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Darf mein Arbeitgeber mir meinen Nebenjob verbieten ??

Frage von Kutscher1977 Kutscher1977

Hallo zusammen Also ich fange mal so an. Ich arbeite seit jetzt etwas über 16 Jahren in einem großen stätischen Entsorgungsunternehmen. Seit nun mehr fast drei Jahren arbeite ich intern auf einer Umladestation d.h ich bin als Radladerfahrer und Baggerfahrer tätig. Unter anderem gehören auch Wiegetätigkeiten zu meinem Aufgabengebiet. Letztes Jahr habe ich auf meine eigenen Kosten meinen LKW Führerschein gemacht um noch besser für mein Arbeitgeber einsetzbar zu sein. Ich habe auch danach einige male für mein Arbeitgeber LKW´s bewegt. Seit dem bestandenen Führerschein war ich auf der Suche nach einem Nebenjob,da mir das LKW fahren sehr viel Spaß macht. Ich habe auch bei einigen Firmen Probe gefahren unter anderem auch bei der Konkurrenz. Im Sommer diesen Jahres habe ich den passenden Nebenjob für mich gefunden der sich im Sattelkipperbereich bewegt. Wie der Teufel das so wollte wurde ich am zweiten Probe Tag von der BAG kontrolliert. Mir fehlte dummerweise eine A 20 Bescheinigung ( die LKW Fahrer unter uns wissen was das ist). Nach der Kontrolle wollte ich mir die Bescheinigung von meinem Hauptarbeitgeber besorgen und erzählte ihm von der Misere.Darafhin wurde mir eine Aushändigung der Bescheinigung von meinem Disponeneten erstmal verweigert. Nach langem hin und her wurde mir von meinem Arbeitgeber die Nebentätigkeit untersagt. Ja und jetzt steh ich da. Was kann ich machen?

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Antworten (10)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von tradaix tradaix

    Einschränkungen und Grenzen der Ausübung von Nebentätigkeiten

    Der Arbeitgeber kann zwar verlangen, dass der Arbeitnehmer während der vereinbarten Arbeitszeit die ganze Arbeitskraft zur Verfügung stellt. Aber was der Arbeitnehmer nach der Arbeit in der Freizeit macht, geht ihn nichts an. Allerdings darf durch die Ausübung der Nebentätigkeit die Haupttätigkeit nicht beeinträchtigt werden. So darf kein Nebenjob zum Nachteil des Hauptarbeitgebers ausgeübt werden und folglich ist die Ausübung von Tätigkeiten untersagt, an deren Unterlassung der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse hat.

    Außerdem darf durch den Nebenjob auch nicht die gesetzliche Höchstarbeitszeit überschritten werden. Nach dem Arbeitszeitgesetz (§ 3 ArbZG) darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann aber in Ausnahmefällen auf bis zu zehn Stunden verlängert werden. Nebenjobs sind daher in erster Linie etwas für Teilzeitbeschäftige. "Nebenjobber" und Aushilfen wird daher auch der Artikel Recht auf Teilzeitarbeit empfohlen.

    Ist der Arbeitnehmer krankgeschrieben, darf er keine Tätigkeit ausüben, die den Heilungsprozess beeinträchtigt. Er hat sich einen Muskelfaserriss am Bein zugezogen und ist trotzdem abends im Nebenjob als Kellner tätig. Eine zeitlich angemessene Tätigkeit am Computer zu Hause würde nicht hierunter fallen. Während des Erholungsurlaubes darf ebenfalls keine Nebentätigkeit ausgeübt werden, die den Erholungszweck beeinträchtigt.

    Ausnahme Konkurrenzverbot (Wettbewerbsverbot)

    Eine wichtige Ausnahme liegt vor, wenn der Arbeitnehmer im Nebenjob ausgerechnet bei der Konkurrenz arbeitet oder dem Arbeitgeber selbst Konkurrenz machen will. Das muss sich der Arbeitgeber natürlich nicht gefallen lassen. Dann kann er einen derartigen Nebenjob untersagen und dem Arbeitnehmer ggf. auch kündigen. Durch die Nebentätigkeit müssen aber auch schutzwürdige Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigt werden. Die nur untergeordnete wirtschaftliche Unterstützung des Konkurrenzunternehmens reicht nach dem BAG-Urteil vom 24.3.2010 - 10 AZR 66/09 nicht aus.

    (Quelle: finanztip.de)

  • 3
    Antwort von julchen1984 julchen1984

    ja kann er da er dein hauptarbeitgeber ist und er vielleicht befürchtet das du durch deinen nebenjob deiner eigentlichen tätigkeit nicht mehr zu 100% nachkommst (soll keine unterstellung sein)

    Kommentar von feenstaub3 feenstaub3feenstaub3

    Das stimmt leider.

    Kommentar von Kolibri5 Kolibri5Kolibri5

    absolut korrekt. ging mir auch schon so. :(

    Kommentar von Kutscher1977 Kutscher1977

    ja aber ich hab mein Führerschein selber bezahlt und ich bin mir nicht sicher ob er mir das wirklich so verbieten kann was ich in meiner freizeit mache. Nur das kurriose ist das er mir das Fahren auf meiner Arbeit nicht verbietet sondern auch unterstütz und da kann ich definitiv auch seitens der BAG kontrolliert werden... von daher ist das alles etwas dubios.

    Kommentar von julchen1984 julchen1984julchen1984

    ja mag ja sein aber dein hauptjob ist bei deinem arbeitgeber und den nebenjob musst du ihm melden und er kann es dann untersagen wenn er der meinung ist das es nicht passt bzw das du vielleicht dadurch deinen jetzigen posten vernachlässigen könntest oder der gar bei der konkurrenz ist

  • 2
    Antwort von outfreyn outfreyn

    Schau mal in Deinen Arbeitsvertrag, was da zu Nebentätigkeiten steht. Vermutlich sind sie genehmigungspflichtig.

  • 1
    Antwort von quark quark

    Nein.

    Aber die Sache hat natürlich einige Haken, besonders wenn Du für die Konkurrenz arbeitest und die maximale Höchstgrenze von 50 Wochenarbeitsstunden überschritten wird.

    http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/nebenjob.htm

  • 1
    Antwort von Scanner Scanner

    Eine Nebentätigkeit kann man Dir nur untersagen, wenn Deine Arbeitskraft für die eigene Firma darunter leidet oder Du Beamter bist.

    Anders ausgedrückt: Bin ich bei einer Firma als Maurer beschäftigt, darf ich nirgendwo anders als Maurer arbeiten, wohl aber als Bäcker.

    Allerdings, wenn ich als Bäcker morgens immer früh raus muss und dann als Maurer dauernd müde bin und auf der Baustelle einschlafe, dann darf ich nicht als Bäcker arbeiten.

    Aber ein Arbeitgeber kann die Stunden der Nebenbeschäftigung begrenzen.

    Was glaubst Du, wie viele Leute zwei Jobs haben?

    Und man muss den Arbeitgeber davon unterrichten.

    Kommentar von Kutscher1977 Kutscher1977

    Ja ich hab LKW gefahren was mit meiner Haupttätigkeit aber nicht in Berührung kommt was auch unser Personalrat bestätigt hat.

  • 1
    Antwort von Mawa2007 Mawa2007

    nix, wenn dein Arbeitgeber dir die Nebentätigkeit verbietet, dann verbietet er sie dir, das ist sein gutes Recht

    Kommentar von quark quark

    Das ist FALSCH!

    Kommentar von Mawa2007 Mawa2007Mawa2007

    ist es nicht, wenn der Arbeitgeber befürchten muss das der Arbeitnehmer durch den Nebenjob nicht mehr die volle Einsatzbereitschaft erbringen kann oder der Arbeitnehmer direkt bei der Konkurrenz eine Nebentätigkeit ausübt dann darf er sehr wohl diese NEbentätigkeit verbieten

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    in diesem Fall ist es richtig!

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    Antwort von Georg713 Georg713

    AG hat recht nebenjob zu verbitten

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    Antwort von Mismid Mismid

    klar Nebenjob bei der Konkurrenz wird natürlich nicht erlaubt und darf untersagt werden! Du könntest als Nebenjob, wenn es die Zeit zuläßt, Teller waschen, Briefe austragen oder Zäune streichen

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    Antwort von anjanni anjanni

    Ist der Nebenjob bei der Konkurrenz? - Das darf Dir Dein Arbeitgeber durchaus verbieten!

    Lies mal Deinen Arbeitsvertrag durch (ersatzweise den zugehörigen Tarifvertrag). Da sollte was über Nebentätigkeiten und wann die genehmigungsfähig sind drinstehen.

    Kommentar von Kutscher1977 Kutscher1977

    Ich habe bei der Konkurrenz sechs Tage Probe gefahren, dummerweise war ein Fehler von mir. Ich habe aber auf meinem Hauptarbeit kein Vertrag als Kraftfahrer sondern nur als Arbeiter... gründe von meinem Arbeitgeber war halt die Angst vor Kontrollen von der BAG!!

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    Tja - Konkurrenz ist Konkurrenz... Da darf man fast nie einen Nebenjob annehmen.

    Und was steht nun im Arbeits-/Tarifvertrag?

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    Antwort von linabe linabe

    Nichts, normalerweise sind Nebenjobs vom Arbeitgeber zu genehmigen.

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    aber doch nicht in diesem Fall!!!!!

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