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Darf mein Arbeitgeber mich umsonst auf die Arbeit bestellen, für eine Besprechung?

Frage von Turambar Turambar

Ich kenne das bereits von einem alten Arbeitgeber, dass es beliebt ist "Team Besprechungen" in der Freizeit anzusetzen. Da heißt es dann frei nach dem Motto: Am Tag XY um soundsoviel Uhr hast du auf der Arbeit zu sein für eine Besprechung - unbezahlt (werde sonst nach Stunden abgerechnet).

Ich bin derzeit in der Probezeit und sehe keine Möglichkeit als zu Erscheinen, aber es wurmt mich, an einem freien Tag umsonst zur Arbeit zu müssen - zumal ich aus der Arbeitslosigkeit komme und zu der besagten Besprechung mit der Bahn "schwarz" fahren muss.

Ist das, was mein neuer Arbeitgeber da macht "rechtens", und kann ich mich dagegen "wehren", falls er soetwas öfter macht?

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Antworten (5)

  • 12
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von seFIST seFIST

    Also eigentlich gehören Besprechungen zur Arbeitszeit und müssen auch als solche Entlöhnt werden.

    Kommentar von normGF normGFnormGF

    So siehts aus, dh

    Kommentar von seFIST seFISTseFIST

    rechtlich ist das übrigens durch

    § 611 BGB bestimmt, zwar im Schlimmen Beamtendeutsch, aber jedenfalls läufts darauf hinaus, dass, wenn er Arbetisgeber dem Arbeitsnehmer befielt anzutraben, dann muss er auch zahlen.

    Kommentar von Turambar Turambar

    Danke vielmals, hätte nie soo fix mit einer so guten Antwort gerechnet! Top

  • 4
    Antwort von Quatermass Quatermass

    sie gehören zur arbeitsszeit und müssen über freizeit oder bezahlung ausgeglichen werden.

  • 3
    Antwort von holsch holsch

    das ist nicht rechtens...

    sage ihm, daß du das geld nicht hast, um zu fahren...

    mal interessant, was dann passiert

    Kommentar von Turambar Turambar

    Das habe ich auch überlegt, aber nach 2 Wochen in dem Betrieb sehe ich keine andere Wahl als hinzugehen. Wäre ich länger in dem Betrieb (bzw käme sowas öfter vor) wäre ich stinkig - aber in der Probezeit wäre ich vermutlich gleich gefeuert wenn ich dort nicht erscheine. Und so weit ich informiert bin, hätte er dann ein gutes Recht mich gleich wieder zu entlassen, denn in der Probezeit, braucht er keine Begründung dafür :(

    Kommentar von holsch holschholsch

    das ist das dilemma in der probezeit...

    arbeitnehmerrechte schwinden hierzulande.

    warum?

    keine mensch ist mehr in der gewerkschaft

    Kommentar von Meinereiner67 Meinereiner67Meinereiner67

    @ holsch. - hoffentlich kehren noch mehr Leute den Gewrkschaften den rücken.- Solange der DGB Neppertarife der zeitzarbeit durchwinkt, deren Regelungen schlechter sind wie das Gesetz, muss man sich nicht wundern, dass den Gewerkschaften die mitglieder weglaufen.- Insbesondere den Leihkeulen ginge es OHNE Tarife besser.- Die Gewerkschaften sind also seit einigen Jahren eher nachteilig für Arbeitnehmer.

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    Antwort von ischdem ischdem

    ist arbeitszeit... in der probezeit würde ich mich zurückhalten..

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    Antwort von Gartenwanne Gartenwanne

    Normalerweise must die Zeit als Arbeitszeit angerechnet werden . Wende Dich an Deinen Betriebsrat,sofern ihr einen habt .

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