Hallo zusammen
Ich arbeite seit einem Jahr bei einer Leihfirma. Ich bin in der Lebensmittelindustrie tätig und arbeite in einem Dreischichtsystem. Am Freitag früh komme ich von der Arbeit (aus der Nachtschicht) und hab Vormittag noch einiges zu erledigen. Ok, dann komm ich erst gegen 11 Uhr ins bett und ich schalt dabei immer mein Handy aus. Die Leihfirma hat versucht mich zu erreichen weil ich eher anfangen soll. Sieh sprachen mir auf die Mailbox und schrieben mir noch eine SMS.
Dann kahm der Tropfenn der das Fass zum Überlaufen brachte. Der Arbeitgeber rief bei meiner Nachbarin an und befahl das sie Klingeln soll um mich aufzuwecken! Das ist jetzt meine Frage - dürfen die das?
Ich danke schon mal für die antwort.
Am besten mit Gesetzausschnitten - ich hab nichts gefunden in die richtung
ganau so sieht es aus...