Mein Arbeitgeber hat mir einen anderen Arbeitsplatz zugewiesen, der weniger bezahlt ist als mein jetziger. Ich bin 58 Jahre alt und 20 Jahre im Betrieb. Gibt es eine Regelung die besagt, dass ab einem bestimmten Alter der Lohn nicht gekürzt werden darf wenn der Arbeitsplatzwechsel vom Arbeitgeber verlangt wird?
Darf mein Chef den Lohn kürzen?
Antworten (9)
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5Antwort von
WilliWinzigWilliWinzig
Der Arbeitsvertrag ist bindend. Es sei denn du hast einen Änderungsvertrag unterschrieben.
Lohnkürzungen sind nicht ohne weiteres gestattet
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2Antwort von
vollyhnvollyhn
Ein mit einer Lohnkürzung verbundener Arbeitsplatzwechsel kann nicht einseitig vom Arbeitgeber angeordnet werden. Dies geht nur durch eine Änderungskündigung. Und für diese gelten, wenn der Betrieb mehr als 10 anrechenbare Arbeitnehmer hat, die Maßstäbe des Kündigungsschutzgesetzes.
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2Antwort von
SofaschalterSofaschalter
Wenn er weniger bezahlt ist, sind die Anforderungen geringer. Das bedarf einer Änderungskündigung. Dann greift das Kündigungsschutzgesetz
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2Antwort von
NachtflugNachtflug
Wenn ihr einen Betriebsrat habt, solltest Du dringend das Gespräch suchen.
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2Antwort von
tiniminitinimini
Ich finde das eine Frechheit und Willkür.Will der sie aus dem Betrieb ekeln?Sprechen sie mit der Gewerkschaft oder mit einer Rechtsberatung ob sie das hinnehmen müssen.
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2Antwort von
bitmapbitmap
''Gibt es eine Regelung die besagt, dass ab einem bestimmten Alter der Lohn nicht gekürzt werden darf wenn der Arbeitsplatzwechsel vom Arbeitgeber verlangt wird?''
Nö, der Arbeitgebr hat sich lediglich an den Arbeitsvertrag zu halten. Warum wurdest du versetzt? Warst du damit einverstanden?
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maganzmaganz Ob er einverstanden war oder nicht, spielt keine Rolle, bei gleicher Bezahlung ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes immer möglich.
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bitmapbitmap ''bei gleicher Bezahlung ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes immer möglich.''
Nö, das stimmt - so pauschal gesagt - nicht.
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vollyhnvollyhn Das ist nicht ganz richtig. Auch bei gleicher Bezahlung darf der Arbeitgeber keine deutlich unterwertige Arbeit zuweisen. Z.B. ein Verkaufsleiter darf nicht zu hohem Gehalt nur zum Fotokopieren eingestzt werden, da dies entwürdigend ist (für seine Position; Fotokopieren an sich ist nicht entwürdigend).
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WilliWinzigWilliWinzig Ich stelle mich aber freiwillig für 10.000 € 8 Stunden an den Kopierer :-))
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coolpixcoolpix Nein weder eine Lohnkürzung noch die zuweisung zu einem anderen Arbeitsplatz ist nicht rechtens. Habe dieses Thema schon hinter mir
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bitmapbitmap Nur weils bei dir rechtens war, muss es das nicht auch bei allen anderen Fällen sein. Ist ne Frage der vertraglichen Vereinbarungen.
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oarhellgeroarhellger
Wenn die Kürzung nicht über den Arbeitsvertrag abgedeckt ist, muss der Betriebsrat der Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz zugestimmt haben. Wenn nicht ist die Angelegenheit rechtswidrig. Also wende Dich an den Betriebsrat.
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1Antwort von
FridaGTFridaGT
Was steht denn in Deinem Arbeitsvertrag? Wenn dort drin steht, dass Du bei Bedarf auch in anderen Abteilungen eingesetzt werden kannst und dort weniger gezahlt wird, muss man das meiner Meinung nach leider so hinnehmen. Wieso sollte es auch eine Frage des Alters sein, ob der Lohn gekürzt werden darf?
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MemmenieMemmenie riecht echt nach schikane. Würde mich echt als chef schämen einen arbeitgeber der über 20 jahre im betrieb beschäftigt ist so zu behandeln.
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wolle59wolle59 Arbeitnemer
Änderungsvertrag bedeutet, der Arbeitgeber kündigt den Arbeitnehmer und bietet ihm gleichzeitig einen schlechter bezahlten Arbeitsplatz an. Weigert sich der Arbeitnehmer, müsste ihn der Arbeitgeber überhaupt kündigen. Dann kommen die Kündigungsschutzbestimmungen zum Tragen. Das alles ist unabhängig vom Alter. Etwaige Schutzbestimmungen für 20 Dienstjahre müssten im Kollektivvertrag oder im Arbeitsvertrag festgelegt sein.
''Änderungsvertrag bedeutet, der Arbeitgeber kündigt den Arbeitnehmer und bietet ihm gleichzeitig einen schlechter bezahlten Arbeitsplatz an''
Nö, das nennt sich Änderungskündigung.
-> http://kurzlink.de/OqR5NzXyc
Man kann allerdings auch im beiderseitigen Einvernehmen Vertragsänderungen vereinbaren (was hier nicht der Fall zu sein scheint).