10

Darf mein Arbeitgeber mir ohne Ankündigung Urlaub abziehen, wenn ER krank war???

Frage von Nymphe Nymphe
Ein Hinweis zur Frage support

Hallo Nymphe, bitte achte doch in Zukunft darauf, Deine Frage genauer zu formulieren und versuche Dein Problem so gut wie möglich zu erklären. Du erhöhst so die Chance auf hilfreiche Antworten. Vielen Dank und viele Grüße, Ted vom gutefrage.net-Support

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (7)

  • 4
    Antwort von schurke schurke

    Nein darf er nicht. Urlaub dient der Erholung der Arbeitnehmer damit sie fit für das Arbeitsleben bleiben. Nicht dem eventuellen Kostenausfall der Arbeitgeber.

  • 3
    Antwort von PinkStephi PinkStephi

    Na nur weil er Krank ist kann er dir doch nicht einfach Urlaubstage abziehen, wo kommen wir denn da hin wenns so ständig ginge, dann gäbe es ja nie Urlaub ;o)

  • 3
    Antwort von HerrLich HerrLich

    Nein, Dein Urlaub hat überhaupt nichts mit seiner Erkrankung zu tun.

  • 2
    Antwort von regideur regideur

    Also nur wenn Du dann seinen Urlaub bekommst wenn Du krank bist. :-) Das geht natürlich überhaupt nicht! Es steht Dir Erholungsurlaub zu egal was mit Deinem Arbeitgeber ist.

  • 1
    Antwort von Qetan Qetan

    Das musst Du genauer erklären. So ist das wie Kaffeesatz lesen.

  • 0
    Antwort von AJWhv AJWhv

    Seine Krankheit hat nichts mit Deinem Urlaub zu tun! Der Urlaub steht Dir rechtlich zu!

  • 0
    Antwort von sunpoint sunpoint

    Versteh ich nicht ganz ! Wenn Er krank war soll er Dir Urlaub abziehen ? Hast Du denn soviel "blau" gemacht als er nicht da war?

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.