Darf mein 18 jähriger Bruder bei mir einziehen?

2 Antworten

ich denke es geht.. er ist 18 und kann einziehen und hinziehen wo er will. aber fragt mal bei eurem mieter nach zur not. aber wenn ihr ein kind bekommen wuerdet waerd ihr ja auch einer mehr...also ist das denke ich kein problem. aber fragen trotzdem einfach mal... kostet ja nichts. kindergeld kannst du auch beantragen und die halbwaisenrtente bekommst du auch. da wuerd ich mich am besten ans jugendamt melden. die helfen einfach am besten,

  1. Dein Bruder kann bei dir einziehen, er ist volljährig. Allerdings solltet ihr den Vermieter davon informieren. Verbieten kann er es nicht, weil es sich um ein Familienmitglied handelt. Die Wohnung wäre durch eine weitere Person auch nicht überbelegt. Jedoch müsst ihr damit rechnen, dass er die Nebenkostenvorauszahlung erhöht, da dein Bruder ja auch ein Verbraucher ist.

  2. Kindergeld und Halbwaisenrente kann natürlich an deinen Bruder ausgezahlt werden. Da er aber volljährig ist, muss er sich selbst darum kümmern..

Erhöhung der Nebenkosten nur für personengebundene Nebenkosten möglich - siehe Umlagevereinbarungen im MV