Ich habe eine 39 Std Woche und arbeite Mo-Do 8-17 und Freitags 8-16 Uhr. Verkehrbedingt würde ich morgens gerne früher anfangen und nachmittags früher gehen. In meinen Arbeitsvertrag ist vereinbart, dass mein Arbeitgeber meine Arbeitszeiten festlegt. Leider verbietet er mir, früher anzufangen. Habe ich auf ein Recht darauf? Oder muss man sich nach dem Arbeitgeber richten?
Antworten (8)
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6Antwort von
Wieselchen1Wieselchen1
Der Arbeitgeber hat das Hausrecht und kann somit die Öffnungszeiten des Betriebes festlegen. Somit hast du keine andere Wahl.
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3Antwort von
ReSpe Ja klar, kann er das Du musst Dich danach richten, wann Dein Arbeitgeber Dir sagt dass Du arbeiten sollst. Ich denke, abgesehen von einer Verlagerung in die Nacht etc. wirst Du damit leben müssen ...
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3Antwort von
benutzer27benutzer27
nein, darauf hast du kein Recht. Wenn die Arbeitszeiten festgeschrieben sind, dann sind sie bindend (da hilft auch nicht, wenn du 2 Stunden eher kommst, dass ist dein Privatvergnügen).
Anders sieht es aus, wenn du von vornherein eine Gleitzeitregelung hast, dann kann der AG nur eine sogenannte Kernzeit festlegen.
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2Antwort von
emjayemjay
Fände ich äußerst praktisch, wenn jeder Arbeitnehmer selbst entscheiden könnte, wann er zur Arbeit kommt. Das Chaos möchte ich erleben.
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2Antwort von
tigribtigrib
Kennst Du den Spruch:
Wer zahlt, schafft an. ?
Du mußt Dich leider nach Deinem Arbeitgeber richten!
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2Antwort von
Indy72Indy72
Wenn es im Vertrag wörtlich steht "der Arbeitgeber legt die Arbeitszeiten des Mitarbeiters fest", dann ist deine frage damit hinreichend beantwortet. Alles andere wäre nur sein guter Wille und wenn er nicht da ist, dann Pech!
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2Antwort von
vollyhnvollyhn
Die Lage der Arbeitszeit (Wochentag, Uhrzeit, Schichtbetrieb usw) darf der Arbeitgeber einseitig festlegen und ändern im Gegensatz zum Umfang der Arbeitszeit(39 Wochenstunden), der nur einvernehmlich festgesetzt und geändert werden darf. Ganz gefestigte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.
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1Antwort von
JaschinJaschin
Die Betriebszeiten werden immer vom Arbeitgeber festgelegt, während sich die tatsächlichen Arbeitszeiten nach den Tarifvereinbarungen oder einzelnen vertraglichen Vereinbarungen richten.
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