Hi
Es geht um Darf mein Arbeitgeber über meine Freizeit bestimmen??
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In diesem falle ein Betriebsarzt Besuch (In der Firma benötigen wir ,,G20 Lärm'' & ,,G30 Hitzearbeiten'' Untersuchungen)
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Leider setzt der Arbeitgeber die Termine bewusst in die Freizeit der Arbeitnehmer.
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Bei 4 Schichtsystem ist das eine extra Belastung wenn man vor dem Arbeitsbeginn mit Hin und Rückweg und Untersuchung 3 Stunden unterwegs ist und dann noch einmal 8 Stunden Arbeiten darf. (Natürlich ist es auch eine Belastung in anderen Schichtsystemen, Arbeitszeiten)
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Dieser Betriebsarzt Termin muss laut Arbeitgeber eingehalten werden ohne zu Berücksichtigen das der Arbeitnehmer irgendwas geplant hat oder andere wichtige Termine zu dem Zeitpunkt hat..
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Darf mein Arbeitgeber über meine Freizeit bestimmen?? oder muss er die Betriebsarzt Untersuchungen in die Arbeitszeit legen???
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Für Antworten wäre ich sehr dankbar
Bzw. es ist auf jeden Fall Arbeitszeit!
Findet die Untersuchung nicht am üblichen Arbeitsplatz statt, beginnt die Arbeitszeit ab der eigenen Haustüre und endet auch dort wieder bzw. geht in die normale Arbeitszeit über, wenn man danach arbeitet.
Arbeitszeiten über 10h, hier wären das 3h+8h-0,25h(0,25h zusätzliche Pause, wenn mehr als 9h gearbeitet werden, wenn man für den AG günstig rechnet)=10,75h.
Da hier definitiv kein Ausnahmetatbestand nach §14 ArbZG vorliegt verstößt der AG auch noch gegen Gesetze mit seiner Anordnung.
Ich würde mich mit dem BR, der SiFa, dem Ordnungsamt bzw. dem Staatlichen Amt für Arbeitsschutz oder der Berufsgenossenschaft in Verbindung setzen.