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darf mein arbeitgeber mir was verbieten??

Frage von fbking fbking

Also bin verkäufer mache meine lehre und mein arbeitgeber verlangt das ich mein ohrring abmachen muss und meine haare kurz schneiden muss,und darf mein bart auch nicht stylen und muss ihn auch abrasieren.also ich finde das mist weil sehe normal aus habe keine tattos oder laufe auch nicht wie was weiss ich rum??das stört mich kann ich da nix machen

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Antworten (18)

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    Antwort von pippi60 pippi60

    Der Chef bestimmt, was für ein Image er vertreten will. Kannst Du Dir einen Banker in Shorts, kurzärmligen Hemd, in Socken und Sandalen während der Arbeit vorstellen?

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    Antwort von Tuune Tuune

    ja das denkst du vlt nicht, aber einige kunden vlt schon [-> "wasn des für einer o.Ô" ]

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    Antwort von Memphisqueen Memphisqueen

    Tja, aber Kundenkontakt. Wenn dir was an der Lehre liegt, dann mache das...

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    Antwort von DanielsGirl DanielsGirl

    Hä? Wenn dir deine Ausbildung am Herzen liegt machst du das, aber flott. Dein AG ist in jedem Fall dazu berechtigt das von dir zu verlangen, aber hallo! Da solltest du nicht lange nachdenken oder mit ihm diskuttieren, sondern sofort diesen einen Wunsch von ihm erfüllen. Ist doch nur ein kleines OPfer in Anbetracht dessen, was dir die Ausbildunng für dein zukünftigeds Leben einbringt

    Kommentar von DanielsGirl DanielsGirlDanielsGirl

    Lt. Gesetzgeber darf er es!!!

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    Antwort von user517 user517

    Nein darf er nicht. Außer wenn du z.b. viel mit Lebensmitteln zutun hast kann er verlangen das du eine Haube trägst aus hygienischen Gründen. Oder z.b. in einer Werkstatt wo viele Maschinen sind kann er aus Sicherheitsgründen verlangen das die keinen Ohrring trägst.

    Das muss der Arbeitgeber aber vorher wissen ob er z.b. einen Punker in einem Hotel einstellt, was du nach der Einstellung machst ist deine Sache. Nur die Frage der Übernahme oder VErtragsverlängerung ist dann eine andere ;)

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    Antwort von Hasii Hasii

    Das vom Ohrring hab ich schonmal gehört, aber das mit den Haaren finde ich krass. Ich würde mir nicht vorschreiben lassen, wie ich aussehen soll.

    Kommentar von Noname99 Noname99Noname99

    Musst du ja auch nicht, Hartz IV bekommen ja alle, egal wie sie aussehen.....

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    Antwort von steffi12345 steffi12345

    ja dein arbeitgeber darf vorschreiben wie du dich zu kleiden hast und da kannst du nix machen,bei kundenkontakt heißt es einfach gepflegtes äussere und wenn deinem arbeitgeber das stört dann hat er das recht es dir vorzuschreiben,alles gute für dich

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    Antwort von pumi001 pumi001

    wie lange machst du die lehre denn schon ? wenn er dich so eingestellt hat kann er da nicht viel verlangen!

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    Antwort von Gewitter Gewitter

    kannst du ja nach der Lehre nachholen.

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    Antwort von CBK4300 CBK4300

    Wenn du aussiehst wie n penner,ja

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    Antwort von MarcSu MarcSu

    Es kommt darauf an, welche Art von Betrieb das ist, das Erscheinungsbild eines Beschäftigten muß angepaßt sein.

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    Antwort von kappe619 kappe619

    genau wie inner schule, da wird einem auch alles mögliche verboten

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    Antwort von janni79 janni79

    In gewisser weise kann er dir auf jeden Fall vorschreiben das du deinen Ohrring rausnimmst, da ja immer in Kontakt zu Kunden stehst. Und je nachdem in was für einem Laden du arbeitest kann er auch von dir verlangen dasd du dich von deinen Haaren und deinem Bart trennen sollst.

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    Antwort von densin53 densin53

    Kennst du das Sprichwort: wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing ?

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    Antwort von onomant onomant

    Lehrjahre sind keine Herrenjahre

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    Antwort von Leichnam69 Leichnam69

    im Kundenverkehr kann er das verlangen!Tust Du es nicht .....andere warten bereits!

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    Antwort von vernunft0 vernunft0

    wenn du den Platz behalten willst mach es, es gibt da so einen schönen spruch meiner Oma: Lehrjahre sind keine Herrenjahre und denke mal daran du stehst in der Öffentlichkeit als verkäufer und nicht in der Geisterbahn um leute zu verschrecken

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    Antwort von DerTroll DerTroll

    Das verlangt mein Dienstherr doch auch.

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