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Darf mein Arbeitgeber mich ´,für Samstagarbeit,nur mit Spesen abspeisen?

Frage von jens5524 jens5524

Ich bin Gehaltsempfänger.Meinem Gehalt liegen 208 Stunden zu Grunde.Diese 208 Stunden schaffe ich mindestens an 20 Arbeitstagen.Nun soll ich auch noch jeden 2. Samstag arbeiten kommen für einen erhöhten Spesensatz,die geleisteten Stunden kommen wohl auf ein Arbeitszeitkonto.Darf die Firma das einfach so oder müssen die mir die Mehrstunden als Überstunden ausbezahlen?

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Antworten (9)

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    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von Kleinsorge Kleinsorge

    Das kommt darauf an welche Regelungen in Ihrem Fall gelten. Üblicherweise wird Mehrarbeit im Arbeitsvertrag, per Betriebsvereinbarung oder tariflich geregelt.

    Existiert keine ausdrückliche Vereinbarung, auch nicht im Arbeitsvertrag, ist der Arbeitnehmer grundsätzlich nicht zur Leistung von Überstunden verpflichtet. In sehr schwerwiegenden Ausnahmefällen kann die Anordnung von Überstunden gerechtfertigt sein, wenn beispielsweise kurzfristige Aufträge ein Unternehmen über Wasser halten.

    Ist Mehrarbeit per anwendbarem Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung geregelt, so ist der Arbeitnehmer zur Ableistung von Überstunden verpflichtet. Die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes müssen eingehalten werden.

    Wochenarbeitszeit: maximal 48 Stunden

    Tagesarbeitszeit: maximal 10 Stunden Die maximalen Arbeitszeiten können per Tarifvertrag verlängert werden. Der Samstag ist nicht besonders geschützt.

    Sind die Vereinbarungen rechtmäßig, so ist der Arbeitnehmer in dem gesetzten Rahmen zur Leistung der Überstunden verpflichtet. Eine unberechtigte Verweigerung von Mehrarbeit kann Anlass für eine fristlose Kündigung sein.

    Ist die Ableistung von Überstunden geregelt, so ist dort auch die Vergütung der Überstunden geregelt.

    Einen gesetzlichen Anspruch auf Ausbezahlung gibt es nicht, ein Zeitausgleich ist zulässig. Ein Anspruch auf Ausbezahlung bzw. Zuschläge kann sich nur aus einer gültigen Regelung ergeben.

    Peter Kleinsorge

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    Antwort von Strabahner Strabahner

    Also grundsätzlich sehe ich das so:

    1. 208 Std an 20 AT. bedeutet eine generelle Arbzeit von über 10 Std. Da sehe ich einen Konflikt mit § 3 des ArbzG. Auch wenn § 7 Ausnahmen zulässt! Aber hier ist es ja die Regel!
    2. Samstagsarbeit kann jederzeit angeordnet werden. Denn der Samstag ist ein normaler Arbeitstag. Nur bin ich der Ansicht, dass dann die Std. die dort erarbeitet werden, auf die gesamte zu leistende Arbzeit anzurechnen ist. (Verringerung der durchschn. tägl. Arbzeit)Dann müsste der AG gar nichts extra zahlen. Hier wird aber eine zusätzliche Bezahlung genannt, also muss es Mehrleistung sein! Dies würde die Gesamt-Arbzeit weiter erhöhen. Das halte ich mit Sicht auf §3 +§7 ArbzG für höchst bedenklich!
    3. Die Bezahlung von Zeiten der Mehrleistung müssen normal vergütet werden. Natürlich sind auch Abgaben zu zahlen. Mit einer Vergütung mittels "Spesen" begibt sich der AG auf sehr dünnes steuerliches Eis! Er würde sich der Steuerhinterziehung schuldig machen!
    4. Anrechnung der Sa-Arbeit auf ein Arbzeitkonto: Dies ist möglich. Es muss dir aber möglich sein, diese positiven Zeiten auch irgendwann "Abzubummeln". Hierfür würden keine Extra-Einkünfte anfallen!

    Und wenn du meinen letzten Punkt beachtest, kommst du damit noch relativ gut weg! Aber mit der Arbzeit würde ich mal was machen!!!

    Viel Glück

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    Antwort von DerIng DerIng

    208 Stunden regelmäßige Arbeitszeit sind nicht zulässig; dein Arbeitgeber macht sich strafbar (siehe Arbeitszeitgesetz). Wenn Du Samstag arbeiten möchtest, so muss die Arbeitszeit auch bezahlt werden. Bei deinem Arbeitsvolumen solltest Du aufpassen. Wenn Du einen Betriebsunfall haben solltest (z.B. mit Spätfolgen), so wird die Berufsgenossenschaft/Krankenkasse Dir Probleme bereiten, da du auch eine gewisse Verantwortung sicherheitstechnischer Art übernehmen musst. Also nur max. 48 Std./Woche.

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    Antwort von Becky2 Becky2

    Vorübergehend sind sie zumutbar! Wenn es auf Dauer nötig wäre, solange zu arbeiten, solltest du in Gehaltsverhandlungen einsteigen!!!

    Schau doch mal hier:http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/uestdaur.htm

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    Antwort von HerrOle HerrOle

    Dank Deinem Vater, dank Deiner Mutter, dank Deinem Onkel,Deiner Tante...:Du bist das Volk !

    Kommentar von jens5524 jens5524

    und du wahrscheinlich Harz 4 sonst würdest du nicht so eine dämlichen Antworten geben

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    Antwort von DerHans DerHans

    Es gibt auch ein Arbeitszeitgesetz. 208 Stunden regelmäßig erscheinen mir schon etwas problematisch 40-Stundenwoche wäre 172 Stunden im Monat. Was bist du denn Fernfahrer? Weil du von Spesen sprichst.

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    Antwort von adler1234 adler1234

    Arbeitszeitkonto ist gang und gebe. Und ja, die dürfen das. Ich bin auch nicht gefragt worden.

    Kommentar von zierfisch1 zierfisch1zierfisch1

    Kein Wunder wenn die AG tun und lassen was sie wollen. Bei solchen Schafen die zu allem nur ja und amen sagen geht es mit der arbeitenten Bevölkerung immer weiter bergab.Und ihr wundert euch, dass ihr immer weniger in der Lohntüte habt.

    Kommentar von Strabahner StrabahnerStrabahner

    Ich bin stolz auf dich!!! Endlich mal einer der so denkt wie ich!!! Danke dafür!

    Kommentar von DerIng DerIngDerIng

    Nein, geht nicht. Wer natürlich alles mit sich machen lässt...

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    Antwort von Silkchen Silkchen

    Ich weiss nicht in welcher Branche du arbeitest. Solche Sachen werden üblicherweise in passenden

    Tarifvertrag festgelegt.

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    Antwort von micha1607 micha1607

    spesen sind doch steuerfrei, mehr geld für dich

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Ist ja toll.

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