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Darf mein Chef das Trinkgeld einbehalten?

Frage von eggplant eggplant

Ich arbeite in einem Nachtclub mit unterschiedlichen Veranstaltern, also unterschiedlichen Chefs, die sich nun zusammengetan und beschlossen haben, dass sie unseren Lohn zwar erhöhen, aber wir kein Trinkgeld mehr behalten dürfen. Allerdings fahren wir dadurch im Durchschnitt mit 20 Euro weniger am Abend nach Hause. Weiß jemand wie das von der rechtlichen Seite her aussieht, ob das überhaupt legal ist? Vom moralischen Standpunkt mal ganz abgesehen. Das Geld erhalten wir, weil wir nen guten Job machen und nicht sie, nur weil sie uns angestellt haben... Über Hilfe wäre ich dankbar!

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Antworten (13)

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    Antwort von puck73 puck73

    Späte Antwort, nachdem meine Netzverbindung beim Absenden mal wieder abgestürzt ist..grr. Zum Thema: ich finde Deine Frage sehr interessant und habe mal etwas gegoogelt. Folgende Aussage fand ich sehr treffend/interessant (siehe unten). Ansonsten würde ich dem AG vielleicht einen Kompromiss vorschlagen, um alle Gemüter zu beruhigen? Dass die Trinkgelder von allen in einen Topf geworfen werden und er anteilig ..% bekommt und den REst die Angestellten unter sich aufteilen. Durch komplettes einsammeln wird doch außer dem schlechten Arbeitsklima zusätzlich "Beschiss" gegen den eigenen AG mehr oder weniger provoziert! --> Trinkgelder gehören ohne besondere arbeitsvertragliche Vereinbarung nicht zum Arbeitsentgelt; sie sind bei Entgeltfortzahlungsansprü chen nicht zu berücksichtigen (BAG, Urteil v. 28.6.1995, 7 AZR 1001/94). Der Anspruch auf das Trinkgeld kann beim Wirt nicht gepfändet werden. Werden dagegen Bedienungsgelder als Aufschlag auf die Preise erhoben, so steht der Anspruch darauf dem Wirt zu, der ihn durch den Kellner lediglich einziehen lässt; über das Bedienungsgeld hinausgehende Trinkgelder verbleiben dem Kellner. Im Innenverhältnis hat der Wirt - je nach vertraglicher Ausgestaltung oder nach betrieblicher Übung - das abgelieferte Bedienungsgeld nach Einbehaltung der gesetzlichen Abzüge wieder an den Kellner auszuzahlen oder dieser kann unmittelbar das Bedienungsgeld behalten, sodass die Lohnforderung gegen den Wirt durch vereinbarte Aufrechnung getilgt wird. Das Urlaubsentgelt richtet sich auch nach den Bedienungsprozenten, nicht nur nach dem Garantielohn. Beim sog. Tronc-System erhalten alle daran Beteiligten einen nach einem Verteilungsschlüssel bestimmten Anteil (BAG, Urteil v. 11.3.1998, 5 AZR 567/96).

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    Antwort von Pumukl Pumukl

    Dieses gibt es auch in der seriösen Gastronomie und nicht so selten.

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    Antwort von Karli123 Karli123

    also ich kenne betriebe, bei denen ist es üblich, alle trinkgelder in einen pott zu werfen und dann auch mit der küche zu teilen, weil die ja nie trinkgeld kriegen und aber eigentlich welches kriegen müssten, schließlich kriegt der kellner ja nicht nur für den service trinkgeld, sondern insgesamt, weil der gast zufrieden ist, also auch mit dem essen. aber diese regelungen sind dann zwar unter umständen vom chef initiiert, aber der kriegt nichts ab, außer, er macht auch im service mit und zahlt sein trinkgeld auch ein.

    grundsätzlich ist diese regelung zwar nett für die küche, aber ungerecht denen gegenüber, die pampig zu den gästen sind... die werden ja dann bevorteilt.

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    Antwort von VanNelle VanNelle

    Das Trinkgeld ist nicht Teil des Lohnes, folglich kann der/die Arbeitgeber/in nicht darüber verfügen Per Definition ist Trinkgeld ein Geldbetrag, den ein Dritter an den Arbeitnehmer leistet. Es ist deshalb nicht zulässig, daß der Arbeitgeber den Arbeitnehmer gegen seinen Willen zwingt, das Trinkgeld abzuliefern und der alleinigen Entscheidungsbefugnis des Arbeitgebers zu unterstellen.

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    Antwort von ZwergS04 ZwergS04

    In der Gastronomie werden in der Regel die Gehälter eh schon niederiger angestzt, wegen der etwaigen Trinkgelder! Ich würde mir das nich so ohne weiteres gefallen lassen!

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    Antwort von VanNelle VanNelle

    Würde mal nachfragen ob sie die zusätzlichen Einnahmen auch ordnungsgemäß versteuern. Du brauchst das normalerweise(wo kein Kläger da kein Richter) erst ab 2400/Jahr. Sie müssen komplett versteuern. Abgesehen davon ist es natürlich eine Sauerei. Würde nochmal reden - ansonsten Job wechseln.

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    Antwort von wienochmal wienochmal

    steht darüber nichts in deinem arbeitsvertrag. ich finde auch, dass es dir zusteht

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    Antwort von mistermo82 mistermo82

    Eigentlich darf er das nicht. Wie es rechtlich genau ist, weiss ich aber nicht.

    Wenn du ihm dein Trinkgeld einfach nicht gibst?? So würde ich das machen!

    Kommentar von FragDichAus FragDichAusFragDichAus

    Wenn das raus kommt, ist's übel :-/

    Kommentar von mistermo82 mistermo82mistermo82

    wie soll es rauskommen? Oder zumindest einen Teil einbehalten. Ich glaube, dass Trinkgelder nicht einbehalten werden DÜRFEN...

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    Antwort von vlavielle vlavielle

    Nein darf er nicht, es sei denn bei der Lohnerhöhung ist vereinbart worden, dass der Chef zukünftig das Trinkgeld behalten darf. Trinkgeld Ist: Unter einem Trinkgeld versteht man eine freiwillige und persönliche Zuwendung in Form einer Barzahlung, die entweder zusätzlich für eine bestimmte Dienstleistung (Gastronomie) oder ohne direkte Gegenleistung (Toilettengeld) erbracht wird.

    Üblicherweise zahlt man in Deutschland ca. 5 bis 10 % des Rechnungsbetrages in Form eines Trinkgeldes zu. In manchen Ländern ist es sogar schon im Rechnungsbetrag mit einkalkuliert.

    Trinkgelder, die freiwillig für eine erbrachte Leistung gezahlt werden, sind laut Einkommenssteuergesetz (EStG) in Deutschland steuerfrei. Das stimmt zwar nicht ganz sie sind steuerfrei bis zu € 1200,00 pro Jahr, aber wer kann das überprüfen. LG

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    Antwort von thomas48 thomas48

    Meiner Meinung nach ist das Trinkgeld nicht Bestandteil des Gehaltes. Das Trinkgeld ist sozusagen eine Bonuszahlung des Gastes, die er für Deine, seiner Meinung nach sehr guten Leistung,Deines Auftretens sowie auch irgendwie Deiner gesamten Ausstrahlung zusätzlich auf den Tisch legt. Mit diesem Geld hat Dein Chef absolut nichts zu tun, es steht ihm ganz einfach nicht zu. Gruß, thomas

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    Antwort von cats4life cats4life

    Ich glaube nicht, es erlaubt ist. Ist es nicht in deinem Arbeitsvertrag geregelt?

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    Antwort von Maultier Maultier

    Falls Du einen Arbeitsvertrag hast, schau doch mal, was dazu dadrin steht.
    Sonst wird Dir ggf. der Rechtspfleger eines Gerichtes dazu Auskunft geben können, wenn Du den Gang zu einem/ die Frage an einen Anwalt nicht stellen willst/kannst.
    DAs TG einfach einbehalten, wird wohl ziemlichen Stress mit den Chefs geben, nehme ich an.
    LG Muli

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    Antwort von DaSu81 DaSu81

    Ob das rechtlich irgendwo geregelt ist, weiß ich nicht. Ich habe mich aber früher schon (als ich als Kellnerin gearbeitet habe) gewundert und geneppt gefühlt: unserer Chefin mussten wir grundsätzlich was vom Trinkegeld abgeben.

    Kommentar von teppichhai teppichhaiteppichhai

    Das ist ja krass! Musstet ihr einen bestimmten %-Satz abgeben oder einen festen Betrag?

    Kommentar von DaSu81 DaSu81DaSu81

    Nö, wenn wir zu 5 da waren (inkusive Chef und Chefin), dann musste das Trinkgeld durch 4 geteilt werden: Chefin hat einkassiert, der Chef hat nix genommen. Frechheit oder?!?

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