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Darf mein Arbeitgeber das wirklich tun?

Frage von kalledelheil kalledelheil

Hallo zusammen

Ich arbeite seit einem Jahr bei einer Leihfirma. Ich bin in der Lebensmittelindustrie tätig und arbeite in einem Dreischichtsystem. Am Freitag früh komme ich von der Arbeit (aus der Nachtschicht) und hab Vormittag noch einiges zu erledigen. Ok, dann komm ich erst gegen 11 Uhr ins bett und ich schalt dabei immer mein Handy aus. Die Leihfirma hat versucht mich zu erreichen weil ich eher anfangen soll. Sieh sprachen mir auf die Mailbox und schrieben mir noch eine SMS.

Dann kahm der Tropfenn der das Fass zum Überlaufen brachte. Der Arbeitgeber rief bei meiner Nachbarin an und befahl das sie Klingeln soll um mich aufzuwecken! Das ist jetzt meine Frage - dürfen die das?

Ich danke schon mal für die antwort.

Am besten mit Gesetzausschnitten - ich hab nichts gefunden in die richtung

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Antworten (11)

  • 6
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von bitmap bitmap

    Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.

    http://www.buzer.de/gesetz/5320/a73353.htm

    Und der AG hat deiner Nachbarin gar nichts zu befehlen.

    Kommentar von suesszahn suesszahnsuesszahn

    ganau so sieht es aus...

  • 3
    Antwort von kikkerl kikkerl

    leihfirmen nützen einen nur aus. haben wir der neuen politik zu verdanken.

    Kommentar von Buhuuu BuhuuuBuhuuu

    Das hat nichts damit zu tun, dass er bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt ist. Hätte genausogut jeder andere Arbeitgeber sein können. Vorurteile helfen nicht weiter, aber natürlich hätte das so in dieser Form nicht passieren dürfen. Da sind sich wohl alle einig.

    Kommentar von kikkerl kikkerlkikkerl

    naaatürlich... du arbeitest gerne für 12 euro die stunde von denen die hälfte deines sauer verdienten geldes an die leiharbeitfirma geht??? mach die augen auf, sowas nennt sich moderne sklaverei.

    Kommentar von Tulpe2010 Tulpe2010Tulpe2010

    Ich bin erstaunt über so viel Branchenkenntnisse.

    Kommentar von Rica80 Rica80

    schau dir doch mal den Brachentarifvertrag unter www.bza.de an > was da drin steht klingt für mich nicht wie Sklaverei, und für Firmen die dem Tarifvertrag nicht angehören und Menschen ausbeuten kann man nicht die ganze Branche verurteilen!

  • 2
    Antwort von Nina2407 Nina2407

    vielleicht störung der "nachtruhe" bzw störung der ruhenszeit! ob es da ein gesetz gibt kann ich nicht sagen aber so in etwa würde das zutreffen! einfach dreist die heutigen dienstgeber ... ! außer du hast immer bereitschaft das heißt ständige erreichbarkeit (muss im dienstvertrag geregelt sein). sonst würde ich das echt krass finden und der nachbarin einen straus blumen oder ne kleine aufmerksamkeit kaufen als entschuldigung ... und den chef mal fragen ob er nicht einen wohnungsschlüssel will dann darf er dich persönlich wecken ;)

  • 2
    Antwort von Torres25 Torres25

    Woher hat der AG überhaupt die Telefonnummer deiner Nachbarin? Das geht dann doch zu weit. Er darf dich sicher anrufen und fragen, ob du früher kommen kannst, aber wenn du nicht erreichbar bist, dann kann er auch nicht fragen. Meinem AG habe ich meine Handynr. nicht gegeben. Er kann mich im Festnetz anrufen und wenn ich nicht da bin, kann ich auch nicht drangehen. Ich habe ja schließlich nicht 24 Std. Bereitschaft. Dafür müsste ich dann ja auch entsprechend bezahlt werden.

    Kommentar von KriLu KriLuKriLu

    so siehts aus. für den heutigen lohn, den man teilweise bekommt, würde ich auch nicht tag und nacht springen. man hat halt noch ein privatleben, selbst wenn es vielen AG nicht passt.

    Kommentar von Torres25 Torres25Torres25

    Richtig! Ich sollte es mal wagen den Chef in seiner Freizeit anzurufen!!!

  • 2
    Antwort von eichorn eichorn

    Also erstens ist deine Nachbarin nicht der Laufbursche von deinem Cheff.Er kann versuchen dich zu erreichen,notfalls einen Boten zu dir schicken,der dich dann weckt.In einer echten Notfallsituation ist das auch ok. Leider denken aber die Zeitarbeitsfirmen sie sind sonstwer.Sie sollten mal lieber ihre Leute vernünftig bezahlen

  • 2
    Antwort von herman2010 herman2010

    Woher kennt der Chef die Nachbarin bzw. sie ihn? Welche Verpflichtung hat die nachbarin den Chef gegenüber das sie sich von ihm etwas "befehlen" läßt??? Man muß außerhalb der Arbeitszeit nicht uneingeschränkt für den Arbeitgeber erreichbar sein. Es ist ihm zumutbar einige Stunden auf eine reaktion zu warten bevor er einen zweiten!! Anrufversuch tätigt! Würde bei mir jemand anrufen (den ich nicht kenne und mir sagen ich soll beim Nachbarn klingeln um den zu wecken würde ich den Anrufe auslachen und nach seinem geistigen Zustand befragen!

  • 1
    Antwort von Tulpe2010 Tulpe2010

    Warum stellt ihr jetzt alle die Nachbarin in den Mittelpunkt?! Das ist doch pupsegal, woher er die Nachbarin vielleicht oder vielleicht auch nicht kennt. Wir leben im Zeitalter von Internet und Telefonbüchern. Die Nachtbarin hat das doch bestimmt nicht aus Zorn gemacht, sondern weil sie einfach nett sein wollte. Ok ist das vom deinem AG wirklich nicht.

  • 1
    Antwort von Tulpe2010 Tulpe2010

    Warum stellt ihr jetzt alle die Nachbarin in den Mittelpunkt?! Das ist doch pupsegal, woher er die Nachbarin vielleicht oder vielleicht auch nicht kennt. Wir leben im Zeitalter von Internet und Telefonbüchern. Die Nachtbarin hat das doch bestimmt nicht aus Zorn gemacht, sondern weil sie einfach nett sein wollte. Ok ist das vom deinem AG wirklich nicht.

  • 1
    Antwort von HeymM HeymM

    Definitiv nicht!! Der Arbeitgeber hat nicht das Recht Dich über die Nachbarin anzurufen!

    Außerdem stehen Dir mindestens 11 Stunden Ruhezeiten zwischen den Schichten zu. So verlangt es das Arbeitsschutzgesetz!

  • 1
    Antwort von flo166 flo166

    Das ist einfach nur dreist mehr nicht, wenn du schläfst nach getaner Arbeit schläfst du.

    Ich glaub denen gehts zu gut.

    Seidern es ist vertraglich festgelegt, das ihr immer erreichbar sein müsst.

  • 0
    Antwort von kalledelheil kalledelheil

    Hy danke für die rasenden antworten!

    Meine Nachbarin hat nichts mit der Firma gemein. Mein chef hat nur nach meiner Adresse im Internet gesucht und ihre Telefonnummer rausgefunden (Mietshaus mit 4 Mietern). Vertraglich ist das ganze natürlich nicht festgelegt.

    Aber irgendwie rechtlich kann ich da nicht vorgehen oder? Die Firma ist wirklich der planke hohn für einen Arbeitnehmer. Gott sei dank krieg ich heuer noch einen Vertrag bei der Firma wo ich beschäftigt bin

    Kommentar von herman2010 herman2010herman2010

    Gegen Dreistigkeit gibt es leider kein Gesetz!

    Kommentar von Kleintier KleintierKleintier

    So etwas würde ich mir auf keinen Fall gefallen lassen!

    Was Du zum Beispiel machen kannst (ohne große Kosten):

    Schreibe einen Brief an die zuständige Regionaldirektion mit allen Einzelheiten!!! Wenn Du Lust hast, dann kannst Du eine Kopie "zur Kenntnisnahme" an andere "Behörden" (Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bild-Zeitung, Landesarbeitsamt) schicken.

    Die Regionaldirektion ist für die Zulassung der Zeitarbeitsfirmen zuständig. Warum nicht diese auch bei solchen rechtswidrigen Handeln benachrichtigen???

    Die Adressen findest Du z.B. hier: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A08-Ordnung-Recht/A083-AUEG/Publikation/pdf/Informationen-zur-Arbeitnehmerueberlassu.pdf

    Besser ist wenn Du dort vorher kurz anrufst, um zu klären, welche Regionaldirektion zuständig ist. Das ist nicht immer so eindeutig. Den Rest würde ich auch jeden Fall schriftlich machen, damit nichts unter dem Teppich gekehrt wird!

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