3

Darf mein Arbeitgeber mir minus stunden anrechnen ?

Frage von rockstar83 rockstar83

Hallo, heute habe ich meine letzte Lohnabrechnung bekommen da ich am 31.05.09 gekündigt würde. Ich habe in den letzten zwei Jahren ein paar minus stunden gemacht und mein arbeitgeber hat mir diese nun angerechnet das heisst auf der letzten Abrechnung steht drauf das ich dem Unternehmen noch 2.638,23 € schulde. Darf mein ehemals Arbeitgeber das ?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (14)

  • 2
    Antwort von anjanni anjanni

    So viel Geld - das klingt nicht wie "ein paar" Minusstunden. - So viel Geld bekomme ich nicht im Monat ausgezahlt. Das bedeutet für mich, daß Du ganz schön geschwänz hat.

    Mit Sicherheit hat der Arbeitgeber da einen Anspruch drauf. Warum soll er Dich für etwas bezahlen, was Du nicht geleistet hast?

  • 2
    Antwort von Agnes10 Agnes10

    Ja, das darf er. Du hast ja Geld für etwas bekommen, daß du nicht geleistet hast. Scheidest du aus der Firma aus, dann hat der Arbeitgeber noch Ansprüche an dich. Würdest du weiter dort arbeiten, könntest du die Minusstunden ja irgendwann aufarbeiten.

  • 2
    Antwort von doris11 doris11

    hupuhh,...also am besten informierst du dich beim Arbeitsnehmer Schutz,...was steht in deinem Arbeitsvertrag...??

  • 2
    Antwort von subsi75 subsi75

    Ja , das darf er. Du hast doch Geld bekommen für die Du keine Leistung erbracht hast. !

    Kommentar von subsi75 subsi75subsi75

    ps.. und bist ja kein Manager gewesen Oder ??

  • 1
    Antwort von deimos deimos

    Ja darf er, da er Dir gegenüber ja in Vorleistung getreten ist, indem er Dir den vollen Lohn ausgezahlt hat. Die Frage ist, in welchem Zeitraum das zulässig ist.

  • 1
    Antwort von denjo2 denjo2

    warst du eigentlich zwischendurch arbeiten das hört sich nicht nach ein paar stunden an

  • 1
    Antwort von kurtjohann kurtjohann

    er kann minusstunden anrechnen, aber sicher nicht über die letzten beiden jahre, sondern das müsste wohl in der monatlichen abrechnung geschehen...aber ich kenne deinen fall nicht genau.

  • 0
    Antwort von MarcSu MarcSu

    Minusstunden sind Arbeitszeiten, an den Du nicht gearbeitet hast, Dir aber bezahlt wurden. Weshalb soll Dir der Arbeitgeber Leistungen bezahlen, die Du nicht erbracht hast ?

    Komische Frage !

  • 0
    Antwort von RBMannheim RBMannheim

    Natürlich! Er hatte sie ja vorab auch gezahlt! Es wäre anders, wenn Du als Stundenlöhner bezahlt worden wärest. Dann wäre die Minusstunden gleich nicht bezahlt worden!

  • 0
    Antwort von Indy72 Indy72

    Ich befürchte, dass der Arbeitgeber das darf. Wenn Überstunden ausbezahlt werden müssen, müßte man mit Stundendefizit genauso verfahren können. Aber geh doch zum Fachanwalt für Arbeitsrecht. Gewerkschaften haben dafür eigene Spezialisten.

  • 0
    Antwort von Dajana0120 Dajana0120

    Die Stunden sind von dem Arbeitgeber bezahlt worden. Du solltes die abarbeiten, hast aber gekündigt! Warum den nicht abziehen? (Es ist die Frage wie das abgewickelt wurde) Warum hast die minus Stunden gesammelt. Falls wegen weniger Arbeit, dann eben nicht!

  • 0
    Antwort von Sukram71 Sukram71

    Vermutlich ja. Kommt aber drauf an, wie lange das her ist. Wieso hat der die nicht schon früher abgezogen?

    Ich würde mir mit dem bezahlen erstmal Zeit lassen. Vielleicht hat der ja keine Lust deshalb zu klagen.

    Lass dir erstmal ein gutes Arbeitszeugnis ausstellen. Das musst DU beantragen, sonst kriegst du keines. Das ist erstmal das Wichtigste.

    Kommentar von tuppergirl tuppergirltuppergirl

    ein gutes Arbeitszeugnis.... wofür denn??

    Kommentar von doris11 doris11doris11

    bei einer Fristlosen kann man ein "Gutes" wohl vergessen...

    Kommentar von Sukram71 Sukram71Sukram71

    Nein, das stimmt nicht.

    Zum einen muss ein Zeugnis ja wohlwollend sein, aber OK, da gibts ja Zeugnissprache für.

    Zum anderen kann es ja gut sein, dass man dem scheidenden Mitarbeiter nicht noch mehr Steine in den Weg legen will.

    (Gerade so einen Fall gehabt, beim Freund.)

    Kommentar von Sukram71 Sukram71Sukram71

    Streitet man sich über das Geld und die Kündigung vor Gericht, wird das Zeugnis bestimmt nicht besser.

    Um im Zweifel kann man dann in einem auch noch gegen das Zeugnis klagen. ;)

    Kommentar von Sukram71 Sukram71Sukram71

    Deshalb würde ich mir das Zeugnis VORHER geben lassen.

    Kommentar von Sukram71 Sukram71Sukram71

    Wo steht überhaupt was von "fristlos"?

  • 0
    Antwort von tomtom83 tomtom83

    Wenn du dafür bezahlt wurdest und das nicht abgearbeitet hast, wieso nicht.Kann mich aber auch irren

  • 0
    Antwort von Sibella14 Sibella14

    nein !

    Kommentar von RBMannheim RBMannheimRBMannheim

    Natürlich darf er!

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.