Mein Bruder ist ist gerade dabei, seinen Autoführerschein zu machen, hat ihn aber noch nicht. Neben unserem Haus ist ein großer Hof, der meinem Opa gehört, darf er darauf ohne Führerschein Roller fahren? Und wenn etwas passiert, deckt den Schaden die Versicherung?
Darf mein Bruder ohne Führerschein mit einem Roller auf Privatgelände fahren?
Antworten (10)
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Er darf auf umfriedetem Privatgrund fahren, wenn absolut sichergestellt ist, dass Dritte dabei nicht zu Schaden kommen können. Das dürfte z.B. im Hof oder Garten eines Mehrfamilienhauses nicht möglich sein...
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B4ttlebrilleB4ttlebrille
soweit ich weiß darf man das auf privatgelände machen nur weiß ich nicht ob die versicherung zahlt wenn er ein unfall baut
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FranticekFranticek
Kein Problem, solange dieses Privatgelaende rundum eingezaeunt ist. Wenn nicht, dann zaehlt es trotz Privatbesitz als oeffentliche Verkehrsflaeche (oeffentlich zugaenglich) und das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist dann verboten.
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hoewa14hoewa14
Auf privatem Gelände kann man, salopp ausgedrückt, machen was man will!!! Vorausgesetzt, OPA ist damit einverstanden!!!!!!!!! ABER, Ersatzansprüche oder Schäden, wird die VS N I C H T zahlen. Welche sollten/könnten das denn überhaupt sein? Opas Garten? Dann hätte er die Erlaubnis nicht erteilen dürfen. Opas Auto, siehe zuvor. Am Mofa? Dann hätte der Besitzer des Rollers dem fahrer das Fahrzeug entziehen müssen. Also, Mofa fahren ja, Schadensdeckung NEIN!!!
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PhilippeBach Ich darf bei mein Onkel aufm Hof auch fahren und keiner sagt was. Hab auch gesehn wie Sebastian Vettel auf dem Hof von seinen Eltern Kart geheizt ist also geht das wohl. Ob das einer bezahlt wenn was kaputt geht glaub ich nicht,
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gartelngarteln
Auf Privatgrund kann er machen was er will.Im Schadensfall gibt es natürlich keinerlei Ansprüche zu stellen oder Ersatz für verursachte Schäden.Schönen Abend noch
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397kg397kg
Die Versicherung zahlt nicht, weil der Roller keinen berechtigten Fahrer hatte.
Welchen Schaden auch? Auf dem Gelände von Opa?
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PianokaterPianokater
Er darf auf Privatgelände fahren, aber die Versicherung deckt einen allfälligen Schaden nicht.
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gonzo8081gonzo8081
1.JA
2.kommt auf die versicherung an (was alles drin steht, für was der Roller Versichert ist)
Krass; einzig richtige Antwort. In öffentlichem Verkehrsraum ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Straftat.