Hallo, heute habe ich meine letzte Lohnabrechnung bekommen da ich am 31.05.09 gekündigt würde. Ich habe in den letzten zwei Jahren ein paar minus stunden gemacht und mein arbeitgeber hat mir diese nun angerechnet das heisst auf der letzten Abrechnung steht drauf das ich dem Unternehmen noch 2.638,23 € schulde. Darf mein ehemals Arbeitgeber das ?
Darf mein Arbeitgeber mir minus stunden anrechnen ?
Antworten (14)
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anjannianjanni
So viel Geld - das klingt nicht wie "ein paar" Minusstunden. - So viel Geld bekomme ich nicht im Monat ausgezahlt. Das bedeutet für mich, daß Du ganz schön geschwänz hat.
Mit Sicherheit hat der Arbeitgeber da einen Anspruch drauf. Warum soll er Dich für etwas bezahlen, was Du nicht geleistet hast?
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Agnes10Agnes10
Ja, das darf er. Du hast ja Geld für etwas bekommen, daß du nicht geleistet hast. Scheidest du aus der Firma aus, dann hat der Arbeitgeber noch Ansprüche an dich. Würdest du weiter dort arbeiten, könntest du die Minusstunden ja irgendwann aufarbeiten.
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doris11doris11
hupuhh,...also am besten informierst du dich beim Arbeitsnehmer Schutz,...was steht in deinem Arbeitsvertrag...??
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subsi75subsi75
Ja , das darf er. Du hast doch Geld bekommen für die Du keine Leistung erbracht hast. !
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deimos Ja darf er, da er Dir gegenüber ja in Vorleistung getreten ist, indem er Dir den vollen Lohn ausgezahlt hat. Die Frage ist, in welchem Zeitraum das zulässig ist.
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denjo2denjo2
warst du eigentlich zwischendurch arbeiten das hört sich nicht nach ein paar stunden an
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kurtjohannkurtjohann
er kann minusstunden anrechnen, aber sicher nicht über die letzten beiden jahre, sondern das müsste wohl in der monatlichen abrechnung geschehen...aber ich kenne deinen fall nicht genau.
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MarcSuMarcSu
Minusstunden sind Arbeitszeiten, an den Du nicht gearbeitet hast, Dir aber bezahlt wurden. Weshalb soll Dir der Arbeitgeber Leistungen bezahlen, die Du nicht erbracht hast ?
Komische Frage !
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RBMannheimRBMannheim
Natürlich! Er hatte sie ja vorab auch gezahlt! Es wäre anders, wenn Du als Stundenlöhner bezahlt worden wärest. Dann wäre die Minusstunden gleich nicht bezahlt worden!
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Indy72Indy72
Ich befürchte, dass der Arbeitgeber das darf. Wenn Überstunden ausbezahlt werden müssen, müßte man mit Stundendefizit genauso verfahren können. Aber geh doch zum Fachanwalt für Arbeitsrecht. Gewerkschaften haben dafür eigene Spezialisten.
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Dajana0120Dajana0120
Die Stunden sind von dem Arbeitgeber bezahlt worden. Du solltes die abarbeiten, hast aber gekündigt! Warum den nicht abziehen? (Es ist die Frage wie das abgewickelt wurde) Warum hast die minus Stunden gesammelt. Falls wegen weniger Arbeit, dann eben nicht!
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Sukram71Sukram71
Vermutlich ja. Kommt aber drauf an, wie lange das her ist. Wieso hat der die nicht schon früher abgezogen?
Ich würde mir mit dem bezahlen erstmal Zeit lassen. Vielleicht hat der ja keine Lust deshalb zu klagen.
Lass dir erstmal ein gutes Arbeitszeugnis ausstellen. Das musst DU beantragen, sonst kriegst du keines. Das ist erstmal das Wichtigste.
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tuppergirltuppergirl ein gutes Arbeitszeugnis.... wofür denn??
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doris11doris11 bei einer Fristlosen kann man ein "Gutes" wohl vergessen...
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Sukram71Sukram71 Nein, das stimmt nicht.
Zum einen muss ein Zeugnis ja wohlwollend sein, aber OK, da gibts ja Zeugnissprache für.
Zum anderen kann es ja gut sein, dass man dem scheidenden Mitarbeiter nicht noch mehr Steine in den Weg legen will.
(Gerade so einen Fall gehabt, beim Freund.)
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Sukram71Sukram71 Streitet man sich über das Geld und die Kündigung vor Gericht, wird das Zeugnis bestimmt nicht besser.
Um im Zweifel kann man dann in einem auch noch gegen das Zeugnis klagen. ;)
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Sukram71Sukram71 Deshalb würde ich mir das Zeugnis VORHER geben lassen.
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Sukram71Sukram71 Wo steht überhaupt was von "fristlos"?
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tomtom83tomtom83
Wenn du dafür bezahlt wurdest und das nicht abgearbeitet hast, wieso nicht.Kann mich aber auch irren
ps.. und bist ja kein Manager gewesen Oder ??