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Darf mein Arbeitgeber mit feste Arbeitszeiten vorschreiben?

Frage von Alexa87 Alexa87

Ich habe eine 39 Std Woche und arbeite Mo-Do 8-17 und Freitags 8-16 Uhr. Verkehrbedingt würde ich morgens gerne früher anfangen und nachmittags früher gehen. In meinen Arbeitsvertrag ist vereinbart, dass mein Arbeitgeber meine Arbeitszeiten festlegt. Leider verbietet er mir, früher anzufangen. Habe ich auf ein Recht darauf? Oder muss man sich nach dem Arbeitgeber richten?

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Antworten (8)

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    Antwort von Wieselchen1 Wieselchen1

    Der Arbeitgeber hat das Hausrecht und kann somit die Öffnungszeiten des Betriebes festlegen. Somit hast du keine andere Wahl.

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    Antwort von ReSpe ReSpe

    Ja klar, kann er das Du musst Dich danach richten, wann Dein Arbeitgeber Dir sagt dass Du arbeiten sollst. Ich denke, abgesehen von einer Verlagerung in die Nacht etc. wirst Du damit leben müssen ...

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    Antwort von benutzer27 benutzer27

    nein, darauf hast du kein Recht. Wenn die Arbeitszeiten festgeschrieben sind, dann sind sie bindend (da hilft auch nicht, wenn du 2 Stunden eher kommst, dass ist dein Privatvergnügen).

    Anders sieht es aus, wenn du von vornherein eine Gleitzeitregelung hast, dann kann der AG nur eine sogenannte Kernzeit festlegen.

  • 2
    Antwort von emjay emjay

    Fände ich äußerst praktisch, wenn jeder Arbeitnehmer selbst entscheiden könnte, wann er zur Arbeit kommt. Das Chaos möchte ich erleben.

  • 2
    Antwort von tigrib tigrib

    Kennst Du den Spruch:

    Wer zahlt, schafft an. ?

    Du mußt Dich leider nach Deinem Arbeitgeber richten!

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    Antwort von Indy72 Indy72

    Wenn es im Vertrag wörtlich steht "der Arbeitgeber legt die Arbeitszeiten des Mitarbeiters fest", dann ist deine frage damit hinreichend beantwortet. Alles andere wäre nur sein guter Wille und wenn er nicht da ist, dann Pech!

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    Antwort von vollyhn vollyhn

    Die Lage der Arbeitszeit (Wochentag, Uhrzeit, Schichtbetrieb usw) darf der Arbeitgeber einseitig festlegen und ändern im Gegensatz zum Umfang der Arbeitszeit(39 Wochenstunden), der nur einvernehmlich festgesetzt und geändert werden darf. Ganz gefestigte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.

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    Antwort von Jaschin Jaschin

    Die Betriebszeiten werden immer vom Arbeitgeber festgelegt, während sich die tatsächlichen Arbeitszeiten nach den Tarifvereinbarungen oder einzelnen vertraglichen Vereinbarungen richten.

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