Ich bin im Bereitschaftsdienst (1 Woche pro Monat 24Stunden) und mein Arbeitgeber hat mir ein Diensthandy zur Verfügung gestellt. Über dieses Mobiltelefon bin ich tagsüber immer, und während der Bereitschaftswoche eben auch nachts erreichbar. Zusätzlich hatte mein Arbeitgeber (ohne meine Zustimmung) meine Festnetznummer an die Störungszentrale weitergegeben. Nun kam es ständig vor, dass die Zentrale mich nachts per Handy zu einer Störung schickte (Heitzungsbau) und kurze Zeit später meine Frau übers Festnetz aus dem Bett klingelte - man könne mich nicht erreichen (klar - Heitzungskeller, kein Empfang). Ich melde mich aber immer sofort zurück. Als wir aufgrund eines Umzuges eine neue Telefonnummer bekamen (Geheimnummer), wollte mein Chef diese wieder veröffentlichen. Ich habe Ihm meine Telefonnummer mitgeteilt, ihn aber informiert (schriftlich), dass ich einer Veröffentlichung für dienstliche Zwecke NICHT zustimme. Dafür sei schließlich mein Diensthandy. Daraufhin meinte mein Chef, er wisse zwar dass er mich nicht dazu zwingen kann. Er wäre dann aber gezwungen mich aus der Bereitschaft zu nehmen. Ich könne mir ja überlegen ob ich das Geld nicht brächte. 1.) Darf er die Festnetznummer (Geheimnummer) veröffentlichen, obwohl ich schriftlich mitgeteilt habe, dass ich das nicht möchte? 2.) Kann er mich so einfach vom Bereitschaftsdienst ausschließen ? Weiß jemand Rat ? Danke.
laß dir doch über deinen Provider eine zusätzliche kostenlose Festnetzrufnummer geben. Diese gibst du deinem Chef. Alle Anrufe an die Nummer läßt du von deinem Router dann auf dein Handy umleiten ohne daß es zu Hause klingelt. Oder du stellst es so ein daß es nur tagsüber klingelt
Auf keinen fall. Sowas fällt unter Datenschutz. Diensthandynummer muss reichen.

Der Rat mit der 2. Nummer finde ich nicht schlecht. Nun ich bin Gärtner, wenn bei Uns in der Nacht der Brenner ausfällt, bekommen wir mut unserem Fachwissen die Anlagen meistens selbst wieder zum laufen. Wenn nicht, muss aber der Notdienst immer und sofort erreichbar sein, da spätestens nach 2h (Ersatzbrenner kann solange die Temp. halten) Schäden an den Kulturen auftreten können. Und wenn man dann niemanden erreicht ist das ein sehr ungutes Gefühl. Stell Dir vor du sitzt im Fahrstuhl fest und 1/2 Stunde lang meldet sich niemand weil er im Fahrstuhlraum ist und kein Empfang hat. Das Problem liegt klar an deinem Arbeitgeber, aber wenn ich als Kunde niemanden persönlich erreichen kann (Notdiesnt) dann ist diese Firma für mich uninteressant und ich suche mir eine andere. (Das war jetzt sicher kein Ratschlag, aber man muss für beide seiten Verständnis haben)
Klar - da bin ich bei Dir. Der Kunde erreicht immer sofort jemanden, da er ja mit der Zentrale in Kontakt tritt. Mein Rückruft erfolgt immer innerhalb von 30 Minuten spätestens. Im übrigen haben wir ein Einzugsgebiet von Aachen bis Düsseldorf, das von einer Person allein bewältigt wird. Aber es hat noch NIE Beanstandungen bzgl. der Reaktionszeiten seitens der Kunden gegeben. Bei keinem in unserem Team.
Wenn du ein Firmenhandy hast, über dass du zu erreichen bist, ist es unmöglich, dass er überhaupt deine private Nummer weitergeben will. Ich nehme an, das Handy verfügt über eine Mailbox, die anspringt, wenn dum im Heizungskeller oder im Funkloch bist und dass du dich zurückmeldest, sobald du kannst. Mehr als einen Notdienst kannst du sowieso nicht zur selben Zeit machen. Dann werden die Leute sowieso ein paar Minuten warten müssen. Was ist den das für ein Chef? Er darf die Nummer nicht weitergeben und er darf dich deswegen nicht aus dem Notdienst nehmen.

Definitiv NEIN. Dein Arbeitgeber hat das sofrt zu unterlassen. Ohne wenn und aber.
Das wär ein bißchen albern, oder?
warum?
Auf die Idee bin ich garnicht gekommen. Eine zweite Nummer habe ich sogar. Da habe überhaupt nicht dran gedacht weil wir die Nummer nie nutzten. Hat sich aber erledigt, da mein Chef soeben die Geheimnummer veröffentlicht hat !!! Und ob ich in der Bereitschaft bleiben darf weiß ich noch nicht. TROTZDEM DANKE AN ALLE !
dann nimm doch die zweite Nummer als Privatnummer und die "geheimnummer" als öffentliche