3

Darf mein Arbeitgeber über meine Freizeit bestimmen??

Frage von Nefany Nefany

Hi

Es geht um Darf mein Arbeitgeber über meine Freizeit bestimmen??

*

In diesem falle ein Betriebsarzt Besuch (In der Firma benötigen wir ,,G20 Lärm'' & ,,G30 Hitzearbeiten'' Untersuchungen)

*

Leider setzt der Arbeitgeber die Termine bewusst in die Freizeit der Arbeitnehmer.

*

Bei 4 Schichtsystem ist das eine extra Belastung wenn man vor dem Arbeitsbeginn mit Hin und Rückweg und Untersuchung 3 Stunden unterwegs ist und dann noch einmal 8 Stunden Arbeiten darf. (Natürlich ist es auch eine Belastung in anderen Schichtsystemen, Arbeitszeiten)

*

Dieser Betriebsarzt Termin muss laut Arbeitgeber eingehalten werden ohne zu Berücksichtigen das der Arbeitnehmer irgendwas geplant hat oder andere wichtige Termine zu dem Zeitpunkt hat..

*

Darf mein Arbeitgeber über meine Freizeit bestimmen?? oder muss er die Betriebsarzt Untersuchungen in die Arbeitszeit legen???

*

Für Antworten wäre ich sehr dankbar

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (12)

  • 8
    Antwort von ede0007 ede0007

    Wenn dieser Termin für die Ausübung deiner Tätigkeit eine Vorraussetzung ist, also Pflicht, muss er dies eigentlich in der Arbeitszeit durchführen lassen.

    Kommentar von DiplIngo DiplIngoDiplIngo

    Bzw. es ist auf jeden Fall Arbeitszeit!

    Findet die Untersuchung nicht am üblichen Arbeitsplatz statt, beginnt die Arbeitszeit ab der eigenen Haustüre und endet auch dort wieder bzw. geht in die normale Arbeitszeit über, wenn man danach arbeitet.

    Arbeitszeiten über 10h, hier wären das 3h+8h-0,25h(0,25h zusätzliche Pause, wenn mehr als 9h gearbeitet werden, wenn man für den AG günstig rechnet)=10,75h.

    Da hier definitiv kein Ausnahmetatbestand nach §14 ArbZG vorliegt verstößt der AG auch noch gegen Gesetze mit seiner Anordnung.

    Ich würde mich mit dem BR, der SiFa, dem Ordnungsamt bzw. dem Staatlichen Amt für Arbeitsschutz oder der Berufsgenossenschaft in Verbindung setzen.

    Kommentar von CosmiChaos CosmiChaos

    Nicht nur dann. Alles was der AG als arbeitsmedizinische Vorsorge anbietet, hat er so zu organisieren, dass es innerhalb der Arbeitszeit fällt, auch wenn es für den AN keine Pflichtuntersuchung ist. Das dient dazu, das sowas letztendlich real auch gemacht wird, sonst würde ja kaum jemand das "Angebot" wahrnehmen und es wäre obsolet.

  • 7
    Antwort von moosmutzelchen moosmutzelchen

    In dem Moment, in dem du zum Betriebsarzt fährst, befindest du dich in deiner Arbeitszeit - vielleicht nicht in der regulären - nennen wir es Überstunden.
    Die Fahrt muss auch angerechnet werden, so der Betriebsarzt nicht am gleichen Standort wie dein Arbeitgeber sitzt bzw. in der Nähe deines Arbeitsplatzes.
    Schreibs dir halt als Ü-Stunden an und gut.

    Kommentar von CosmiChaos CosmiChaos

    Sauber Daumen hoch. Nur eine Kleinigkeit. Ü-Stunden müssen es ja nicht unbedingt sein, solange die AVU vor Ende der regulären Arbeitszeit beendet ist.

    Kommentar von CosmiChaos CosmiChaos

    D.h. der AG hat überhaupt nur dann das Recht Ü-Stunden anzuordnen, wenn er das 4 Tage im Vorfeld ankündigt. Mit anderen Worten, der AG kann mir nicht heute nen Pflichttermin im Anschluss an meine reguläre Arbeitszeit als bezahlte Überstunde verordnen. Natürlich darf er mich Fragen und mir bei Ablehnung keinen Nachteil zukommen lassen... Und wenn der Grund wäre, dass ich zu Freizeitaktivitäten mit meinen Kumpels verabredet bin, wäre das a) nicht relevant und b) geht es den AG nichts an.

  • 1
    Antwort von zierfisch1 zierfisch1

    Angeordnete Untersuchungen des AG beim Betriebsarzt sind Grundsätzlich in die Arbeitszeit zu legen. Ansonsten gilt das als Mehrarbeit und ist dementsprechend zu vergüten.

    Kommentar von CosmiChaos CosmiChaos

    Sauber. Daumen hoch.

  • 1
    Antwort von ShaneMcCutcheon ShaneMcCutcheon

    Ja, er darf es in deine Freizeit legen. Es ist durchaus möglich, dass frühere Termine zu einem Dir besser passendem Zeitpunkt nicht mehr zu vergeben waren. Wenn er es also schnell abgeklärt haben will, muss er den ersten Termin nehmen, der ihm angeboten wird.

    Und in gewissem Maße darf ein AG auch sonst über die Freizeit seiner MA bestimmen.

    Kommentar von ede0007 ede0007

    Er darf ihn in die Freizeit legen, muss ihn aber vorher mit dem Arbeitnehmer abgesprochen haben.

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    DH! Es muss halt auch Rücksicht auf die Belange des Arbeitnehmers genommen werden

    Kommentar von ShaneMcCutcheon ShaneMcCutcheonShaneMcCutcheon

    Wenn der AG es schnell abgeklärt haben will, weil der AN z.B. schon viele Ausfälle verursacht hat, kann er den nächsten Termin annehmen ohne den AN dazu zu befragen. Da steht das betriebliche Interesse über dem des AN. Es kommt darauf an, was alles schon vorgefallen ist.

    Kommentar von ede0007 ede0007

    Du redest von einer Arbeitsmedizinischen Untersuchung die gemacht werden soll, weil der AN ständig krank feiert. Diese Termine macht aber die Krankenkasse für den AG und nicht er selbst. Aber ja, diese sind bindent und auch ausserhalb der Arbeitszeit erlaubt.

    Kommentar von ShaneMcCutcheon ShaneMcCutcheonShaneMcCutcheon

    ede0007, richtig. Sorry, hatte überlesen, dass es um regelmäßige Untersuchungen geht. Diese Termine sollten in der Tat mit dem AN abgesprochen werden. Beanstande mich bitte, damit diese Falsche Antwort weggemacht wird und niemanden irritiert oder gar zu falschen Annahmen verleitet. Danke. :-)

    Kommentar von DiplIngo DiplIngoDiplIngo

    Also dazu hätte ich jetzt gerne ein Quelle. Eine derartige Interpretation ist mir noch nie untergekommen. Und ich bin mittlerweile seit fast 10 Jahren Sicherheitsingenieur...

    Kommentar von ede0007 ede0007

    Naja, sie hat sich ja korregiert, aber seit wann hat ein Sicherheitsingeneure etwas mit der Arbeit des Betriebsrates zu zun? Dein Job ist es doch sicher zu stellen, das man so eine Untersuchung macht. Aber wann genau ist dir doch eigentlich egal oder irre ich mich da.

    Kommentar von DiplIngo DiplIngoDiplIngo

    Es gehört die Zusammenarbeit BR/SiFa zu den gesetzlichen Aufgaben

    Ich bin gerade nicht verantwortlich dafür, das irgendjemand sein PSA benutzt oder zur Vorsorge geht. Ich muss nur alle dazu anhalten. Es gibt allerdings die Möglichkeit, die Aufgaben auch der Person zu übertragen, die Sifa ist. Das ist aber ein gesondert zu betrachtender Job.

    Außerdem berate ich meinen AG und muss deswegen auch wissen, was nicht geht.

    Öhm, jetzt bin ich etwas abgeschweift. ^^

    P.S.: Als gute Sifa sollte man immer bemüht sein, die Akzeptanz von Maßnahmen im Rahmen der Arbeitssicherheit zu erhöhen, Das schaffe ich nicht, wenn ich zusehe, wie der AG seine feuchten neoliberalen Träume auslebt.

    Kommentar von DiplIngo DiplIngoDiplIngo

    Ja, so macht Shanes Aussage auch wieder Sinn.

    Kommentar von CosmiChaos CosmiChaos

    Der AN kann Ausfälle einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung während der Arbeitszeit nur seinerseits durch Krankheit verursachen. In jedem Fall kann eine ggf. erforderliche Pflichtuntersuchung dann auch unmittelbar bei Arbeitsaufnahme angeordnet werden. Der AG hat die gesamte Organisation nach Verordnung und Gesetz zu gewährleisten.

  • 1
    Antwort von estoycontento estoycontento

    Es geht ja hier um Sicherheitsmaßnahmen und da sollte man sich dann nicht querstellen. Ich würde es einfach hinnehmen und gut. Natürlich ist der AG daran interessiert diese Termine nicht in die Arbeitszeit zu legen. Es ist so üblich.

    Kommentar von CosmiChaos CosmiChaos

    Natürlich ist der Betrieb daran interessiert in erster Linie die Gesundheit der Mitarbeiter voranzustellen und seine monetären Interessen hinten anzustellen, sonst macht er sich strafbar. Er ist sogar gesetzlich verpflichtet sämtliche relevanten arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen während der Arbeitszeit stattfinden zu lassen und dazu die organisation zu gewährleisten. Zum Beispiel kann er anderen Mitarbeitern während deines arbeitsmedizinischen Ausfalls Mehrarbeit anordnen.

    Kommentar von CosmiChaos CosmiChaos

    Alle AGs müssen das so machen, niemand hat also einen Nachteil. Diese Kosten fließen seit je her in die Bilanz der AGs ein. Natürlich verschaffen sich AGs die versuchen sich nicht daran zu halten einen ordnungswidrigen Wettbewerbsvorteil. Gerade deshalb sollte es nicht zur gängigen Praxis mutieren. Der AG muss ja nur zur Tätigkeit relevante AVUs anordnen/anbieten. Viel wird immer freiwillig, kostenlos angeboten und dann soll mann das in der Pause oder in der Freizeit machen. So läuft das aber nicht rechtens.

  • 1
    Antwort von pumi001 pumi001

    ein lkw-fahrer macht sein führerschein ja auch nicht in der arbeitszeit. ohne schein kein job...
    gewisse voraussetzungen werden für gewisse jobs einfach "vorausgesetzt"! ist ja auch in deinem interesse das du den job überhaupt machen kannst ....

    Kommentar von ede0007 ede0007

    beantwortet aber nocht die Frage

    Kommentar von zierfisch1 zierfisch1zierfisch1

    Dieser Vergleich hinkt gewaltig.Äpfel mit Birnen vergleichen.

    Kommentar von DiplIngo DiplIngoDiplIngo

    Wenn Du jetzt eine Gabelstapler-Schein als Beispiel genommen hättest, ok, aber so sind das wirklich Äpfel und Birnen...

    Hier geht es um ein Vorsorge-Untersuchung, die der AG im eigenen Interesse bei den AN durchführen lassen muss.

    Und wenn er einen Besuch beim Betriebsarzt anordnet ist das Arbeitszeit.

    Kommentar von ede0007 ede0007

    Genau

    Kommentar von CosmiChaos CosmiChaos

    Hier geht es nicht um einen Vorteil am Arbeitsmarkt sondern um zwangsvorgeschriebene Untersuchungen bei Jobs bei denen das erforderlich ist, im Klartext: Lungencheck, wenn du mit Asbest gearbeitest hast ... und ... und ... und.

    Es ist doch nciht mein Privatproblem wenn der AG mich beispielsweise Gefahrenstoffen aussetzt.

    Wenn die Untersuchungen vorgeschrieben sind, dann hat er dafür sorge zu tragen, wenn er hier in Deutschland weiterhin tätig sein will.

    Dein Vergleich ist abstoßend.

    Kommentar von CosmiChaos CosmiChaos

    Mit anderen Worten: Es geht nicht darum einen Schein ausgestellt zu bekommen, dass man weiterhin mit der Gefahr oder dem Risiko arbeiten kann, sondern darum sicherzustellen, dass der Job einen nicht krank gemacht hat (nicht die private Raucherei). Ich wünsch dir nicht dass du oder einer deiner Familienangehörigen einen qualvollen Tod erleiden muss, weil ein Asi-AG sich weder um ordnungsgemäße Maßnahmen bezüglich Gefahrenstoffen noch um arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen gekümmert hat und diese "Kosten" dann einfach als Leid abgewälzt werden.

  • 1
    Antwort von LupoWF LupoWF

    grundsätzlich ist es ja so das arzttermine in der freizeit zu erledigen sind aber wenns ein vom arbeitgeber angeordneter besuch ist... schwierig... google doch mal zum thema arbeitsrecht

    Kommentar von mimro mimromimro

    oder frag den Betriebsrat

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Ein privater Arzttermin ist etwas anders als ein Termin beim Betriebsarzt.

    Kommentar von CosmiChaos CosmiChaos

    Es ist nicht Schwierig, sondern sehr einfach: Alle arbeitsmedizinischen VOrsorgeuntersuchungen haben in der Arbeitszeit stattzufinden. Die Pflichtuntersuchgen sind insofern kritisch, weil der AN sie nicht ausschlagen darf, sondern eine Mitwirkungspflicht hat. Der AG bzw die Personalbüros bitten immer um Freizeit oder Pausennahme, schließlich ist es ja deine unbezahlte Mehrarbeit.

  • 0
    Antwort von CosmiChaos CosmiChaos

    Grundsätzlich nein, in diesem Fall ist es hingegen noch viel einfacher:

    Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ( ArbMedVV )

    § 2 - Begriffsbestimmungen (…) (2) (…) Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen umfassen Pflichtuntersuchungen, Angebotsuntersuchungen und Wunschuntersuchungen.

    § 3 - Allgemeine Pflichten des Arbeitgebers (…) (3) Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sollen während der Arbeitszeit stattfinden. (...)

    Diese Regelung dient gerade dazu dass AN nicht demotiviert werden auch an Wunschuntersuchungen zur Vorsorge teilzunehmen.

    Wer damit auf der Arbeit zu tun hat sollte sich unbedingt die Gesetzestexte ansehen, weil der AG hier gerne die Lohnkosten der AN einspart, die sich meistens nicht wehren. AGs die bezüglich Pflichtuntersuchungen da auf sturr stellen handeln Ordnungswidrig, bei Tätigkeiten die Leib und Leben gefährden sogar strafbar, auch alles in den Gesetzen ArbSchG und in der Verordnung dazu ArbMedVV leicht einsehbar.

    In der Freizeit - dazu zählt auch Pause - hat der AG absolut keine Weisungsbefugnis, es sei denn andere Regelungen diesbezüglich stehen in den Betriebsvereinbarungen.

    D.h. beispielsweise darf der AG auch nicht grundsätzlich vorschreiben, dass man das Betriebsgelände wärend der Pausenzeiten nicht verlassen darf. Das betrifft nicht Bildschirmunterbrechungsphasen, währendessen darf man sogar anderweitig beschäftigt werden.

    Der ganz Unsinn der hier erzählt wird, ist ja kaum auszuhalten.

  • 0
    Antwort von Tschinow Tschinow

    Bei uns in der Firma (Getriebeherstellung) sind Arzttermine grundsätzlich in die Freizeit zu verlegen, ausser es ist anders nicht möglich.

    Im Grunde hat dein Arbeitgeber lediglich das Recht, Arzttermine nicht in die Arbeitszeit legen zu müssen.

    Ich nehme aber an, dass Du das recht hast G20-Untersuchungen während der Arbeitszeit durchführen zu lassen, da sie ja nicht wegen einer privaten Erkrankung entstanden sind, sondern betrieblichen Ursprungs sind, und bei uns zumindest vom Werksarzt durchgeführt werden.

    Kommentar von CosmiChaos CosmiChaos

    Jede medizinische Vorsorgeuntersuchung die der Arbeitgeber anbietet ist eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung... und wenn er dir anbietet mal deine Furunkel am Hintern untersuchen zu lassen, weil du den ganzen Tag an den gleichen ekligen Bürostuhlen sitzt, welche 16 Stunden im Schichtbetrieb von verschiedensten Kollegen dauerbesetzt sind, dann hat das per Gesetz während dieser Zeit stattzufinden (Arbeit) und nicht in meiner Freizeit.

    Kommentar von CosmiChaos CosmiChaos

    Der AG hat schonmal überhaupt nicht das Recht mir bei irgendeinem Arzt irgendeinen üblichen Untersuchungstermin zu machen. Der Gesetzgeber sieht bei gewissen Arbeiten Pflichtuntersuchungen vor, bei manchen Angebotsuntersuchungen und sogar Wunschuntersuchungen. Er hat nicht das Recht meine Freizeit zu gestalten und die AVUs sollen in der Arbeit stattfinden, also kann der AG logischerweise einen Termin für eine Pflichtuntersuchung einfach während der Arbeitszeit organisieren und man hat mitzuwirken. Selbst diese Pflichtuntersuchung dient ausschließlich der Gesundheit des AN und wenn dieser den Wunsch äußert dann darf der Arzt an den AG lediglich übermitteln, dass man teilgenommen hat und das wars. Bei allem anderem begibt sich der AG juristisch auf dünnes Eis.

  • 0
    Antwort von MarcSu MarcSu

    Natürlich kann er den Termin in Deine Freizeit legen, weil während der Arbeitszeit sonst der Betriebsablauf gestört oder gefährdet ist.

    Im Übrigen gibt es Tausende von Arebeitslosen, die in ihrer Freizeit gerne zu einem Betriebsarzt gehen würden, aber in Deutschland wundert mich bald nichts mehr.

    Kommentar von CosmiChaos CosmiChaos

    Falsch. Der AG hat alles mögliche zu tun um seiner Pflicht nachzukommen, dazu zählt auch sämtliche Kosten - dazu zählen auch die Lohnkosten der AN - zu tragen und die gesamte Organisation zu gewährleisten. Sry, aber es ist Gesetz. Natürlich ist nur dein leichtfertiges Selbstverständnis.

    In Deutschland wundert mich höchstens wie idiotisch manche Faschisten das neoliberale Exrement wiederkäuen als würden sie noch nicht genug davon zu sich nehmen und Kommentare ablassen als wären sie selbst höchstpersönlich die größten Voll-Asozialen!

  • 0
    Antwort von Drachentoeter Drachentoeter

    Es sieht wohl so aus das der Arbeitgeber dich dafür frei stellen muss, aber es zählt nicht zur Arbeitszeit. Das hat wohl das Bundes Arbeitsgericht mal so entschieden. Also Letzendlich läuft es darauf raus das du den Arztbesuch in deiner Freiziet machen muss, allerdings muss der Arbeitgeber, was die Termine angeht, rücksicht auf deine Belange nehmen

    Kommentar von CosmiChaos CosmiChaos

    Wenn du das glaubst, dann lass doch mal was sehen. Ich weiß nur das es Gesetze gibt die bei arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen - dazu zählen auch Wunschuntersuchungen klar vorsehen dass es in der Arbeitszeit stattzufinden hat.

  • 0
    Antwort von Zickedeluxe Zickedeluxe

    ich denke, das diese Untersuchung nicht zur Freizeitgestltung gehört, sondern Teil deines Arbeitsverhältnisses.
    In diesem Fall darf er das.

    Kommentar von MikeMolto MikeMoltoMikeMolto

    Wenn das ein Teil des Arbeitsverhältnisses ist, dann muß es auch vergütet werden.

    Kommentar von CosmiChaos CosmiChaos

    WO ist der logische Zusammenhang zwischen deinem ersten und dem zweiten Satz? Wenn es doch Teil des Arbeitsverhältnisses ist, dann hat es auch in dieser vertraglich vereinbarten Zeit, der sog. Arbeitszeit stattzufinden.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.