gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Darf mein Arbeitgeber mit feste Arbeitszeiten vorschreiben?

gefragt von Alexa87Alexa87 am 05.02.2008 um 13:10 Uhr

Ich habe eine 39 Std Woche und arbeite Mo-Do 8-17 und Freitags 8-16 Uhr. Verkehrbedingt würde ich morgens gerne früher anfangen und nachmittags früher gehen. In meinen Arbeitsvertrag ist vereinbart, dass mein Arbeitgeber meine Arbeitszeiten festlegt. Leider verbietet er mir, früher anzufangen. Habe ich auf ein Recht darauf? Oder muss man sich nach dem Arbeitgeber richten?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

arbeit (13873)
beruf (13862)
arbeitszeiten (52)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 5. Februar 2008 13:13
6x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Der Arbeitgeber hat das Hausrecht und kann somit die Öffnungszeiten des Betriebes festlegen. Somit hast du keine andere Wahl.

Kommentar von Simple_avatar9smallPeter4711 am 5. Februar 2008 13:16

Danke Tanzwiesel - hoffentlich bleibt er noch ein bisschen hier...


Peter4711
beantwortet von Peter4711 am 5. Februar 2008 13:15
6x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich würde behaupten, dass der Arbeitgeber die Arbeitszeiten festlegt, und wenn er kein Verständnis für Deine Argumente zeigt mag er zwar ein recht uneinsichtiger Mensch sein (es sei denn er hat andere Gründe, die betrieblich sind), aber er darf dennoch betimmen.


anonym
beantwortet von benutzer27 am 5. Februar 2008 13:14
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

nein, darauf hast du kein Recht. Wenn die Arbeitszeiten festgeschrieben sind, dann sind sie bindend (da hilft auch nicht, wenn du 2 Stunden eher kommst, dass ist dein Privatvergnügen).

Anders sieht es aus, wenn du von vornherein eine Gleitzeitregelung hast, dann kann der AG nur eine sogenannte Kernzeit festlegen.


ReSpe
beantwortet von ReSpe am 5. Februar 2008 13:15
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja klar, kann er das Du musst Dich danach richten, wann Dein Arbeitgeber Dir sagt dass Du arbeiten sollst. Ich denke, abgesehen von einer Verlagerung in die Nacht etc. wirst Du damit leben müssen ...


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 5. Februar 2008 13:16
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Lage der Arbeitszeit (Wochentag, Uhrzeit, Schichtbetrieb usw) darf der Arbeitgeber einseitig festlegen und ändern im Gegensatz zum Umfang der Arbeitszeit(39 Wochenstunden), der nur einvernehmlich festgesetzt und geändert werden darf. Ganz gefestigte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.



Indy72
beantwortet von Indy72 am 5. Februar 2008 13:17
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn es im Vertrag wörtlich steht "der Arbeitgeber legt die Arbeitszeiten des Mitarbeiters fest", dann ist deine frage damit hinreichend beantwortet. Alles andere wäre nur sein guter Wille und wenn er nicht da ist, dann Pech!


tigrib
beantwortet von tigrib am 5. Februar 2008 13:20
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Kennst Du den Spruch:

Wer zahlt, schafft an. ?

Du mußt Dich leider nach Deinem Arbeitgeber richten!


emjay
beantwortet von emjay am 5. Februar 2008 13:32
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Fände ich äußerst praktisch, wenn jeder Arbeitnehmer selbst entscheiden könnte, wann er zur Arbeit kommt. Das Chaos möchte ich erleben.


Jaschin
beantwortet von Jaschin am 5. Februar 2008 13:42
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Betriebszeiten werden immer vom Arbeitgeber festgelegt, während sich die tatsächlichen Arbeitszeiten nach den Tarifvereinbarungen oder einzelnen vertraglichen Vereinbarungen richten.


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.