ich nicht da bin! Woher hat er den Schlüssel????

  • 0
    Antwort von Titch Titch

    sein. darf er nicht außer er ist von der polizei oder hat einen durchsuchungs beschluss oder beides^^^^

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.