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Darf mein Arbeitsgeber meinen Urlaubswunsch verweigern?

Frage von lilusun1 lilusun1

Hallo zusammen, ich arbeite seit drei Jahren bei einer Firma (9 Personen) vollzeit (Montag bis Freitag 40 Stunden/Woche), unbefristet. Habe 25 Tage Urlaubstage im Vertrag. Seit drei Jahren habe ich kein einziges Mal Urlaub mehr als eine Woche genehmigt bekommen, Chef meint immer, dass es wichtig ist, dass ich arbeiten kommen muss und deshalb habe ich bis jetzt jedes Mal maxi. 5 Tage zusammenhängende Urlaube genommen. Habe neulich insgesamt 10 Tage zusammenhängende Urlaubtage genehmigt bekommen, und zwar am 14.05.2010 macht die Firma sowieso zu wegen dem Feiertag. 17-21.05.2010 (5 Tage), 24.05.2010 ist Feiertag, und dann 25-30.05.2010. Also insgesamt 10 Tage. Habe ich aber während seinem Dienstreise Flüge für mich und meinen Freund gebucht nach China, der Rückflug soll aber am 01.06.2010 sein, das heisst, dass ich erst am 02.06.2010 wieder arbeiten kann. Dadurch die Flüge ein Sonderangebot waren und musste schnell buchen. Ich dachte, dass ich schon seit drei Jahren keine zusammenhängende Urlaub mehr als 5 Tage gehabt, und wegen den zwei verlängernten Tagen soll es kein Problem sein. Aber er war wütend als er gehört hat, dass ich eigenständig die Flüge gebucht habe und mein Urlaub von 10 genehmigte Tagen auf 12 Tage verlängert habe. Die Flüge sind nicht umbuchbar und nicht erstattlich. Ich habe ihm es erklärt, und er will meine zwei Tage verweigern, was soll ich tun?

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Antworten (16)

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    Antwort von MarcSu MarcSu

    Nur für den gesetzlichen Urlaub gilt das Stückelungsverbot des § 7 Abs. 2 BUrlG. Eine dagegen verstoßende Urlaubsgewährung ist unwirksam. Nach § 7 Abs. 2 S. 1 BUrlG ist der gesetzliche Jahresurlaub "zusammenhängend" zu gewähren. Dies gilt nur dann nicht, wenn "dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen". Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, so sind zumindest 12 Werktage als Urlaub zu gewähren, § 7 Abs. 2 S. 2 BUrlG.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesurlaubsgesetz#DerAnspruchauf_Erholungsurlaub

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    RatgeberHelden Antwort von Kleinsorge Kleinsorge

    Das verstößt gegen §7 Absatz 2 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG).

    Zitat §7 Absatz 2 BUrlG:

    Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.

    Im Klartext heisst das, dass mindestens 2 Wochen zusammenhängend zu gewähren sind, da der Urlaub der Erholung dienen soll.

    Auch wenn Ihr Arbeitgeber im Unrecht ist dürfen Sie sich nicht selbst beurlauben, dies kann arbeitsrechtliche Konsequenzen, bis hin zur Kündigung nach sich ziehen.

    Sie können beim Arbeitsgericht eine einstweilige Verfügung beantragen. Wird Ihrem Antrag stattgegeben, dann muss der Arbeitgeber Sie beurlauben.

    Hier ein sehr guter Link.

    http://www.hensche.de/RechtsanwaltArbeitsrechtHandbuch_Urlaub.html

    Für sinnvoller halte ich es eine gütliche Einigung mit dem Arbeitgeber anzustreben.

    Peter Kleinsorge

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    Antwort von hannisauerland hannisauerland

    Im Bundesurlaubsgesetz steht, daß dem Arbeitnehmer mindestens 12 aufeinanderfolgende tage Urlaub zu gewähren sind. Schau mal nach im Internet.

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    Antwort von bitmap bitmap

    In so einer kleinen Firma hilft nur Kommunikation.

    Rein rechtlich steht dir zwar pro Kalenderjahr mindestens ein Teil des Urlaubs zusammenhängend von 2 Wochen zu (http://www.buzer.de/gesetz/3512/a49773.htm), aber der Arbeitgeber kann tatsächlich aus dringenden betrieblichen Gründen Urlaub verweigern.

    Und in so einer kleinen Firma sitzt der Arbeitgeber am längeren Hebel, da kein Kündigungsschutz besteht.

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    Antwort von freitag1978 freitag1978

    Dir steht zusammenhängender Urlaub zu. Aber den Zeitpunkt darfst du nicht einfach bestimmen. Sprich doch nochmal mit deinem Chef, und weise ihn darauf hin, daß er die letzten 3 Jahre sich nicht ganz korrekt verhalten hat, und du jetzt auch nicht. Vielleicht drückt er ein Auge zu. VIEL GLÜCK!!!

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    Antwort von baerchenforever baerchenforever

    dein chef kann dir urlaub nur aus betrieblichen gründen verbieten.das muss er dann aber auch begründen und beweisen können.du solltest mal bei der berufsgenossenschaft anrufen und dich erkundigen.ist schon traurig,dass du so einen chef hast.

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    Antwort von Meinereiner67 Meinereiner67

    Wie "MarcSu" schreibt §7 BUrlG sagt alles.

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    Antwort von lilusun1 lilusun1

    dieser Urlaub ist aber mit Krankenhausaufenthalt verbunden, und zwar ich habe vor, in China gesundheitlich vorsorge zu machen und werde auch entsprechende Bescheinigung bekommen. Was soll ich denn machen? Bei uns ist Urlaub sowieso nur mündlich besprochen und dann bei einer Kollegin einzutragen, schriftliches gibt es nicht. Falls der Chef doch die zwei Tage doch genehmigt, soll ich ihn es schriftlich bestätigen lassen? Danke! Oder was kann ich noch machen? Die Flüge kann man nicht mehr rückgängig machen.....Danke!

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    @lilusun1 Nutze bitte die Funktionen [Antwort kommentieren] bzw. [Kommentar kommentieren] unterhalb der Userbeiträge. Die Antwortenden schauen in der Regel auf ihre Antwortlisten und sehen dann deine Rückantworten nicht. Das könnte dazu führen, dass deine Frage nicht hilfreich beantwortet werden kann.

    Kommentar von lilusun1 lilusun1

    Danke für Deine Antwort! Es ist sehr hilfsreich, bin neu hier....

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    Antwort von marilda marilda

    Tatsache ist, du hast eigenständig zwei Tagen mehr Ürlaub gebucht wie bekommen. Da dein Chef sonst immer schwierig war bei Urlaub nehmen könnte er dich fristlos Kündigen wenn du am 11 und 12den Tag nicht auf Arbeit erscheinst.

    Kommentar von wim50 wim50wim50

    Die Kollegen beim Arbeitsgericht lachen sich kaputt.

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    Antwort von lilusun1 lilusun1

    vielen Dank für Eure schnelle Antwort. habe gehört, dass man Anspruch auf 12 zusammenhängende Urlaubtage hat. Habe bis lang keins gehabt. Was soll ich tun, wenn er mir verweigert. Wenn ich die Reise nicht antreten kann, wer soll die Kosten für Flüge übernehmen? Danke!

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''Was soll ich tun, wenn er mir verweigert. Wenn ich die Reise nicht antreten kann, wer soll die Kosten für Flüge übernehmen?''

    • Solange ein Urlaub noch nicht nachweislich genehmigt ist (und dann erst gestrichen wird) bleibt das am Arbeitnehmer hängen.

    • Dir stehen zwar gesetzlich 12 zusammenhängende Werktage (= 2 Wochen) Urlaub als Anspruch zu, aber den Urlaub zu nehmen steht nochmal auf einem anderen Blatt. Eigenmächtiges Urlaub machen (''Da mach ich einfach 2 Tage länger ohne Genehmigung.'') ist unentschuldigtes Fehlen.

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    Antwort von rohrmeier rohrmeier

    (1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt.

    (2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.

    (3) Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden. Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein nach § 5 Abs. 1 Buchstabe a entstehender Teilurlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen.

    (4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.

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    Antwort von MigDam MigDam

    ich bin erlich ... ich hab jetzt net alles gelesen aber ich denk mir das ich mir urlaub nehmen kann wie ich will un kann au hinfahren wo ich will auser ihr habt unterbesetzung ( dann müsste er aba auch ganz lieb fragen , außerdem muss ich noch sagen das amerikanische firmen manchmal etwas strenger sind , also ma net da versuchen ) viel glück

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    Antwort von Nette1973 Nette1973

    Ja, darf er. Er muss dir aber zusammenhängenden Urlaub von mind 10 Tagen gewährten, nicht nur Einzeltage.

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    Antwort von rohrmeier rohrmeier

    der chef darf 50% deines Urlaubs verplanen und du darfst 50% verplanen

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    Antwort von maren1978 maren1978

    Er darf den Wunsch für einen bestimmten Zeitraum verweigern aber du musst dien Jahresurlaub der dir zusteht irgendwann bekommen.

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    Antwort von rickshawize rickshawize

    Ja, er darf das bestimmen.

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